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Massenschauprozesse
gegen deutsche Kriegsgefangene
Bis 1955
mussten mehr als 10.000 westdeutsche Kriegsgefangene in der
Sowjetunion ausharren. Die Haftbedingungen waren
katastrophal, die Versorgung schlecht. In diesem Jahr
erreichte Adenauer den Durchbruch, obgleich Moskau zuvor
bestritt, deutsche Kriegsgefangene festzuhalten. Die 10.000
seien rechtmäßig verurteilt. Alle waren in Massen- und
Schauprozessen ohne gerichtliche Ermittlungen als
Kriegsverbrecher zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Aus
diesen Lagern wurden zahlreiche Soldaten in die sowjetische
Lager des GULAG als „ Kriminelle „ überstellt.
Beispielsweise
wurde am 27. Dezember 1949 ein Kriegsgefangener, Major G.
Mugler, der ehemalige Vorsitzende eines militärischen
Feldgerichts der 302. und der 320. Infanteriedivision,
verhaftet und am selben Tag zu 25 Jahren Zwangslager von dem
Militärtribunal der MVD-Truppen des Bezirks Kiew
verurteilt. Er wurde der Wahrnehmung seiner Amtspflichten
und der Greueltaten gegen das sowjetische Volk beschuldigt.
Major Muglers Akte enthält keine Beweise seiner
vermeintlichen Verbrechen gegen die UdSSR. Im Gegenteil enthält
seine Strafakte Informationen darüber, das er von seinen
Untergeordneten ein humanes Verhalten gegenüber der
sowjetischen Zivilbevölkerung verlangt und sogar einen
deutschen Soldaten zum Tode wegen Vergewaltigung und
Ermordung einer russischen Frau verurteilt hatte.
Quelle:
Internet
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Schauprozesse
in Jugoslawien
Jugoslawien
unter Tito begann nach Kriegsende seine Prozessverfahren gegen deutsche
Kriegsgefangene wegen angeblicher Kriegsverbrechen im
Oktober 1946 nach dem Muster des Nürnberger Militärtribunals.
Neben einer nicht feststellbaren Zahl von Einzelverfahren
gab es laut Veröffentlichungen in der "Borba",
dem Zentralorgan der Kommunistischen Partei Jugoslawiens,
folgende 11 große Prozessverfahren:
1. In Belgrad
vom 14. bis 23.10.1946: Urteile: 21 Angeklagte wurden zum
Tod durch Erschießen, 11 zu 5 - 20 Jahren Freiheitsentzug
mit Zwangsarbeit verurteilt. 15.11.1946 vollstreckt.
2. In Belgrad
vom 28.10. bis 5.11.1946: 12 Urteile zum Tod durch Erschießen,
2 zu 12 Jahren Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit. 10
Todesurteile wurden am 20.12.1946 vollstreckt, 2 Verurteilte
wurden zu 20 Jahren Freiheitsentzug begnadigt.
3. In Belgrad
vom 9. bis 22.12.1946: 18 Verurteilungen zum Tod durch den
Strang, darunter der ehemalige Polizeiführer Serbiens,
Generalleutnant August Meyßner, 3 zu Freiheitsentzug mit
Zwangsarbeit (5 - 20 Jahre).
4. In Belgrad
5.-16.2.1947: Dies war das historisch und politisch
wichtigste Verfahren. An der Spitze der Beschuldigten stand
der ehemalige Oberbefehlshaber Südost, Generaloberst
Alexander Löhr; mit ihm saßen 6 Generäle und ein Oberst
auf der Anklagebank. Löhr wurde erschossen, die übrigen
wurden durch den Strang hingerichtet.
5. In Belgrad
27.2. - 9.3.1947: 9 Verurteilungen zum Tod, davon 8
vollstreckt, 1 zu 20 Jahren Freiheitsentzug begnadigt, 3
Freiheitsstrafen von 8 bis 20 Jahren.
6. In Belgrad
27.3. - 4.4.1947: Verurteilungen 3 zum Tod durch den Strang,
darunter der letzte Kommandeur der 7. SS-Gebirgsdivision
"Prinz Eugen", Generalmajor Karl von Oberkampf, 4
durch Erschießen, 2 zu je 20 Jahren Freiheitsentzug mit
Zwangsarbeit. Die Todesurteile wurden am 3.5.1947
vollstreckt.
7. In Groß-Betschkerek
(Zrenjanin) vom 29.5. - 6.6.1947: Verurteilungen 3 zum Tode
durch den Strang, 4 zum Tod durch Erschießen, 6 zu langjährigen
Freiheitssttafen.
8. In Agram
29.5. -7.6.1947: Verurteilungen 1 Deutscher zum Tod durch
den Strang; 6 Kroaten ("Kollaborateure"), darunter
der ehemalige Kriegsminister des Unabhängigen Staates
Kroatien, Slavko Kvaternik, wurden erschossen.
9. In Marburg
16. - 26.6.1947: 4 Angeklagte wurden durch den Strang
hingerichtet, 2 durch Erschießen.
10. In
Laibach 10. - 19.7.1947: Verurteilt wurden 7 zum Tod durch
den Strang, darunter der ehemalige Gauleiter von Kärnten,
Dr. Friedrich Rainer, 5 zum Tod durch Erschießen, 2 zu 16
bzw. 18 Jahren Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit.
11. In
Belgrad 22. - 31.10.1947: Es gab 5 Todesurteile: 4 durch
Erschießen, 1 durch Erhängen und eine Freiheitsstrafe (20
Jahre).
Vernehmungsmethoden
Über die Vernehmungsmethoden, mit deren Hilfe Geständnisse
erpresst wurden, liegen zahlreiche Berichte vor. Als
Beispiel hier ein Auszug aus dem umfangreichen Bericht des
letzten Kommandeurs der 11. Luftwaffen-Felddivision, General
Gerhard Henke:
"Mein
Vernehmer war ein jugoslawischer Reserveleutnant:
Ich: Ich habe nichts zu gestehen. Von mir und meiner
Division sind keine Kriegsverbrechen begangen worden.
Er: Überlegen Sie sich's. Ich habe Mittel, Sie zu Geständnissen
zu zwingen. Die deutschen Generale sind alle
Kriegsverbrecher. Es geht Jugoslawien darum, das ganze Ausmaß
dieser Verbrechen zu erfahren. Ich könnte Sie bei Ihrem nächsten
Gang auf die Latrine erschießen, weil Sie einen
Fluchtversuch gemacht haben, und kein Hahn würde nach Ihnen
krähen. Aber ich brauche Ihre Geständnisse und werde sie
so oder so bekommen. Wollen Sie gestehen?
Ich: Sie können von einem deutschen General nicht
verlangen, dass er Verbrechen, die er und seine Division
nicht begangen haben, gesteht.
Er: Denken Sie jetzt eine Stunde über Ihre Verbrechen nach.
Ich werde Sie in Ihrer Zelle allein lassen, Sie vorher aber
fesseln, wie man einen Schwerverbrecher fesselt.
Er fesselte
meine Hände auf dem Rücken mit einer engen stählernen
Handfessel. Ich hatte jetzt schon Schmerzen. Sie wurden nach
einiger Zeit in der Dunkelzelle unerträglich, zumal die Hände
und Gelenke anschwollen. Nach 2 Stunden wurde ich in das
Nebenzimmer geholt und aufgefordert, mich auf den Stuhl vor
dem Schreibtisch zu setzen. Hinter ihm stand der Vernehmer.
Er hatte einen dicken Knüppel und Stricke in den Händen.
Er sah mich mit tödlichem Hass an. Rechts von mir standen 2
weitere jugoslawische Offiziere. Einer von ihnen, ein
Riesenkerl, sagte: "General, wir geben Ihnen 5 Minuten
Zeit. Wenn Sie bis dahin nicht wenigstens ein Teilgeständnis
abgelegt haben, werden wir Sie dazu zwingen". Ich
sagte: "Ich habe keine Kriegsverbrechen begangen und möchte
keine erfinden." Nach nochmaliger, ergebnisloser
Befragung nahm man mir die Fesseln ab. Ich musste meine
Schuhe ausziehen. Dann wurde ich wieder rückwärts
gefesselt und aufgefordert, mich mit dem Bauch auf den Tisch
zu legen. Der Große riss mich am Oberarm über den Tisch.
Man band meine beiden Fußgelenke mit einem Strick zusammen,
zog die Füße rückwärts hoch und knotete sie scharf an
die auf dem Rücken gefesselten Hände. Der Strick wurde
dann weiter um den Hals geführt und wieder irgendwo
zusammengebunden. Sie warfen mich nun wie ein lebendiges
Paket vom Tisch auf die Erde herunter. Ich schlug mit dem
Brustkorb, den Knien und dem Kinn schwer auf. Sie stülpten
einen Schemel um und legten mich mit Brust und Bauch auf die
4 Schemelfüße. Mein Kopf hing vorn herunter. Dann schlugen
zwei mit Knüppeln ununterbrochen mit voller Wucht auf Rücken
und Füße. Ein schneidender Schmerz vom linken Fuß
ausgehend zog durch den ganzen Körper. Auch bohrten sich
die Schemelbeine mit jedem Schlag in die Lenden. Ob ich gebrüllt
oder gestöhnt habe, weiß ich nicht. Die weiteren Schläge
fühlten sich immer dumpfer an. Dann verlor ich das Bewusstsein".
Nach
wiederholtem Wechsel zwischen Erwachen, Schlägen,
Vernehmungen und Ohnmacht erhielt der Berichterstatter am
folgenden Tag einen Besuch des Arztes Dr. Rost. "Rost
untersuchte mich und stellte einen Bruch des linken Fußes,
Bruch oder Verstauchung des rechten Fußes, schwere
Gehirnerschütterung, Bruch der linken unteren Rippe und
Nierenquetschung fest. Darüber hinaus einen zerschlagenen Rücken,
völlige Unterernährung und unregelmäßige und schwache
Herztätigkeit. Er verband mich, gab mir eine oder mehrere
Spritzen. Am nächsten und übernächsten Tage erreichte er
wieder, dass er mich besuchen und behandeln durfte. Er sagte
mir dabei, dass ich weitere Folterungen bei meinem geschwächten
Zustand nicht überleben würde. Ich solle Kriegsverbrechen
erfinden, wie es alle machten, um aus der jetzigen Lage zunächst
herauszukommen."
Diesen Rat befolgte Henke und gab bei der folgenden
Vernehmung eine Reihe erfundener Kriegsverbrechen zu
Protokoll.
Wie völkerrechtswidrig
und grausam-unmenschlich vorgegangen wurde, ergibt sich aus
einem der unzähligen Berichte, die in der einmaligen
Dokumentation "Die deutschen Kriegsgefangenen in
Jugoslawien 1941 - 1949" aufgezeichnet wurden: "Am
6.12.1949 wurden wir - etwa 40 Kriegsgefangene - dem
Vernehmungslager Werschetz zugeführt. Am 7.12. holte man
mich zur Vernehmung und empfing mich mit den Worten:
"Ah, da kommt ja wieder so ein Herrenmensch!" Ich
erwiderte, dass ich nie ein Herrenmensch gewesen wäre und
nur meine Pflicht meinem Volke gegenüber getan hätte, wie
er. Daraufhin wurde ich niedergeschlagen. Ich wies mit
eindringlichen Worten immer wieder darauf hin, dass ich
unschuldig sei, keine Kriegsverbrechen begangen und nie
einen Menschen erschossen oder getötet hätte. Ich bat, man
möchte mich dorthin bringen, wo ich eingesetzt gewesen sei.
Die Leute könnten bestätigen, dass ich Ihnen nur Gutes
angetan hätte. Ovidic (der jugoslawische Vernehmer, der
Verf.) ließ sich auf nichts ein, fesselte meine Hände vorn
und brachte mich unter Schlägen und Stößen zum
Holzbunker. Er ließ mir sagen, er gäbe mir 3 Stunden
Bedenkzeit, Kriegsverbrechen zuzugeben und zu
unterschreiben. Er ließ wörtlich übersetzen: "Hier
gibt es nur eins, entweder unterschreiben oder
verrecken!" Während der nächsten 3 Stunden wurde ich
von jugoslawischen Bewachungssoldaten durchgeprügelt und
getreten. Gegen 10 Uhr kam Ovidic wieder und fragte unter Stößen
und Schlägen - ich konnte schon nicht mehr stehen - ob ich
bereit sei zu unterschreiben. Ich beteuerte meine Unschuld
weiter (nach weiteren Unschuldsbeteuerungen kettete man dem
Soldaten Hände und Füße zusammen, der Ver.). Einige Zeit
später ließ mich Ovidic durch den Dolmetscher holen. Ich
konnte nicht laufen. Hände und Füße waren blau von
gestautem Blut und stark geschwollen. Ich bekam Papier und
Bleistift und sollte Erschießungen aufschreiben. Wegen der
zerschundenen Hände konnte ich nicht schreiben und ich
wollte es auch nicht, denn ich hatte nichts anzugeben.
Ovidic kam wieder und drohte mit erneuter Knebelung und
Folterung. Gebrochen an Leib und Seele habe ich dann aus
Angst vor weiteren Folterungen erfunden: 28 Erschießungen
auf Befehl, 4 Erschießungen aus eigenem Entschluss, 1 Brückensprengung
und Plünderung von Vieh.
Am 10.12.1949
traf ich, von Schreikrämpfen geschüttelt, eine Reihe von
Kameraden, die noch mehr Erschießungen zugeben mussten. Wie
sie sagten, gab General Schmid-Richberg 22.000 Erschießungen
zu, Roggenkamp 500, Hilger 1.800 usw.
Die
Gerichtsverhandlung fand am 12.12.1949 statt und dauerte
genau 2 1/2 Minuten. Nachdem alle 17 Kameraden
durchgeschleust waren, wurden wir geschlossen in den
Gerichtssaal gejagt. Mir diktierte man mündlich 16 Jahre
Zuchthaus, Zwangsarbeit und Landesverweisung zu. Soweit mir
bekannt, wurden in Werschetz 61 Kameraden zu Tode
geschunden, weil sie keine Geständnisse erfanden und
unterschrieben. 12 österreichische, unschuldig zum Tode
verurteilte Kameraden, darunter Oberst Becker, wurden mit
Eisenstangen erschlagen und hinter den Schweineställen des
Zuchthauses in Sremska Mitrovica verscharrt. Wir 1.400
Verurteilte waren moralisch, körperlich und seelisch so
fertig, dass aufkommende rebellische Gedanken - nur unter
großen Vorbehalten - aufkamen. Sie endeten mit fürchterlichen
Quälereien und Totschlag. Deshalb habe ich auch kein
Rechtsmittel eingelegt. Nach der Verurteilung sperrte man
uns in einen nassen Weinkeller. Von dort wurden wir
zusammengefesselt mittels Bahntransports nach dem Zuchthaus
Mitrowitz überführt".
Quelle: Dokumentation
"Die deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien 1941 -
1949"
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Zu
den Nürnberger Schauprozessen
Die Führung des Dritten Reiches wurde, soweit sie das
Kriegsendeüberlebte, in Nürnberg vor ein Militärtribunal gestellt,
das sie hinter Gitter brachte oder aufhängen ließ, auch die
Generäle, welche die Kapitulation unterzeichnet hatten. Um die Endgültigkeit zu unterstreichen, wurde den
Deutschen untersagt, jemals die Nürnberger Prozesse zu revidieren.
In der ganzen europäischen Geschichte hat es keinen einzigen Krieg
gegeben, der auf diese Weise endete.
Churchill
hatte schon vor Kriegsende gefordert, die hohen Nazis ohne
Gerichtsverfahren aufzuhängen oder zu erschießen. Adolf Hitler
sollte „natürlich“ sterben: auf dem „elektrischen Stuhl“ als
„Gangster“. Er wurde erst von Washington und Moskau aus
genötigt, einem ordentlichen Verfahren
zuzustimmen. Churchill war wie Stalin von Rache getrieben,
aber sie unterschied sich durch ein pikantes Kalkül: der britische
Premier fürchtete, der Prozess könnte eine „Farce“ werden, weil
sich bei ihm „alle möglichen Komplikationen“ ergeben würden. Sie
wurden natürlich vermieden,
aber um den Preis, dass der Nürnberger Prozess in einer Weise
abgefackelt wurde wie l936–1938 die Schauprozesse in Moskau.
© 2006 / V. i. S. d. P. Hans-Dietrich
Sander [17.1.2006]
Die Verbreitung und Veröffentlichung
dieses Beitrags ist unter der Quellenangabe www.staatsbriefe.de
uneingeschränkt
gestattet.
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Vorbereitung der Nürnberger Prozesse:
Samuel I. Rosenman Papers
Special Counsel to the President, 1945-1946 In 1932,
Samuel Rosenman was appointed to the New York Supreme Court by Gov.
Herbert Lehman. He became one of Franklin Roosevelt's left-wing "Brain
Trusters" and was called "the power behind the throne." After
Roosevelt's death, Harry Truman sent him to the U.N. founding conference in San
Francisco on May 5, 1945. His mission was to establish the International
Military Tribunal (IMT) to try Germany's leaders for "war crimes."
Rosenman was an official of the American Jewish Committee.
The papers of Samuel I.
Rosenman mostly relate to his career of government service in the White House,
and particularly his work as Special Counsel to President Harry S. Truman from
1945 to 1946. They include correspondence, draft letters and statements,
invitations, newspaper clippings, printed material, speeches, speech drafts,
notes, pamphlets, reports, and diary entries for part of 1945 and 1946. The
collection also contains material documenting Rosenman’s work as an unofficial
advisor to President Truman after his retirement to private life in 1946.
BIOGRAPHICAL
SKETCH
1896
(February 13)
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Born,
San Antonio, Texas
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1922-1926
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Member,
New York State Legislature
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1926-1928
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Bill
Drafting Commissioner, New York
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1929-1932
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Counsel
to Governor Franklin D. Roosevelt
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1932-1943
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Justice,
New York Supreme Court
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1943-1945
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Special
Counsel to President Roosevelt
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1945-1946
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Special
Counsel to President Truman
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1949
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Member,
Steel Industry Fact Finding Board
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1949
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Chairman,
Railroad Labor Emergency Board
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1973
(June 24)
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Died,
New York City
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COLLECTION
DESCRIPTION
The Samuel I. Rosenman
Papers relate for the most part to Rosenman’s career of government service in
the White House during the administration of Harry S. Truman. Particularly well
documented is his service as Special Counsel to the President from 1945 to 1946
and as unofficial advisor to President Truman after his retirement from
government. In addition, the collection contains information about Rosenman’s
behind-the-scenes involvement in war crimes issues. The papers include
correspondence, draft letters and statements, invitations, newspaper clippings,
printed material, speeches, speech drafts, notes, pamphlets, reports and a diary
that Roseman kept for part of 1945 and 1946.
The
War
Crimes File, helps document the decision to try war criminals, and the
behind-the-scenes planning for Nuremberg, including the appointment of Robert
Jackson as Chief Prosecutor. The “major” war criminals, whose offenses knew
no geographic boundaries, were to be tried by the joint decision of the Allies
at Nuremberg. Rosenman was involved in these preparations as Special Counsel to
Presidents Roosevelt and Truman.
Draft Memorandum for Franklin
D. Roosevelt, March 1945, War Crimes File, Rosenman Papers, Harry S. Truman
Presidential Museum & Library
Memorandum
regarding war criminals, June 1945, War Crimes File, Rosenman Papers, Harry S.
Truman Presidential Museum & Library
Quelle:
Internet
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Generalmajor Gottfried Heinrich von Erdmannsdorff,
verurteilt und hingerichtet nach einem sowjetischen Schauprozess |
Die
Lüge von der deutschen Schuld in Katyn
Der
Gegner muss
nicht nur militärisch, sondern vor allem psychologisch besiegt
werden - dienlich dazu ist die Propaganda-Lüge.
Für die Lüge der Massenmorde an polnischen Offizieren mussten
zahlreiche Deutsche ihr Leben lassen - die Aufrechterhaltung
einer Lüge war Russen, Amerikanern, Engländern und Franzosen
mehr wert als Gerechtigkeit.
Die
sowjetische Anklagevertretung brachte die antideutsche Katyn-Anschuldigung vor
das Nürnberger
Siegertribunal 1945/46. Im
Dezember 1945 wurden die deutschen Offiziere Ernst Böhm, Ernst Geherer, Gerhard
Janicke, Heinrich Remlinger, Erwin Skotki, Eduard Sonnenfeld und Karl Hermann
Strüffling in einem Leningrader
Schauprozess zum Tode
verurteilt. Die Hinrichtung erfolgte am 5. Januar 1946. Zu den
Hauptanklagepunkten hatte Katyn gehört. Zu 20 Jahren Zwangsarbeit wurden
verurteilt deren Kameraden Vogel, Wiese und Düre.
Janicke
war "geständig" gewesen, einen erbarmungslosen Ausrottungsbefehl des
Generalmajors Remlinger ausgeführt zu haben. Ex-Stabschef Franz Wiese (er
erhielt 20 Jahre Gulag) "gestand" im Leningrader Schautribunal
schaurige Plünderungsverbrechen der Wehrmacht. Offizier Arno Düre, ein
weiterer Angeklagter, der nach seinem "Geständnis" mit Gulag statt
Galgen bedacht wurde, beschrieb vor dem Leningrader Gericht die Ermordung
russischer Frauen, Kinder und Greise durch die Wehrmacht und erklärte, dass
dabei im Wald von Katyn "15.000 bis 20.000" Menschen, darunter
Tausende polnische Offiziere, von den deutschen Truppen erschossen und
verscharrt worden seien.
Am 14. April 1990 veröffentlichte
die sowjetrussische Nachrichtenagentur TASS eine Klarstellung Moskaus: Der
Massenmord an 14.500 polnischen Armeeangehörigen, hauptsächlich Offiziere, den
man – von vielen im Westen nachgebetet – fast ein halbes Jahrhundert den
Deutschen angelastet hatte, war von Stalins Genickschusskommandos verübt
worden. Zu den Opfern dieses bolschewistischen Verbrechens gehörten auch jene
rund viereinhalbtausend Polen, deren Leichname vor 60 Jahren von der deutschen
Wehrmacht im Wald von Katyn nahe Smolensk (Russland) aufgefunden wurden. Der
Moskauer Erklärung des Jahres 1990 vorangegangen war eine Fülle an
Publikationen exilpolnischer, britischer, amerikanischer, auch jüdischer,
Historiker und Kommissionen, die Deutschland vom Vorwurf entlastet und Stalins
Schuld nachgewiesen hatten. Bestätigt wurden die Ergebnisse der internationalen
Ärztekommission, die von den Deutschen nach Auffindung der in Katyn Gemordeten
mit der Untersuchung des Massenmordes betraut worden war.
Obwohl die
Tatsache der sowjetischen Schuld schon 1943 klar erwiesen
und auch den Westmächten, insbesondere Churchill und
Roosevelt, bekannt war, hieß es wahrheitswidrig 1945 in der
Anklageschrift des Nürnberger Rachetribunals gegen Hermann
Göring und andere Deutsche unter Punkt D "Mord und Misshandlung
von Kriegsgefangenen und anderen Angehörigen" der
Alliierten:
" Im
September 1941 wurden 11 000 kriegsgefangene polnische
Offiziere im Katyn-Wald in der Nähe von Smolensk getötet.
Das deutsche Kommando und die Besatzungsbehörden,
vornehmlich leitende Beamte der Polizei, der SS-Truppen und
des Verbindungsstabes befahlen in der Zeit von 1941 bis 1943
die Erschießung der Kriegsgefangenen."
Wie sehr die
Westalliierten trotz besseren Wissens die sowjetische Lüge
im Rahmen der Umerziehung unterstützten und den Mord an den
unschuldigen deutschen Offizieren billigten, beweist ein
Artikel in den Nordwest-Nachrichten.
Herausgegeben
von den britischen Militärbehörden vom Freitag, den 4.
Januar 1946 (2. Jahrgang Nr.1) auf der Titelseite. Dort heißt
es unter der Überschrift "So war Katyn. Massenmord als
Naziverbrechen in Polen aufgedeckt":
"Die
Nazischuld an den Massenmord von Katyn wurde von einem
deutschen Offizier vor dem Leningrader Gerichtshof
zugegeben. Aus einer Gruppe von deutschen Offizieren, die in
Leningrad unter der Anklage des Kriegsverbrechens vor
Gericht stehen, beschrieb der Angeklagte Düre, wie
russische Frauen, Kinder und Greise von den flüchtenden
deutschen Truppen ermordet wurden, und erklärte, dass dabei
im Walde von Katyn 15 000 bis 20 000 Menschen, darunter
polnische Offiziere und Juden, von den deutschen Truppen
erschossen und begraben wurden."
Unter der
Zwischenüberschrift "Ein durchsichtiges Märchen"
heißt es dann weiter: "Deutsche Stellen hatten am 12.
April 1943 behauptet, dass deutsche Truppen die Massengräber
von Katyn entdeckt hätten, und beschuldigten die russische
Geheime Staatspolizei, diese Abscheulichkeit nach dem
sowjetischen Einmarsch in Ost-Polen 1939 begangen zu
haben."
So wurde
damals die Wahrheit, die man auch in London schon genau
kannte, auf den Kopf gestellt, um die Deutschen zu belasten.
Selbst vor
Morden scheuten die Alliierten nicht zurück, um die Lüge
von Katyn möglichst lange aufrechtzuerhalten: Der polnische
Exil-Ministerpräsident Sikorski, der sich bei Stalin
nachhaltig nach dem Verbleib der Tausende polnischer
Offiziere erkundigt hatte und die Briten zur Anerkennung der
Wahrheit drängte, kam bei einem bis heute ungeklärten
Flugzeugabsturz am 4. Juli 1943 bei Gibraltar ums Leben, der
wahrscheinlich von einem Geheimdienst ausgelöst wurde. Der
tschechische Pilot konnte sich retten.
Der vom
Warschauer Justizministerium mit der Aufklärung von Katyn
beauftragte und fündig gewordene polnische Rechtsanwalt
Roman Martini wurde 1947 in seiner Krakauer Wohnung
ermordet. Der Russe Krivozhertzov, der die Deutschen 1943
auf das Massaker von Katyn hingewiesen hatte und nach
Kriegsende nach England geflohen war, wurde Ende Oktober
1947 bei Bristol erhängt aufgefunden, angeblich
"Selbstmord".
Der rumänische
Gerichtsmediziner Prof. Dr. Vasiliu, der 1943 der
internationalen Kommission angehört hatte, die auf
Einladung deutscher Stellen die Massengräber von Katyn
untersucht hatte und zu dem Ergebnis gekommen war, dass die
Erschießungen spätestens im Jahre 1940 und damit - weil
die Deutschen erst 1941 nach Russland einmarschierten - von
den Sowjets vorgenommen waren, wurde 1948 verhaftet und kam
in einem rumänischen Lager um. Andere Zeugen retteten ihr
Leben nur durch einen Widerruf.
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Der Spöttinger
Friedhof auf dem Gelände der Landesjustizanstalt
Landsberg/Lech |
Schauprozess Malmedy
Folter,
Demütigung, Sadismus.
Die Vereinigten Staaten und das Völkerrecht - damals und
heute
Nach
Prof. Franz W. Seidler
Die
Fotos von den Foltermethoden der amerikanischen
Besatzungstruppen im Irak erschüttern die Weltöffentlichkeit
und sind durch das Fernsehen praktisch jedermann bekannt.
Die Foltermethoden, denen die Deutschen bei Verhören und
Voruntersuchungen zu späteren Prozessen durch die
Amerikaner nach dem Zweiten Weltkrieg ausgesetzt waren,
wurden dagegen gegenüber der Öffentlichkeit verheimlicht.
Auch damals wurden alle Mittel angewandt, um die Angeklagten
zu Schuldeingeständnissen zu bewegen.
Pervertierung
des Rechtes
Der
britische Premier Winston Churchill forderte im November
1943, dass von der politischen und militärischen Elite der
Deutschen 50 bis 100 Personen „ohne Überweisung an eine höhere
Gewalt erschossen werden“ sollten. Der Racheakt scheiterte
am Widerstand Roosevelts und Stalins. Der eine wollte die
Verfahren mit der amerikanischen Rechtstradition garnieren,
der andere wünschte sich einen großen Schauprozess. Beim Nürnberger
Tribunal gegen 28 deutsche sogenannte Hauptkriegsverbrecher
saßen die britischen, amerikanischen, französischen und
sowjetischen Anklagevertreter einträchtig
nebeneinander.
Folter
im Malmedy-Prozeß nachgewiesen
Die
im Malmedy-Verfahren angewandten völkerrechts- und
menschenrechtswidrigen Verhörmethoden kamen 1948 durch die
Wahrheitsliebe eines Offiziers der US-Armee in die
amerikanische Presse und beschäftigten den US-Senat über
ein Jahr lang. 74 Angehörige des Panzerregiments der 1.
SS-Panzerdivision „Leibstandarte Adolf Hitler“ wurden in
diesem Prozess beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77
gefangene US-Soldaten erschossen und bis zum Abschluss der
Ardennen-Offensive weitere Morde begangen zu haben. Um die
Schuldigen zu finden, verhörte der Sonderbeauftragte
Captain Shumaker alle auffindbaren Angehörigen der Division
in den Gefangenenlagern der West-Alliierten. 1.100
Divisionsangehörige wurden nach Schwäbisch Hall gebracht,
von denen für die Anklage 700 Mann zurückbehalten wurden.
Aus diesen wurden alle älteren Unterführer abgesondert.
Nur Offiziere und die jüngsten Soldaten, denen man geringe
Widerstandsfähigkeit zutraute, sollten vor Gericht gestellt
werden.
Ein
Drittel der für den Prozess Ausgewählten war unter 20
Jahren. Um Schuldige zu finden, quälte man die Soldaten
psychisch und körperlich so lange, bis man sie so weit
hatte, dass sie sich oder Kameraden der Tötung gefangener
Amerikaner bezichtigten. Die erste Befragungsstufe enthielt:
Anbrüllen und Bedrohen mit Waffen, Androhung der Sippenhaft
und Entziehung der Lebensmittelkarten für die Angehörigen,
Drohung mit der Auslieferung an die Sowjets zur
Spezialbehandlung. Danach folgten Einzelhaft in
Dunkelzellen, körperliche Misshandlungen wie Faustschläge
ins Gesicht, Pistolenschläge auf den Kopf, Ausschlagen von
Zähnen, Spießrutenlaufen, Auspeitschen und Stockschläge
auf die nackten Zehen und die Geschlechtsteile sowie Fußtritte
in den Bauch. In allen Fällen waren die Gefangenen an den Händen
gefesselt, so dass sie sich nicht schützen konnten. Einige
Beschuldigte, auch der Regimentskommandeur Jochen Peiper,
wurden in dunkle Kammern gebracht, die auf bis zu 80 Grad
aufgeheizt wurden. Anderen Opfern wurden vor den Torturen
Klu-Klux-Klan-Kapuzen übergestülpt, die von dem geronnenen
Blut der unter ihnen vorher geprügelten Kameraden steif
waren und deren Geruch Erbrechen auslöste. Die
Untersuchungsbeamten gaben sich sogar als Geistliche aus und
nahmen die Beichte ab, um Näheres zu erfahren. Es gab
Scheingerichtsverfahren und Scheinhinrichtungen.
Vom
Folter-Sadisten zum Hauptankläger
Erfinder
dieser Foltern war der Oberstleutnant Burton F. Ellis, der
später als Hauptankläger fungierte. Durch beispiellose
Grausamkeit zeichneten sich als Beauftragte der
Voruntersuchung die Herren Perl, Thon, Kirschbaum und
Ellowitz aus. Sie inszenierten die Scheingerichtsverfahren,
die wie folgt abliefen: Amerikanische Hilfsankläger wurden
in Offiziersuniformen gekleidet und hinter einen mit einem
Kruzifix und Kerzenbeleuchtung ausgestatteten Richtertisch
gesetzt. Den vorgeführten Gefangenen wurde der Mord an
amerikanischen Kriegsgefangenen vorgeworfen. Es wurden die
Namen von Kameraden genannt, die bei der Mordtat zugegen
gewesen waren. Wenn sie straffrei ausgehen wollten,
brauchten die vor diesem Scheingericht Stehenden nur die
mitbeschuldigten Kameraden zu belasten. Der so behandelte
Feldwebel Arvid Freimuth schrieb darauf ein Geständnis. Er
hatte schon 16 Seiten fertig, als ihn seine Mitgefangenen um
2 Uhr nachts in seiner Zelle laut aufschreien hörten mit
den Worten: „Ich kann nicht mehr weiter lügen!“ Am nächsten
Morgen fanden die Posten Freimuth erhängt vor. Während des
Prozesses wurde das erpresste unfertige Geständnis vom
Anklagevertreter aus eigener Erfindung ergänzt und gegen
andere Mitangeklagte verwertet.
Zündhölzer
unter Fingernägel getrieben
Der
Beschuldigte Otto Eble, der das Martyrium überstand, gab
eine eidesstattliche Erklärung über die Behandlung ab, der
er ausgesetzt gewesen war: Er sei Tag für Tag und Nacht für
Nacht verhört worden. Nachdem er Hunderte Male ausgesagt
hatte, dass er nicht zu der fraglichen Gruppe gehörte,
wurden die Verhöre unter Misshandlungen fortgesetzt. Unter
anderem seien ihm die Hände mit einem Strick an zwei
Vorrichtungen am Tisch so festgebunden worden, dass die
Fingerspitzen über den Tisch hinausragten. Dann seien ihm Zündhölzer
fünf bis sieben Millimeter unter die Fingernägel getrieben
und angezündet worden, so dass sie bis unter die Fingernägel
durchbrannten. Nach weiteren acht Tagen habe man ihm eine
Kapuze über den Kopf gestülpt und von einem Schnellgericht
das Todesurteil sprechen lassen. Vor der anschließenden
Hinrichtung forderte man ihn auf, dem anwesenden Priester
die Wahrheit zu beichten. Als er das als einen
Erpressungsversuch bezeichnete, hätten ihn vier
amerikanische Soldaten an Händen und Füßen gefesselt.
Unter einem im Flur vorbereiteten Galgen sei ihm ein Strick
um den Hals gelegt worden, an dem man ihn langsam etwa 60
Zentimeter hochzog, so dass er bewusstlos wurde. Er kam
wieder zu sich, als ihn amerikanische Soldaten in seiner
Zelle mit kaltem Wasser übergossen. Da sein Hals
zugeschwollen war, habe er die nächsten acht Tage nichts
essen können. Eine ärztliche Behandlung sei abgelehnt
worden. Solange er in Schwäbisch Hall war, habe er jeden
Tag Schmerzensschreie gehört, die so laut gewesen seien, dass
sogar die Passanten auf der Straße stehen blieben.
Nach
solchen Misshandlungen beschworen viele jedes Geständnis,
das man ihnen abverlangte, um weiteren Qualen zu entgehen.
Einer bezichtigte sich zum Beispiel, an der Friedhofsmauer
von La Gleize in Belgien 25 gefangene Amerikaner mit seinem
Maschinengewehr erschossen zu haben. Später stellte sich
heraus, dass es dort keine Friedhofsmauer gab und die
Bewohner nichts Entsprechendes bemerkt hatten.
US-Heeresminister
musste General Clay stoppen
Das
Hauptverfahren gegen die am sog. 'Malmedy-Massaker'
Beteiligten wurde vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 in Dachau
durchgeführt. Die Untersuchungs- und Verhöroffiziere aus
Schwäbisch Hall waren jetzt die Anklagevertreter. Bei der
Gerichtsverhandlung erklärten 51 Soldaten, schwer misshandelt
worden zu sein. Der Untersuchungsbeamte Perl widersprach
unter Eid. Deshalb wurde ihm geglaubt und nicht den
Angeklagten. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen
Einblick in die Vernehmungsakten. Sie konnten das Urteil
nicht beeinflussen: 43mal Tod durch den Strang, 23mal
lebenslängliche Haft und acht Gefängnisstrafen zwischen
zehn und 20 Jahren. Der amerikanische Oberst Willis M.
Everett, ein Anwalt aus Atlanta, trat aus Protest gegen die
Untersuchungsmethoden als Verteidiger zurück. Nach dem
Urteil prangerte er „die diabolischen Pläne einer kleinen
Gruppe unserer Bevölkerung und der Armee“ öffentlich an.
Er legte Berufung gegen die Urteile ein. Mit einer Eingabe
an den Heeresminister gelang es ihm, die vom Militärgouverneur
Lucius Clay befohlenen Hinrichtungen zu stoppen.
Eine
vom amerikanischen Heeresminister eingesetzte
Untersuchungskommission bestehend aus dem Richter Edward van
Roden aus Pennsylvania und dem Richter Gordon Simpson aus
Texas untersuchte 139 Fälle aus der großen Zahl
amerikanischer Kriegsverbrecherprozesse und deckte die
Grausamkeiten auf, die bei den Voruntersuchungen an den
Angeklagten in Schwäbisch Hall, Oberursel, Zuffenhausen
(Camp for suspected war criminals) und Dachau verübt worden
waren. Von den 139 Todesurteilen wurden 29 sofort
aufgehoben, und 110 mussten überprüft werden. Allein in
Dachau waren von den 1.416 Personen, die dort vor Gericht
standen, 426 zum Tode verurteilt worden. Da der offizielle
Bericht der Simpson-van Roden-Kommission vor der Öffentlichkeit
geheimgehalten wurde, hielt van Roden nach seiner Rückkehr
aus Deutschland zahlreiche Vorträge in den USA, in denen er
die Untersuchungsmethoden schilderte, die angewandt wurden,
um zu den erwünschten Todesurteilen zu kommen. Sie reichten
bis zur Folter dritten Grades: „Prügel und Fußtritte,
das Ausschlagen von Zähnen und Brechen von Kiefern,
Scheinverfahren, Verkleidung von Untersuchungsbeamten als
Priester, Hungernlassen und das Versprechen von Freisprüchen.“
Fast allen Männern wurden die Hoden durch Fußtritte oder
Stockhiebe zerquetscht.
Professionelle
Zeugen belasten deutsche Angeklagte
Die
Angeklagten aller Kriegsverbrecherprozesse in der
amerikanischen Besatzungszone wurden nicht nur unter
psychischen Druck gesetzt und physisch bedrängt, sondern
waren auch professionellen Zeugen ausgeliefert, die sich aus
ehemaligen KZ-Insassen, Kapos und Zuchthäuslern
rekrutierten. Sie bezeichneten sich als politisch oder
rassisch Verfolgte. Einige von ihnen traten bis zu 80mal an
verschiedenen Orten als Belastungszeugen auf und waren willfährige
Helfer der amerikanischen Anklagebehörden.
In
Oberursel erreichte die perverse Phantasie amerikanischer
Vernehmungsoffiziere einen Höhepunkt. Über die exzessiven
Folterungen legte der Arzt Dr. August Bender nach seiner
Entlassung eine eidesstattliche Erklärung vor. Er wurde am
17. September 1945 dort eingeliefert und war bis zu seinem
Abtransport nach Ludwigsburg am 4. Oktober folgenden
Torturen ausgesetzt: Spießrutenlaufen in den Gefängnisgängen
mit Stockschlägen, Fußtritten und Anspucken, Aufheizen der
fensterlosen Zelle bis zum Ersticken, Fesseln an einen
anderen Gefangenen in aufrechter Position unter dem Verbot,
die Stellung zu verändern, Überschütten mit kaltem
Wasser, Schlafentzug, Verletzungen mit brennenden
Zigaretten, Beschimpfungen wüstester Art. Dr. Bender wurde
in Dachau zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, und zwar in
einem Verfahren, in dem er überhaupt nicht zu Wort kam. Die
eidesstattliche Erklärung über seine Behandlung gab er
nach seiner ohne Begründung ergangenen Entlassung am 8.
November 1948 in Düren ab.
Zur
Urteilsvollstreckung wurden die zum Tode Verurteilten in das
Kriegsverbrechergefängnis Landsberg/Lech eingeliefert. Jede
Woche wurden einige von ihnen gehenkt. Während sie zum
Galgen schritten, begann das Armesünderglöckchen zu
bimmeln. Dann sangen die übrigen Gefangenen in den Zellen
das Deutschlandlied und das Lied vom guten Kameraden. In
Landsberg saßen 1.416 Verurteilte ein: 426 zum Tode
Verurteilte, 199 Lebenslängliche und 791 mit Zeitstrafen
Belegte.
Hinrichtungen
trotz Verbot der Todesstrafe
Monsignore
Morgenschweiß war der Anstaltsgeistliche. Er erfuhr von
vielen Verurteilten, dass ihre Aussagen durch Folter erpresst
worden waren. Aufgrund der persönlichen Gespräche, die er
mit den Todgeweihten geführt hatte, glaubte Morgenschweiß,
dass von den 300 Männern, die am Galgen starben, mindestens
60 unschuldig waren. Einer von ihnen war der
Marineoberleutnant Erich F. Wentzel, dessen Schicksal in dem
Buch Landsberg: Henker des Rechts? beschrieben wird.
Beginnend mit dem 14. Oktober 1948 ließ Militärgouverneur
Clay jede Woche zehn bis 15 Mann aufhängen. In der Nacht
vom 6. zum 7. Juni 1951 starben die letzten sieben. Zu
diesem Zeitpunkt gab es bereits die Bundesrepublik und war
in Deutschland die Todesstrafe verboten. Alle vor dem
Inkrafttreten des Grundgesetzes zum Tode verurteilten
Schwerverbrecher kamen mit dem Leben davon. Die letzten
sieben von Landsberg nicht.
Quelle:
Prof. Franz W. Seidler, em. Professor der Universität der
Bundeswehr in München
Literatur:
- Agte,
Patrick. Jochen Peiper: Kommandeur Panzerregiment
Leibstandarte. Berg, 1998.
- Hammerstein,
K.W. Landsberg: Henker des Rechts? Wuppertal, 1952.
- Oscar,
Friedrich. Über Galgen wächst kein Gras: Die fragwürdige
Kulisse der Kriegsverbrecherprozesse im Spiegel
unbekannter Dokumente. Braunschweig, 1950.
- Morgenschweiß,
Monsignore. Für Wahrheit und Gerechtigkeit: Über
Landsberg. (Manuskript).
- Tiemann,
Ralf. Der Malemdy-Prozess: Ein Ringen um Gerechtigkeit.
Coburg, 1993.
- Georg
Jestadt war erst 19 Jahre alt, als er als Angehöriger
der 12. SS-Panzer-Division am 9. Mai 1945 in Österreich
in amerikanische Gefangenschaft geriet. Er lebt heute in
Friedrichshafen am Bodensee.
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60 Jahre Nürnberger
SchauprozessMit
Lesungen, Film- und Theateraufführungen wurde in Nürnberg
Mitte November 2005 an den Beginn der "Nürnberger
Prozesse" vor 60 Jahren erinnert. Bei den
Feierlichkeiten wurde verschwiegen, dass dieser Schauprozess
eine Justizfarce sondergleichen war, in der die Sieger, die
sich durch Angriffskriege ganze Kolonialreiche eroberten,
die Besiegten u. a. für Angriffskriege verurteilen
wollten. Besonders kennzeichnend war auch, dass die Sowjets,
auf deren Konto die Morde an den polnischen Offizieren in
Katyn ging, unter Mithilfe der westalliierten
"Richter" deutschen Wehrmachtsoffizieren das
Verbrechen in die Schuhe schoben. Besonders skandalös war
die Behandlung der Angeklagten. Selbst vor brutalsten
Folterungen und grausamen Drohungen schreckten die Schergen
der Sieger nicht zurück. Z. B. wurde der ehemalige
Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz, Rudolf Höß,
vor dem Prozess tagelang brutal gefoltert bis er ein
Geständnis über die Vergasung von 2 Millionen Juden
während seiner Dienstzeit unterschrieb. Anschließend wurde
ihm eine Auslieferung nach Polen angedroht, falls er vor
Gericht sein Geständnis widerrufen sollte (er wurde
trotzdem ausgeliefert und dort ähnlich bearbeitet wie in
Nürnberg).
Im
Nürnberger Urteil ist u. a. auch zu lesen, dass im KZ
Mauthausen 3 Millionen Häftlinge ermordet wurden. Während
des Prozesses existierte ein geheimes Folterlager der
Alliierten in London, wo belastende Geständnisse von
deutschen Gefangenen erpresst wurden. Unmittelbar vor und
während des Prozesses wurden Millionen Deutsche brutal
enteignet und aus ihre Heimat vertrieben und hunderttausende
davon ermordet.
Das Verfahren
verstieß gegen zahlreiche grundlegende Rechtsnormen. Schon
der Name "Internationales Militär-Tribunal" war
eine mehrfache Lüge, denn es war weder international, da
nur von den vier Siegern besetzt, noch ein Militärgericht,
da zivile Ankläger und Richter – außer bei den Sowjets
– auftraten, noch ein ordentliches Gericht, da es allein
zum Zweck der Aburteilung der Besiegten mit eigens dazu
erlassener, das Recht verhöhnender Satzung von den Siegern
eingesetzt war.
Quelle:
Deutscher Buchdienst, Postfach 600464, D-81204 München.
Mitteilung zum Buch des britischen Historikers David
Irving 'NÜRNBERG – DIE LETZTE SCHLACHT – Hinter den
Kulissen der Siegerjustiz'
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Das
Nürnberger Sieger-Tribunal
Mit
Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d.h. nicht
unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im
speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder
eingeschränktem Urteilsvermögen auf Grund von einseitig, d.h. nicht
in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen,
bezeichnet.
Schon aus diesem Grund ist das Nürnberger Tribunal als reiner
Schauprozess einzuordnen. Hinzu kommt folgendes:
Als
die Sieger des 2. Weltkriegs Deutschland verwüstet hatten, stellten
sie die besiegten Deutschen vor ein von ihnen geschaffenes
Gericht - das sogenannte "Internationale Militär-Tribunal"
von Nürnberg. Hierfür
erließen die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und
die Sowjetunion eigene Gerichtsstatute (die Londoner Statute). Diese
Statute verlangten, dass die von den Siegern vorgebrachten Anklagen
gegen die Besiegten nicht hinterfragt werden durften, sondern
automatisch als Tatsachen anerkannt werden mussten (19 und 21). Darüber
hinaus garantierten die Statute, dass die Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen von den Siegern an den
Deutschen, nicht angeklagt werden durften.
In Nürnberg
hätten sich selbstverständlich auch Truman, Churchill und Stalin,
mitsamt ihren Militärstrategen, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Winston Churchill wegen
seiner "Strategie der Städteverbrennung". Der Mörder Josef
Stalin sowieso. Auch US-Präsident Harry Truman hätte verurteilt
werden müssen, ließ er doch auf das kapitulationsbereite Japan zwei
Atombomben zu Testzwecken abwerfen.
In Nürnberg
wurden Julius Streicher und Alfred Rosenberg alleine wegen
publizistischer Arbeiten zum Tode durch den Strang verurteilt.
Streicher wegen "judenfeindlicher" Zeitungspropaganda (ohne
Gewaltaufrufe) und Rosenberg wegen seines wissenschaftlichen Buchs über
das Judentum ("Der Mythos des 20. Jahrhunderts").
Was Streicher und Rosenberg seinerzeit schrieben, stellte weder in den
USA noch in Großbritannien eine Straftat dar.
"Damit
man nicht glaubt, Hitler habe den Wahn für sich allein gepachtet, sei
auf das 1941 erschienene Buch 'Germany Must Perish' des Präsidenten
der amerikanischen Friedensgesellschaft, Theodore Nathan Kaufman,
verwiesen, der die gesamte deutsche Bevölkerung für immer vom
Erdboden verschwinden lassen wollte, und zwar durch totale
Zwangssterilisation. Damals wusste man noch nichts von Hitlers
Gaskammern." (Rudolf Augstein, Spiegel-Herausgeber, Spiegel
2/1985)
Stalins
Völkermordhetzer Ilja Ehrenburg stand T. Nathan Kaufman kaum nach.
Ehrenburg war dafür verantwortlich, die Soldaten der Roten-Armee mit
seiner Völkermord-Hetze gegen die deutsche Zivilbevölkerung zu reißenden
Bestien abzurichten. Einer von Tausenden von Massenmordaufrufen
Ehrenburgs lautete: "Tötet, ihr tapferen Rotarmisten, tötet! Es
gibt nichts, was an den Deutschen unschuldig ist. Folgt der Anweisung
des Genossen Stalin und zerstampft das faschistische Tier in seiner Höhle.
Brecht mit Gewalt den Rassenhochmut der germanischen Frauen, nehmt sie
als rechtmäßige Beute. Tötet, ihr tapferen Rotarmisten, tötet."
(FAZ, 28.2.1995, S. 7)
Auch Ehrenburg wurde
nach dem Krieg hoch geehrt, anstatt in Nürnberg abgeurteilt zu
werden. In Nürnberg standen alleine die Verlierer vor Gericht und die
Sieger-Täter richteten über sie.
Quelle: National Journal - Die
Demokratie des Grossen Satan
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