Offizielle NSU-Chronologie

1996: Der "Thüringer Heimatschutz" wird gegründet unter maßgeblicher Mitwirkung des Verfassungsschutz-Mannes Tino Brandt. Neben Brandt waren auch Uwe Mundlos, Uwe Boehnhardt und Beate Zschäpe involviert. 

Januar 1998: In Jena hebt die Polizei eine Bombenwerkstatt von Uwe Mundlos, Uwe Boehnhardt und Beate Zschäpe in einer Garage aus. Es werden Rohrbomben mit dem Sprengstoff TNT sichergestellt. Das Trio flieht, trotz der Möglichkeit, zumindest Beate Zschäpe festzunehmen.

Oktober bis November 1999: In Chemnitz werden mehrere Postfilialen überfallen und ausgeraubt.

1999: Unbekannte Täter beginnen eine Serie von Banküberfällen in mehreren der Neuen BundeslLänder. Später werden die Taten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zugeordnet.

9. September 2000, Nürnberg: Der türkische Blumenhändler Enver Simsek (38) wird beim Arbeiten erschossen.

19. Januar 2001, Köln: In einem iranischen Lebensmittelgeschäft explodiert ein Sprengsatz. Die 19-jährige Tochter des Inhabers wird schwer verletzt.

13. Juni 2001, Nürnberg: Mundlos und Böhnhardt erschießen den Türken Abdurrahim Özüdogru (49) in seiner Änderungsschneiderei.

27. Juni 2001, Hamburg: Der türkische Händler Süleyman Tasköprü (31) stirbt durch mehrere Kopfschüsse in seinem Lebensmittelladen.

29. August 2001, München: Mundlos und Böhnhardt erschießen den türkischen Gemüsehändler Habil Kilic (38) in seinem Geschäft.

25. Februar 2004, Rostock: Die Rechtsterroristen töten den türkischen Imbissverkäufer Yunus Turgut (25).

9. Juni 2004, Köln: Die Terroristen zünden eine Nagelbombe vor einem türkischen Friseursalon in der Keupstraße. 22 Menschen werden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

9. Juni 2005, Nürnberg: Ismail Yasar (50) wird in seinem Döner-Imbiss getötet.

15. Juni 2005, München: Der Grieche Theodoros Boulgarides (41) stirbt durch drei Kopfschüsse in seinem Schlüsseldienst-Laden.

4. April 2006, Dortmund: Mundlos und Böhnhardt töten den türkischstämmigen Kioskbetreiber Mehmet Kubasik (39).

6. April 2006, Kassel: Halit Yozgat (21) stirbt durch Schüsse in seinem Internet-Café.

25. April 2007, Heilbronn: Die Polizistin Michèle Kiesewetter (22) wird erschossen, ihr Kollege (24) überlebt schwer verletzt. 

Bis 4. November 2011: Ermittler gehen diesen bisher sog. Dönermorden nach, ohne eine heiße Spur zu finden. 

--------------

4. November 2011: Nach einem Banküberfall in Eisenach werden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot in ihrem ausgebrannten Wohnmobil in einem Vorort von Eisenach gefunden. Angeblich erschoss Mundlos zunächst seinen Komplizen, setzte dann das Wohnmobil in Brand und erschoss sich dann selbst. In Zwickau geht die Wohnung, in der die beiden mutmaßlichen Bankräuber mit Beate Zschäpe gelebt hatten, in Flammen auf und wird komplett zerstört.

7. November 2011: Das Landeskriminalamt teilt mit, dass die Dienstpistolen der Heilbronner Polizistin Kiesewetter und ihres Kollegen in dem ausgebrannten Wohnmobil entdeckt wurden.

8. November: Beate Zschäpe stellt sich der Polizei in Jena und wird festgenommen. Sie soll nach Polizeiangaben mehrere Alias-Namen benutzen.

11. November: Die Bundesanwaltschaft gibt bekannt, dass sie Verbindungen zwischen dem Polizistenmord von Heilbronn und der Mordserie an Migranten sieht. In den Resten der Zwickauer Wohnung werden zahlreiche Hinweise auf die Taten gefunden.

13. November: Holger G. wird in Niedersachsen festgenommen, erwird verdächtigt, Mitglied der NSU-Zelle zu sein oder diese Terrorgruppe zumindest unterstützt zu haben. Es gibt deutliche Hinweise auf der DVD der NSU-Terrorgruppe, dass die Neonazi-Terrorgruppe auch für den Sprengstoffanschlag am 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich ist. 

14. November: Holger G. wird dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen ihn wird Haftbefehl erlassen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Laut Bundesanwaltschaft soll er der NSU-Zelle seinen Führerschein und seinen Reisepass überlassen haben.

15. November: Bei einer Sitzung des Geheimdienstausschusses des Bundestags wird bekannt, dass ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes an dem Kasseler Tatort war (2006). 

16. November: Der niedersächsische Verfassungsschutz sowie das Innenministerium räumen Fehler ein: Holger G. sei bereits 1999 in Niedersachsen auf Bitten aus Thüringen observiert worden. Thüringens Innenminister Geibert räumt Fehler ein: Weder habe die Staatsanwaltschaft Gera einen Haftbefehl ausgestellt noch habe die Polizei die Verdächtigen vorläufig festgenommen. 

17. November: In der NPD sind nach einem Medienbericht weiterhin bis zu 100 V-Leute des Verfassungsschutzes aktiv. 

18. November: Ein Krisengipfel aus Bund und Ländern beschließt den Aufbau einer zentralen Datei für Ermittlungen gegen rechtsextreme Gewalttäter. Außerdem soll ein "Abwehrzentrum Rechts" gegründet werden, an dem das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt beteiligt sind. Auch ein NPD-Verbot ist wieder im Gespräch.

21. November: Bei den Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie haben die Behörden mittlerweile rund ein Dutzend Verdächtige und Beschuldigte im Visier. Zudem heißt es nun, die aus Thüringen stammende Polizistin Michele Kiesewetter sei gezielt von den Neonazis erschossen worden. 

24. November: Ein weiterer mutmaßlicher NSU-Unterstützer wird verhaftet: André E. aus Zwickau. Er soll den Propagandafilm der Rechtsterroristen produziert haben. Laut Bundesanwaltschaft stand André E. "seit 2003 in engem Kontakt mit den Mitgliedern des NSU". Bundespräsident Christian Wulff teilt mit, es werde für die Opfer der Neonazis im Februar eine offizielle Trauerfeier geben.

29. November: Der Neonazi Ralf Wohlleben kommt in Untersuchungshaft. Der 36-Jährige soll bei sechs Morden und einem versuchten Mord Beihilfe geleistet und den drei Haupttätern bei der Flucht geholfen haben. Wohlleben tauchte über Jahre immer wieder im Verfassungsschutzbericht Thüringens auf. Er war hochrangiger NPD-Funktionär, Kandidat bei mehreren Wahlen, Anmelder von Demonstrationen, Organisator von Rechtsrock-Festivals, Betreiber von Neonazi-"Weltnetzseiten", Mitglied im "Thüringer Heimatschutz" und ist vorbestraft.

01. Dezember: Bundesanwaltschaft und BKA bitten die Bevölkerung um Hinweise auf die rechtsextreme Terrorzelle mit einem ein Plakat, das bundesweit ausgehängt werden soll. Die mutmaßlichen Täter hätten nicht nur im Verborgenen gelebt, sondern auch am normalen Leben teilgenommen. So hätten sie sich auf Campingplätzen an der Ostsee aufgehalten, mehrere Fahrzeuge und auch Fahrräder angemietet.

11. Dezember: Die Bundesanwaltschaft lässt in Sachsen Wohnungen durchsuchen und einen 36-Jährigen festnehmen. Der Neonazi Matthias D. soll den Rechtsterroristen Unterschlupf gewährt haben und kommt in Untersuchungshaft. 

14. Dezember: Im Zuge der öffentlichen Fahndung nach der Neonazi-Mordserie sind nach Angaben von Generalbundesanwalt Harald Range bislang 560 Hinweise aus der Bevölkerung bei den Behörden eingegangen. Range äußerte sich zugleich "sehr zuversichtlich", dass die der Zwickauer Terrorzelle zur Last gelegten Verbrechen aufgeklärt werden können. Bei den Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen setzt die Bundesanwaltschaft auf die Auswertung einer Festplatte mit zwei älteren Bekennervideos. Rainer Griesbaum, Leiter der Terrorismusabteilung und Ranges Stellvertreter, erhofft sich Fahndungsfortschritte von der Computerfestplatte, die in dem ausgebrannten Haus der Gruppe gefunden und deren Dateien rekonstruiert werden konnten. Die gesicherten Versionen eines Bekennervideos ließen darauf schließen, dass das Trio spätestens seit 2001 den Namen "Nationalsozialistischer Untergrund" verwendet habe. Es seien 270 Gigabyte an Daten sichergestellt worden.

15. Dezember: Die Bundesländer kündigen gemeinsam ein zügiges Verbotsverfahren gegen die NPD an. 

18. Dezember: Die "Berliner Zeitung" berichtet, nach dem Abtauchen des Thüringer Neonazi-Trios im Februar 1998 soll der Verfassungsschutz Thüringen einzelne Fahndungsmaßnahmen der Polizei sabotiert haben. Der Verfassungsschutz habe den Neonazi-Kader und NPD-Funktionär Tino Brandt über Observationsmaßnahmen der Polizei laufend unterrichtet. 

31. Dezember: Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, bereits im Frühjahr 1999 hätten die Beamten verlässliche Hinweise vorliegen gehabt, wonach sich die gesuchten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Raum Chemnitz aufgehalten hätten. Die Verfassungsschützer sollen außerdem gewusst haben, dass das Trio bewaffnete Überfälle plante. 

------------------------

07. Januar 2012: Der als mutmaßlicher Helfer der Zwickauer Terrorzelle verhaftete Holger G. soll den Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben in einer umfassenden Aussage schwer belastet haben. Gegenüber Ermittlern habe er unter anderem angegeben, dem Neonazi-Trio auf Anweisung Wohllebens vor rund zehn Jahren einen Reisepass und eine Waffe verschafft zu haben. Zudem habe er Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos kurz nach ihrem Abtauchen 1998 insgesamt 3.000 D-Mark zur Verfügung gestellt. 

08. Januar: Der Thüringer Linksfraktionschef Bodo Ramelow erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landes-Verfassungsschutz. Demnach wurden wichtige Informationen als geheim eingestuft, damit der Polizei vorenthalten und so möglicherweise eine Verhaftung verhindert.

09. Januar: Der Thüringer Verfassungsschutz hat eine Observation der Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bestätigt, bei der sie offenbar Bauteile für einen Bombenbau beschafft hatten. Nach MDR-Informationen soll die Beobachtung im Zeitraum von November bis Dezember 1997 stattgefunden haben.

13. Januar: Zur Aufarbeitung der Ermittlungspannen rund um die Neonazi-Morde wird es nach längeren Debatten doch einen Bundestags-Untersuchungsausschuss geben. Am 26. Januar stimmten alle Bundestagsfraktionen der Einrichtung des U-Ausschusses unter Vorsitz des SPD-Innenexperten Sebastian Edathy zu.

18. Januar: Die Bundesregierung beschließt den Aufbau einer neuen Datei mit gesammelten Informationen über Rechtsextreme. 

21. Januar: Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" soll Beate Zschäpe die Finanzen des NSU verwaltet haben. 

24. Januar: Als Reaktion auf die Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" will das Jugendministerium Erfahrungen beim Kampf gegen den Rechtsextremismus bündeln und bundesweit zugänglich machen. Dazu solle ein bundesweites "Informations- und Kompetenzzentrum" gegen Rechtsextremismus eingerichtet werden.

26. Januar: Auch in Thüringen wird es einen Untersuchungsausschuss zum NSU-Terror geben. Das von allen Fraktionen getragene Gremium soll Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden bei der Überwachung und Verfolgung des Terror-Trios aufarbeiten.

30. Januar: Erste NSU-Opfer erhalten eine Entschädigung zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

1. Februar: In Düsseldorf wird der mutmaßliche NSU-Unterstützer Carsten S. festgenommen, wenig später kommt er in Untersuchungshaft. S. lebte offen schwul, unter anderem engagierte er sich im Team des schwul-lesbischen Jugendzentrums Puls. Carsten S. habe mit den drei Mitgliedern des NSU, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe enge Kontakte gehalten. Er habe dem NSU 2001 oder 2002 eine Schusswaffe nebst Munition in Jena besorgt. 

12. Februar: Als "absurde Spekulation" weist BKA-Chef Ziercke den Vorwurf zurück, seine Behörde habe bei Ermittlungen gegen die Rechtsterroristen der NSU Beweise vernichten lassen. 

16. Februar: Der U-Ausschuss in Thüringen konstituiert 

23. Februar: Trauerfeier für die NSU-Opfer in Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel bittet um Verzeihung.

24. Februar: Carsten S. gesteht, dass er die wichtigste Tatwaffe für den NSU geliefert hat. Er erklärte, er habe keine Kenntnis davon gehabt, dass die Neonazis Straftaten geplant oder bereits begangen habe.

07. März: Auch in Sachsen wird ein Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht.

26. März: Die Bundesregierung hat bisher knapp eine halbe Million Euro Entschädigung an Angehörige der von dem NSU getöteten Opfer sowie an die Überlebenden von zwei ebenfalls mit der NSU in Verbindung gebrachten Bombenanschläge gezahlt.

28. März: Es gab bereits 2002 Verbindungen zwischen dem NSU und der Neonazi-Szene in Mecklenburg-Vorpommern. 

17. April: Der NSU-Untersuchungsausschuss in Sachsen tritt erstmals zusammen. 

18. April: Die Bundesländer wollen noch dieses Jahr ein NPD-Verbotsverfahren einleiten. Erstmals äußern sich die Eltern des Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt in einem Interview mit dem ARD-Magazin "Panorama". Bevor der Kontakt 2002 abriss, hatte der Sohn sich laut den Eltern noch stellen wollen. Gestellt hat sich niemand. Stattdessen begann das Morden. Seinen Eltern erzählte Uwe Böhnhardt davon offenbar nichts. 

26. April: Erneute Razzia gegen die rechtsextreme Szene: In Hessen, Sachsen und Thüringen lässt die Bundesanwaltschaft Wohnungen durchsuchen, um die Herkunft der Waffen des NSU zu klären.

14. Mai: Der MDR berichtet, die NSU-Mitglieder hätten sich offenbar nach ihrem Untertauchen im Januar 1998 noch wochenlang in Jena aufgehalten. Darauf deuteten Ermittlungsakten hin. Demnach wurde das Trio vom damaligen NPD-Funktionär Wohlleben und dessen damaliger Freundin unterstützt. 

15. Mai: Der ehemalige Bundesrichter Gerhard Schäfer legt seinen Bericht zur Arbeit der Sicherheitsbehörden in Thüringen vor. Mitunter hätten beinahe chaotische Zustände geherrscht. Der Bericht entkräfte aber zugleich Spekulationen, wonach die mutmaßlichen Bombenbauer und Terroristen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe staatlich gedeckt worden seien. Sie hätten auch nicht als V-Leute gearbeitet. Später wurde allerdings bekannt, dass der Schäfer-Kommission nicht alle Akten vorgelegt wurden.

24. Mai: Bei den Ermittlungen zu möglichen Fahndungsfehlern bei der NSU-Mordserie weist der frühere bayerische Innenminister Günther Beckstein Kritik zurück. Er könne keine Versäumnisse erkennen, es habe keine heiße Spur gegeben. 

25. Mai: Der Bundesgerichtshof hebt den Haftbefehl gegen Holger G. auf. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, dass er die Neonazi-Zelle NSU unterstützt habe. In dem Haftbefehl war Holger G. unter anderem vorgeworfen worden, der Neonazi-Zelle eine Pistole besorgt zu haben.

29. Mai: Die Bundesanwaltschaft ordnet die Freilassung von zwei weiteren mutmaßlichen Unterstützern der Neonazi-Zelle NSU an. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Anklagebehörde in Karlsruhe mit. Carsten S. habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt und es gebe keine Fluchtgefahr. Bei Matthias D. hätten sich die Verdachtsmomente als nicht stichhaltig genug erwiesen.

31. Mai: Das Bundeskriminalamt erhebt gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe umfassendere Vorwürfe als bislang bekannt. Die Ermittler machen sie auch dafür verantwortlich, das Bekennervideo der NSU-Gruppe miterstellt zu haben.

14. Juni: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt im NSU-Verfahren den Haftbefehl gegen André E. auf, der an der Produktion des Bekennervideos mitgearbeitet haben soll. 

28. Juni: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat bei den Ermittlungen zur NSU-Terrorserie Akten vernichtet, nachdem das Neonazi-Trio aufgeflogen war. Bei der "Operation Rennsteig" handelte es sich um eine Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit der rechtsextremen Gruppe "Thüringer Heimatschutz", aus der der NSU hervorgegangen ist.

2. Juli: Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, gibt sein Amt vorzeitig ab. Fromm zieht damit die Konsequenzen aus den Ermittlungsfehlern seiner Behörde gegen die Terrorzelle NSU.

3. Juli: Im NSU-Ausschuss des Bundestags sagte CDU-Obmann Clemens Binninger sind, dass beim Kölner Nagelbombenanschlag im Jahr 2004 heiße Spur vorgelegen hätten, die unweigerlich zum Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe geführt hätten. Sie besagte, dass es sich bei dem Sprengstoffanschlag um eine menschenverachtende Tat handele. 

5. Juli: Innenminister Hans-Peter Friedrich sagt in der ARD, er gehe davon aus, dass der Verfassungsschutz keine V-Leute aus dem Umfeld des NSU rekrutiert habe. Eine Meldung, wonach Beate Zschäpe angeworben worden sein soll, wies er als falsch zurück. Allerdings sei unklar, ob alle vernichteten Akten rekonstruiert werden können, um dies zu klären. Im September wird allerdings bekannt, dass der Verfassungsschutz Verbindung zu einem mutmaßlichen NSU-Unterstützer hatte.

7. Juli: Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Thomas Sippel muss wegen der Affäre um die Neonazi-Terrorzelle sein Amt aufgeben. 

9. Juli: Thüringens Ex-Verfassungsschutz-Präsident Helmut Roewer weist den Verdacht zurück, dass der Geheimdienst V-Leute vor Polizeirazzien gewarnt habe. Später wird aber bekannt, dass Polizisten Informationen an Neonazis weitergegeben hatten.

11. Juli: Sachsens Verfassungsschutzchef Reinhard Boos tritt zum 1. August ab. 

14. Juli: Sind auch beim sächsischen Verfassungsschutz Akten zur Terrorzelle NSU vernichtet worden? Die Behörde bestritt entsprechende Berichte. 

15. Juli: Viele Monate nach dem Bekanntwerden der NSU-Terrorserie tauchen in Thüringen 20 Ordner mit Tausenden bislang unbekannten Dokumenten auf. Beamte waren bei der Untersuchung in Polizei-Archiven darauf gestoßen. Es geht darin vor allem um die Ermittlungen gegen den "Thüringer Heimatschutz".

17. Juli: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie gerügt. 

18. Juli: Der Terrorismusexperte Hans-Georg Maaßen wird am 1. August neuer Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. 

19. Juli: Das Bundesinnenministerium hat zehn Tage nach dem Auffliegen der Thüringer Neonazi-Terrorzelle NSU die Vernichtung von Verfassungsschutz-Akten zum Thema Rechtsextremismus angeordnet. 

25. Juli: Der Vorsitzende des NSU-Bundestagsausschusses, Sebastian Edathy, zieht eine Zwischenbilanz der Aufarbeitung. Er betonte, dass "unsere Sicherheitsarchitektur keineswegs optimal ist". 

27. August: Die Vernehmung des scheidenden Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags bringt keine neuen Erkenntnisse über die Aktenvernichtung in der Behörde. Er habe dafür keine überzeugende Erklärung, räumte Fromm vor den Bundestagsabgeordneten ein. 

Wie aus NSU-Ermittlungsakten hervorgeht, hatte ein Thüringer Polizist Ende der 1990er-Jahre Neonazis mit Informationen versorgt. 

28. August: Die Innenminister von Bund und Ländern diskutieren über die Reform des Inlandgeheimdienstes. 

7. September: Erneut wird eine Panne bei den Ermittlungen gegen die rechtsextreme Terrorzelle in Thüringen bekannt: Die Behörden haben Sprengstoff, den sie 1998 in der Garage des Terror-Trios in Jena fanden, falsch dokumentiert. Zudem soll das TNT vernichtet worden sein.

8. September: Wegen Kontakten in die rechtsextreme Szene hat das Thüringer Landeskriminalamt gegen eine Polizistin ermittelt. Sie soll unberechtigt polizeiliche Daten abgefragt und vermutlich an Rechtsextreme weitergegeben haben. Sie sei 2009 vom Dienst suspendiert, aber nach Zahlung einer Geldstrafe 2011 wieder eingestellt worden, berichtet der MDR.

10. September: Der ehemalige Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Helmut Roewer, muss zum zweiten Mal vor dem Untersuchungsausschuss in Erfurt aussagen. Roewer kritisiert, er fühle sich "wie vor einem Tribunal". Zu vielen Fragen bezüglich der Führung von V-Leuten bezieht Roewer hingegen weniger klar Stellung.

11. September: Es wird bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) im März 1995 den späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos vernommen hat, da dieser während seines Wehrdienstes durch rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen war. In Sachsen-Anhalt tritt der nächste hochrangige Verfassungsschützer, Volker Limburg, zurück. Der bisherige Leiter des LKA Joachim Hollmann wird neuer Behördenchef. 

13. September: Ein mutmaßlicher NSU-Helfer hat mehr als zehn Jahre lang für das Berliner Landeskriminalamt als V-Mann gearbeitet. Thomas S. war von Ende 2000 bis Januar 2011 als Quelle des Berliner LKA aktiv. Er soll den Rechtsterroristen Ende der 1990er-Jahre Sprengstoff besorgt haben. Beate Zschäpe soll mit Thomas S. liiert gewesen sein. 

18. September: Berlins Innensenator Frank Henkel sagt, er hätte sich stärker bemühen müssen, im März nicht nur die Bundesanwaltschaft, sondern auch den Untersuchungsausschuss über den V-Mann Thomas S. in Kenntnis zu setzen.

25. Oktober: Der ehemalige Bundesrichter Schäfer wird neuer Ermittlungsbeauftragter des NSU-Ausschusses im Bundestag. Sein Auftrag: Hunderte Akten aus Thüringen sichten - und im Zweifel sensible Passagen schwärzen, bevor sie an Abgeordnete gehen. Im Ausschuss selbst hatte BKA-Vize Maurer zuvor Pannen bei den Ermittlungen bedauert.

06. November: Iin der Berliner Landesbehörde sind Akten vernichtet worden, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur NSU-Mordserie interessant sein könnten.

08. November: Beate Zschäpe soll für die NSU-Morde als Mittäterin vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen die 37-Jährige. Sie sei nicht nur Mitglied des NSU gewesen, sondern an sämtlichen Anschlägen als Mittäterin im Hintergrund beteiligt gewesen. Die NSU-Mitglieder verstanden sich als einheitliches Tötungskommando, das seine feigen Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte. Der Prozess beginnt voraussichtlich im Frühjahr vor dem Oberlandesgericht München. Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des NSU vor: Neun Morde an Bürger mit Migrationshintergrund, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 und zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen mehr als 20 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Auch bei den insgesamt 15 Banküberfällen, die der Gruppe zugerechnet werden, sei sie Mittäterin gewesen. Darüber hinaus lautet die Anklage auf Mordversuch wegen der Brandstiftung in der letzten gemeinsamen Wohnung des Trios in Zwickau: Sie habe dabei den Tod einer Nachbarin und zweier Handwerker in Kauf genommen. Zudem wurden der 37-jährige Ralf Wohlleben und der 32 Jahre alte Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Sie sollen die Pistole des Typs "Ceska 83" beschafft haben, die bei der Mordserie verwendet wurde. Außerdem wurden André E. (33) und Holger G. (38) als mutmaßliche Unterstützer der Gruppe angeklagt.

14. November: Beim Berliner Verfassungsschutz wurden im Jahr 2010 Akten über die Neonazi-Organisation "Blood & Honour" geschreddert. Verfassungsschutzchefin Claudia Schmid tritt zurück.

15. November: Innenminister Friedrich eröffnet ein "Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus" in Köln. 

16. November: Die Anklageschrift des Generalbundesanwalts umfasst 488 Seiten, mehr als 600 Zeugen werden benannt, fast 400 Urkunden sollen die Anklage stützen, 22 Sachverständige werden zitiert. In dem Verfahren müssen sich ab dem Frühjahr vor dem Oberlandesgericht München fünf Personen verantworten. Die Anklageschrift betont die politische Dimension der Terrorserie. Der NSU wollte demnach, dass seine Morde als serienmäßige Hinrichtungen wahrgenommen würden, daher sei bei neun Anschlägen die Ceska 83 mit Schalldämpfer benutzt worden. Der Schrecken der Morde sollte noch dadurch erhöht werden, dass die Opfer in Alltagssituationen überrascht und erschossen wurden. Bei allen Morden traten Böhnhardt und Mundlos unmaskiert auf. Nach mehreren Taten fotografierten sie ihre Opfer. Dass Zschäpe sich auch für die Morde verantworten muss, wirdauf eine Aussage einer Zeugin aus Nürnberg gestützt. Diese hatte Zschäpe am 9. Juni 2005 in der Nähe eines Tatorts an der Kasse eines Supermarkts gesehen. Zudem sei Zschäpe in die Planung und Vorbereitung involviert gewesen, habe Reisebewegungen getarnt und für Böhnhardt und Mundlos einen sicheren Rückzugsraum geschaffen. Die Taten seien gemeinsam geplant worden, es gab keine Anführer, sondern den gemeinsamen Willen, aus rassistischen Gründen Menschen mit Migrationshintergrund zu ermorden.

22. November: Im Untersuchungsausschuss des Bundestages räumt der frühere nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens Fehleinschätzungen ein. Bei der Befragung geht es um den sogenannten Nagelbombenanschlag im Juni 2004 in Köln. Damals waren vor einem türkischen Friseursalon in der Keupstraße 22 Menschen verletzt worden. Der Ausschuss will wissen, warum frühe Hinweise auf einen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hintergrund nicht weiter verfolgt wurden.

29. November: Der frühere Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Karl-Heinz Brüsselbach, entschuldigt sich für die Aktenpanne. Brüsselbach sagte im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, er habe bereits im vergangenen März erfahren, dass der MAD schon Mitte der 1990er-Jahre Kontakt zu dem späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos hatte. Er habe das Verteidigungsministerium darüber informiert, nicht aber den Untersuchungsausschuss. 

30. November: Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, verteidigt die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden gegen Kritik. Eine pauschale Verurteilung sei trotz der Versäumnissen im Fall der Terrorzelle NSU nicht gerechtfertigt.

05. Dezember: Die Innenminister der Länder sprechen sich deutlich für ein neues NPD-Verbotsverfahren aus. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus müsse auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen entschieden fortgeführt werden. 

-----------------------------------------------

09. Januar 2013: Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe weisen eine Mittäterschaft ihrer Mandantin bei den Morden, Bombenanschlägen und Überfällen des (NSU) zurück. Auf 22 Seiten fordert die Verteidigung eine Nachbesserung der Anklage, die sie als mangelhaft empfindet. Kurz darauf werden diese Rügen zurückgezogen. Das Oberlandesgericht München erklärt die rechtsextreme Terrorgruppe NSU für nicht mehr existent. Dadurch seien Haft-Lockerungen für das mutmaßliche NSU-Mitglied Zschäpe möglich.

31. Januar: Das Oberlandesgericht München lässt die Mordanklage gegen Beate Zschäpe zu. Der Bundesanwaltschaft zufolge war der NSU eine Gruppierung, die aus den drei gleichberechtigten Mitgliedern Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bestand. Mundlos und Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach das Leben genommen, als sie von Polizisten aufgespürt worden waren. Dadurch war das Trio aufgeflogen. Zschäpe hatte sich am 8. November 2011 der Polizei in Jena gestellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

17. Februar: Bundespräsident Gauck hat die Angehörigen der NSU-Opfer eingeladen. Verschiedene Angehörige der NSU-Opfer sagen das Treffen ab. Gauck verspricht eine umfassende Aufklärung der Taten der Neonazi-Terrorgruppe.

20. Februar: Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags kann nun doch alle Akten zum V-Mann mit dem Decknamen "Corelli" einsehen und auch dessen früheren V-Mann-Führer befragen. Nach langem Streit setzte sich das Gremium damit gegen Innenministerium und Verfassungsschutz durch. Diese wollten Informationen zu "Corelli" zurückhalten. Zunächst hatten sich der Verfassungsschutz und das Ministerium geweigert, den Beweisanträgen des Ausschusses zu folgen. Edathy hatte deshalb mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes gedroht.

21. Februar: Thüringens Verfassungsschutz wandte sich gegen den Vorwurf, die Behörde habe V-Männer, allen voran den langjährigen Informanten Tino Brandt, vor Polizeiaktionen gewarnt.

28. Februar: Politiker von SPD und Grünen kritisieren die Vorbereitungen zum NSU-Prozess. Die Größe des Gerichtssaals, in dem lediglich 50 Pressevertreter und 50 Zuschauer zugelassen sein werden, sei nicht angemessen, der NSU-Prozess sei ein Jahrhundertprozess.

11. März: Die Thüringer Sicherheitsbehörden haben nach Einschätzung des Neonazi-Untersuchungsausschusses des Landtages im Kampf gegen Rechtsextremismus in den 1990er Jahren versagt. V-Leute hätten vor Strafverfolgung gewarnt. Die Beschäftigung des NPD-Funktionärs Tino Brandt als V-Mann sei unzulässig gewesen. Mit seiner Entlohnung habe der Verfassungsschutz das Milieu gefördert, in dem sich das spätere Neonazi-Trio radikalisieren konnte.

21. März: In Nürnberg wird ein Denkmal für die NSU-Opfer eingeweiht.

24. März: Mittlerweile werden 129 Neonazis zum NSU-Netzwerk oder dessen Unterstützern und Helfern gerechnet. Darunter sind auch mehrere V-Leute von Polizei und Geheimdiensten.

26. März: Trotz der Kritik und der Appelle hält das OLG München an der umstrittenen Vergabe der Plätze für Journalisten fest. Das Gericht hatte die wenigen festen Plätze für Journalisten nach dem "Windhund-Prinzip" vergeben. Alle türkischen und griechischen Medien gingen leer aus.

31. März: Das türkische Außenministerium schaltet sich direkt in die Debatte über den Zugang türkischer Medienvertreter zum NSU-Prozess ein. 

02. April: Das ARD-Magazin Report Mainz hat 50 V-Leute aus der Neonazi-Szene identifiziert und deren Wirken analysiert - mit dem Ergebnis: Fast jeder Vierte war demnach während seiner Tätigkeit für die Sicherheitsbehörden an Straftaten beteiligt. Mindestens sechs sollen im Umfeld des NSU tätig gewesen sein.

12. April: Das Bundesverfassungsgericht gibt der Beschwerde der türkischen Zeitung "Sabah" gegen die Platzvergabe beim Münchener NSU-Prozess statt. Es ordnete in einem Eilbeschluss an, dass das Oberlandesgericht München "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten" vergeben müsse.

13. April: In München gehen mehrere Tausend Menschen auf die Straße. Sie fordern die vollständige Aufklärung der Terrorserie und erinnern an die Opfer der Rechtsterroristen

15. April: Der NSU-Prozess wird auf den 6. Mai verschoben.

16. April: Der Freistaat Bayern kündigt an, die Angehörigen der Opfer für die weiteren Kosten zu entschädigen.

19. April: Die Presseplätze im Münchner NSU-Prozess werden im Losverfahren vergeben. Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert..

22. April: Die Anwälte eines Opfers haben beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag für eine Videoübertragung des Prozesses in einem zweiten Saal eingereicht.

6. Mai:Erster Verhandlungstag in München. Die Verteidiger von Beate Zschäpe sowie die von Ralf Wohlleben stellen vor Verhandlungsbeginn Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden und zwei weitere Richter. Beide Befangenheitsanträge wurden vier Tage später abgelehnt. 

03. Juli: Der sächsische Verfassungsschutz hat den NSU bereits im Jahr 2000 als Terror-Organisation eingestuft. Hätten die Behörden richtig reagiert, wäre die Mordserie wohl vermeidbar gewesen.

09. Juli: Erstmals stand der brutale Mord am Blumenhändler Simsek in Nürnberg im Zentrum des NSU-Prozesses. 

10. Juli: Der Thüringer Verfassungsschutz hat Anfang 2001 versucht, den heutigen Kronzeugen im Münchner NSU-Prozess, Carsten S., als V-Mann anzuwerben. Er war zeitweise einziger Kontaktmann zum NSU. 

11. Juli: Die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben laut Aussage im NSU-Prozess bei der Übergabe einer Waffe Andeutungen zu einem möglichen Anschlag gemacht. Das berichtete der Angeklagte Carsten S. vor dem Oberlandesgericht München.

24. Juli: Im NSU-Prozess haben Nachbarn der Angeklagten Zschäpe ausgesagt, was beim Brandausbruch geschah. Es ging um den Vorwurf des versuchten Mordes. Beate Zschäpe nahm offenbar in Kauf, dass ihre Nachbarin größter Gefahr ausgesetzt wurde. Zudem werden weitere Einzelheiten aus dem Alltag der Rechtsterroristen bekannt.

22. August: Der NSU-Untersuchungsausschuss legt seinen Abschlussbericht vor. Die Mitglieder des Gremiums einigten sich auf ein gemeinsames Papier. Mehr als 70 Sitzungen, 100 Zeugen, 8.000 Akten, und immer wieder ging es auch gegen den Widerstand von Behörden und Ministerien. 

--------------------------------------------------------------------------

Zurück:  

nach oben