Alliierte Schauprozesse 

 
 

Massenschauprozesse gegen deutsche Kriegsgefangene

Bis 1955 mussten mehr als 10.000 westdeutsche Kriegsgefangene in der Sowjetunion ausharren. Die Haftbedingungen waren katastrophal, die Versorgung schlecht. In diesem Jahr erreichte Adenauer den Durchbruch, obgleich Moskau zuvor bestritt, deutsche Kriegsgefangene festzuhalten. Die 10.000 seien rechtmäßig verurteilt. Alle waren in Massen- und Schauprozessen ohne gerichtliche Ermittlungen als Kriegsverbrecher zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Aus diesen Lagern wurden zahlreiche Soldaten in die sowjetische Lager des GULAG als „ Kriminelle „ überstellt. 

Beispielsweise wurde am 27. Dezember 1949 ein Kriegsgefangener, Major G. Mugler, der ehemalige Vorsitzende eines militärischen Feldgerichts der 302. und der 320. Infanteriedivision, verhaftet und am selben Tag zu 25 Jahren Zwangslager von dem Militärtribunal der MVD-Truppen des Bezirks Kiew verurteilt. Er wurde der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und der Greueltaten gegen das sowjetische Volk beschuldigt. Major Muglers Akte enthält keine Beweise seiner vermeintlichen Verbrechen gegen die UdSSR. Im Gegenteil enthält seine Strafakte Informationen darüber, das er von seinen Untergeordneten ein humanes Verhalten gegenüber der sowjetischen Zivilbevölkerung verlangt und sogar einen deutschen Soldaten zum Tode wegen Vergewaltigung und Ermordung einer russischen Frau verurteilt hatte.

Quelle: Internet 

 

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Schauprozesse in Jugoslawien

Jugoslawien unter Tito begann nach Kriegsende seine Prozessverfahren gegen deutsche Kriegsgefangene wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Oktober 1946 nach dem Muster des Nürnberger Militärtribunals. Neben einer nicht feststellbaren Zahl von Einzelverfahren gab es laut Veröffentlichungen in der "Borba", dem Zentralorgan der Kommunistischen Partei Jugoslawiens, folgende 11 große Prozessverfahren:

1. In Belgrad vom 14. bis 23.10.1946: Urteile: 21 Angeklagte wurden zum Tod durch Erschießen, 11 zu 5 - 20 Jahren Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit verurteilt.  15.11.1946 vollstreckt.

2. In Belgrad vom 28.10. bis 5.11.1946: 12 Urteile zum Tod durch Erschießen, 2 zu 12 Jahren Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit. 10 Todesurteile wurden am 20.12.1946 vollstreckt, 2 Verurteilte wurden zu 20 Jahren Freiheitsentzug begnadigt.

3. In Belgrad vom 9. bis 22.12.1946: 18 Verurteilungen zum Tod durch den Strang, darunter der ehemalige Polizeiführer Serbiens, Generalleutnant August Meyßner, 3 zu Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit (5 - 20 Jahre).

4. In Belgrad 5.-16.2.1947: Dies war das historisch und politisch wichtigste Verfahren. An der Spitze der Beschuldigten stand der ehemalige Oberbefehlshaber Südost, Generaloberst Alexander Löhr; mit ihm saßen 6 Generäle und ein Oberst auf der Anklagebank. Löhr wurde erschossen, die übrigen wurden durch den Strang hingerichtet.

5. In Belgrad 27.2. - 9.3.1947: 9 Verurteilungen zum Tod, davon 8 vollstreckt, 1 zu 20 Jahren Freiheitsentzug begnadigt, 3 Freiheitsstrafen von 8 bis 20 Jahren.

6. In Belgrad 27.3. - 4.4.1947: Verurteilungen 3 zum Tod durch den Strang, darunter der letzte Kommandeur der 7. SS-Gebirgsdivision "Prinz Eugen", Generalmajor Karl von Oberkampf, 4 durch Erschießen, 2 zu je 20 Jahren Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit. Die Todesurteile wurden am 3.5.1947 vollstreckt.

7. In Groß-Betschkerek (Zrenjanin) vom 29.5. - 6.6.1947: Verurteilungen 3 zum Tode durch den Strang, 4 zum Tod durch Erschießen, 6 zu langjährigen Freiheitssttafen.

8. In Agram 29.5. -7.6.1947: Verurteilungen 1 Deutscher zum Tod durch den Strang; 6 Kroaten ("Kollaborateure"), darunter der ehemalige Kriegsminister des Unabhängigen Staates Kroatien, Slavko Kvaternik, wurden erschossen.

9. In Marburg 16. - 26.6.1947: 4 Angeklagte wurden durch den Strang hingerichtet, 2 durch Erschießen.

10. In Laibach 10. - 19.7.1947: Verurteilt wurden 7 zum Tod durch den Strang, darunter der ehemalige Gauleiter von Kärnten, Dr. Friedrich Rainer, 5 zum Tod durch Erschießen, 2 zu 16 bzw. 18 Jahren Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit.

11. In Belgrad 22. - 31.10.1947: Es gab 5 Todesurteile: 4 durch Erschießen, 1 durch Erhängen und eine Freiheitsstrafe (20 Jahre).

Vernehmungsmethoden
Über die Vernehmungsmethoden, mit deren Hilfe Geständnisse erpresst wurden, liegen zahlreiche Berichte vor. Als Beispiel hier ein Auszug aus dem umfangreichen Bericht des letzten Kommandeurs der 11. Luftwaffen-Felddivision, General Gerhard Henke:

"Mein Vernehmer war ein jugoslawischer Reserveleutnant:
Ich: Ich habe nichts zu gestehen. Von mir und meiner Division sind keine Kriegsverbrechen begangen worden.

Er: Überlegen Sie sich's. Ich habe Mittel, Sie zu Geständnissen zu zwingen. Die deutschen Generale sind alle Kriegsverbrecher. Es geht Jugoslawien darum, das ganze Ausmaß dieser Verbrechen zu erfahren. Ich könnte Sie bei Ihrem nächsten Gang auf die Latrine erschießen, weil Sie einen Fluchtversuch gemacht haben, und kein Hahn würde nach Ihnen krähen. Aber ich brauche Ihre Geständnisse und werde sie so oder so bekommen. Wollen Sie gestehen?
Ich: Sie können von einem deutschen General nicht verlangen, dass er Verbrechen, die er und seine Division nicht begangen haben, gesteht.
Er: Denken Sie jetzt eine Stunde über Ihre Verbrechen nach. Ich werde Sie in Ihrer Zelle allein lassen, Sie vorher aber fesseln, wie man einen Schwerverbrecher fesselt.

Er fesselte meine Hände auf dem Rücken mit einer engen stählernen Handfessel. Ich hatte jetzt schon Schmerzen. Sie wurden nach einiger Zeit in der Dunkelzelle unerträglich, zumal die Hände und Gelenke anschwollen. Nach 2 Stunden wurde ich in das Nebenzimmer geholt und aufgefordert, mich auf den Stuhl vor dem Schreibtisch zu setzen. Hinter ihm stand der Vernehmer. Er hatte einen dicken Knüppel und Stricke in den Händen. Er sah mich mit tödlichem Hass an. Rechts von mir standen 2 weitere jugoslawische Offiziere. Einer von ihnen, ein Riesenkerl, sagte: "General, wir geben Ihnen 5 Minuten Zeit. Wenn Sie bis dahin nicht wenigstens ein Teilgeständnis abgelegt haben, werden wir Sie dazu zwingen". Ich sagte: "Ich habe keine Kriegsverbrechen begangen und möchte keine erfinden." Nach nochmaliger, ergebnisloser Befragung nahm man mir die Fesseln ab. Ich musste meine Schuhe ausziehen. Dann wurde ich wieder rückwärts gefesselt und aufgefordert, mich mit dem Bauch auf den Tisch zu legen. Der Große riss mich am Oberarm über den Tisch. Man band meine beiden Fußgelenke mit einem Strick zusammen, zog die Füße rückwärts hoch und knotete sie scharf an die auf dem Rücken gefesselten Hände. Der Strick wurde dann weiter um den Hals geführt und wieder irgendwo zusammengebunden. Sie warfen mich nun wie ein lebendiges Paket vom Tisch auf die Erde herunter. Ich schlug mit dem Brustkorb, den Knien und dem Kinn schwer auf. Sie stülpten einen Schemel um und legten mich mit Brust und Bauch auf die 4 Schemelfüße. Mein Kopf hing vorn herunter. Dann schlugen zwei mit Knüppeln ununterbrochen mit voller Wucht auf Rücken und Füße. Ein schneidender Schmerz vom linken Fuß ausgehend zog durch den ganzen Körper. Auch bohrten sich die Schemelbeine mit jedem Schlag in die Lenden. Ob ich gebrüllt oder gestöhnt habe, weiß ich nicht. Die weiteren Schläge fühlten sich immer dumpfer an. Dann verlor ich das Bewusstsein".

Nach wiederholtem Wechsel zwischen Erwachen, Schlägen, Vernehmungen und Ohnmacht erhielt der Berichterstatter am folgenden Tag einen Besuch des Arztes Dr. Rost. "Rost untersuchte mich und stellte einen Bruch des linken Fußes, Bruch oder Verstauchung des rechten Fußes, schwere Gehirnerschütterung, Bruch der linken unteren Rippe und Nierenquetschung fest. Darüber hinaus einen zerschlagenen Rücken, völlige Unterernährung und unregelmäßige und schwache Herztätigkeit. Er verband mich, gab mir eine oder mehrere Spritzen. Am nächsten und übernächsten Tage erreichte er wieder, dass er mich besuchen und behandeln durfte. Er sagte mir dabei, dass ich weitere Folterungen bei meinem geschwächten Zustand nicht überleben würde. Ich solle Kriegsverbrechen erfinden, wie es alle machten, um aus der jetzigen Lage zunächst herauszukommen."

Diesen Rat befolgte Henke und gab bei der folgenden Vernehmung eine Reihe erfundener Kriegsverbrechen zu Protokoll.

Wie völkerrechtswidrig und grausam-unmenschlich vorgegangen wurde, ergibt sich aus einem der unzähligen Berichte, die in der einmaligen Dokumentation "Die deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien 1941 - 1949" aufgezeichnet wurden: "Am 6.12.1949 wurden wir - etwa 40 Kriegsgefangene - dem Vernehmungslager Werschetz zugeführt. Am 7.12. holte man mich zur Vernehmung und empfing mich mit den Worten: "Ah, da kommt ja wieder so ein Herrenmensch!" Ich erwiderte, dass ich nie ein Herrenmensch gewesen wäre und nur meine Pflicht meinem Volke gegenüber getan hätte, wie er. Daraufhin wurde ich niedergeschlagen. Ich wies mit eindringlichen Worten immer wieder darauf hin, dass ich unschuldig sei, keine Kriegsverbrechen begangen und nie einen Menschen erschossen oder getötet hätte. Ich bat, man möchte mich dorthin bringen, wo ich eingesetzt gewesen sei. Die Leute könnten bestätigen, dass ich Ihnen nur Gutes angetan hätte. Ovidic (der jugoslawische Vernehmer, der Verf.) ließ sich auf nichts ein, fesselte meine Hände vorn und brachte mich unter Schlägen und Stößen zum Holzbunker. Er ließ mir sagen, er gäbe mir 3 Stunden Bedenkzeit, Kriegsverbrechen zuzugeben und zu unterschreiben. Er ließ wörtlich übersetzen: "Hier gibt es nur eins, entweder unterschreiben oder verrecken!" Während der nächsten 3 Stunden wurde ich von jugoslawischen Bewachungssoldaten durchgeprügelt und getreten. Gegen 10 Uhr kam Ovidic wieder und fragte unter Stößen und Schlägen - ich konnte schon nicht mehr stehen - ob ich bereit sei zu unterschreiben. Ich beteuerte meine Unschuld weiter (nach weiteren Unschuldsbeteuerungen kettete man dem Soldaten Hände und Füße zusammen, der Ver.). Einige Zeit später ließ mich Ovidic durch den Dolmetscher holen. Ich konnte nicht laufen. Hände und Füße waren blau von gestautem Blut und stark geschwollen. Ich bekam Papier und Bleistift und sollte Erschießungen aufschreiben. Wegen der zerschundenen Hände konnte ich nicht schreiben und ich wollte es auch nicht, denn ich hatte nichts anzugeben. Ovidic kam wieder und drohte mit erneuter Knebelung und Folterung. Gebrochen an Leib und Seele habe ich dann aus Angst vor weiteren Folterungen erfunden: 28 Erschießungen auf Befehl, 4 Erschießungen aus eigenem Entschluss, 1 Brückensprengung und Plünderung von Vieh.

Am 10.12.1949 traf ich, von Schreikrämpfen geschüttelt, eine Reihe von Kameraden, die noch mehr Erschießungen zugeben mussten. Wie sie sagten, gab General Schmid-Richberg 22.000 Erschießungen zu, Roggenkamp 500, Hilger 1.800 usw.

Die Gerichtsverhandlung fand am 12.12.1949 statt und dauerte genau 2 1/2 Minuten. Nachdem alle 17 Kameraden durchgeschleust waren, wurden wir geschlossen in den Gerichtssaal gejagt. Mir diktierte man mündlich 16 Jahre Zuchthaus, Zwangsarbeit und Landesverweisung zu. Soweit mir bekannt, wurden in Werschetz 61 Kameraden zu Tode geschunden, weil sie keine Geständnisse erfanden und unterschrieben. 12 österreichische, unschuldig zum Tode verurteilte Kameraden, darunter Oberst Becker, wurden mit Eisenstangen erschlagen und hinter den Schweineställen des Zuchthauses in Sremska Mitrovica verscharrt. Wir 1.400 Verurteilte waren moralisch, körperlich und seelisch so fertig, dass aufkommende rebellische Gedanken - nur unter großen Vorbehalten - aufkamen. Sie endeten mit fürchterlichen Quälereien und Totschlag. Deshalb habe ich auch kein Rechtsmittel eingelegt. Nach der Verurteilung sperrte man uns in einen nassen Weinkeller. Von dort wurden wir zusammengefesselt mittels Bahntransports nach dem Zuchthaus Mitrowitz überführt".

Quelle: Dokumentation "Die deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien 1941 - 1949" 

 

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Zu den Nürnberger Schauprozessen
 

Die Führung des Dritten Reiches wurde, soweit sie das Kriegsendeüberlebte, in Nürnberg vor ein Militärtribunal gestellt, das sie hinter Gitter brachte oder aufhängen ließ, auch die Generäle, welche die Kapitulation unterzeichnet hatten. Um die Endgültigkeit zu unterstreichen, wurde den Deutschen untersagt, jemals die Nürnberger Prozesse zu revidieren. In der ganzen europäischen Geschichte hat es keinen einzigen Krieg gegeben, der auf diese Weise endete.

Churchill hatte schon vor Kriegsende gefordert, die hohen Nazis ohne Gerichtsverfahren aufzuhängen oder zu erschießen. Adolf Hitler sollte „natürlich“ sterben: auf dem „elektrischen Stuhl“ als „Gangster“. Er wurde erst von Washington und Moskau aus genötigt, einem ordentlichen Verfahren zuzustimmen. Churchill war wie Stalin von Rache getrieben, aber sie unterschied sich durch ein pikantes Kalkül: der britische Premier fürchtete, der Prozess könnte eine „Farce“ werden, weil sich bei ihm „alle möglichen Komplikationen“ ergeben würden. Sie wurden natürlich vermieden, aber um den Preis, dass der Nürnberger Prozess in einer Weise abgefackelt wurde wie l936–1938 die Schauprozesse in Moskau.

© 2006 / V. i. S. d. P. Hans-Dietrich Sander [17.1.2006]

Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Beitrags ist unter der Quellenangabe www.staatsbriefe.de uneingeschränkt gestattet.

 

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Vorbereitung der Nürnberger Prozesse: Samuel I. Rosenman Papers  

Special Counsel to the President, 1945-1946

In 1932, Samuel Rosenman was appointed to the New York Supreme Court by Gov. Herbert Lehman. He became one of Franklin Roosevelt's left-wing "Brain Trusters" and was called "the power behind the throne." After Roosevelt's death, Harry Truman sent him to the U.N. founding conference in San Francisco on May 5, 1945. His mission was to establish the International Military Tribunal (IMT) to try Germany's leaders for "war crimes." Rosenman was an official of the American Jewish Committee.

The papers of Samuel I. Rosenman mostly relate to his career of government service in the White House, and particularly his work as Special Counsel to President Harry S. Truman from 1945 to 1946. They include correspondence, draft letters and statements, invitations, newspaper clippings, printed material, speeches, speech drafts, notes, pamphlets, reports, and diary entries for part of 1945 and 1946. The collection also contains material documenting Rosenman’s work as an unofficial advisor to President Truman after his retirement to private life in 1946.

BIOGRAPHICAL SKETCH

1896 (February 13)

 

Born, San Antonio, Texas

1922-1926

 

Member, New York State Legislature

1926-1928

 

Bill Drafting Commissioner, New York

1929-1932

 

Counsel to Governor Franklin D. Roosevelt

1932-1943

 

Justice, New York Supreme Court

1943-1945

 

Special Counsel to President Roosevelt

1945-1946

 

Special Counsel to President Truman

1949

 

Member, Steel Industry Fact Finding Board

1949

 

Chairman, Railroad Labor Emergency Board

1973 (June 24)

 

Died, New York City

COLLECTION DESCRIPTION

The Samuel I. Rosenman Papers relate for the most part to Rosenman’s career of government service in the White House during the administration of Harry S. Truman. Particularly well documented is his service as Special Counsel to the President from 1945 to 1946 and as unofficial advisor to President Truman after his retirement from government. In addition, the collection contains information about Rosenman’s behind-the-scenes involvement in war crimes issues. The papers include correspondence, draft letters and statements, invitations, newspaper clippings, printed material, speeches, speech drafts, notes, pamphlets, reports and a diary that Roseman kept for part of 1945 and 1946.

The War Crimes File, helps document the decision to try war criminals, and the behind-the-scenes planning for Nuremberg, including the appointment of Robert Jackson as Chief Prosecutor. The “major” war criminals, whose offenses knew no geographic boundaries, were to be tried by the joint decision of the Allies at Nuremberg. Rosenman was involved in these preparations as Special Counsel to Presidents Roosevelt and Truman.  

Draft Memorandum for Franklin D. Roosevelt, March 1945, War Crimes File, Rosenman Papers, Harry S. Truman Presidential Museum & Library

Memorandum regarding war criminals, June 1945, War Crimes File, Rosenman Papers, Harry S. Truman Presidential Museum & Library

Quelle: Internet

 

Leserbriefe

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Generalmajor Gottfried Heinrich von Erdmannsdorff, verurteilt und hingerichtet nach einem sowjetischen Schauprozess

Die Lüge von der deutschen Schuld in Katyn 

Der Gegner muss nicht nur militärisch, sondern vor allem psychologisch besiegt werden - dienlich dazu ist die Propaganda-Lüge. Für die Lüge der Massenmorde an polnischen Offizieren mussten zahlreiche Deutsche ihr Leben lassen - die Aufrechterhaltung einer Lüge war Russen, Amerikanern, Engländern und Franzosen mehr wert als Gerechtigkeit. 

 Die sowjetische Anklagevertretung brachte die antideutsche Katyn-Anschuldigung vor das Nürnberger Siegertribunal 1945/46. Im Dezember 1945 wurden die deutschen Offiziere Ernst Böhm, Ernst Geherer, Gerhard Janicke, Heinrich Remlinger, Erwin Skotki, Eduard Sonnenfeld und Karl Hermann Strüffling in einem Leningrader Schauprozess zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung erfolgte am 5. Januar 1946. Zu den Hauptanklagepunkten hatte Katyn gehört. Zu 20 Jahren Zwangsarbeit wurden verurteilt deren  Kameraden Vogel, Wiese und Düre.

Janicke war "geständig" gewesen, einen erbarmungslosen Ausrottungsbefehl des Generalmajors Remlinger ausgeführt zu haben. Ex-Stabschef Franz Wiese (er erhielt 20 Jahre Gulag) "gestand" im Leningrader Schautribunal schaurige Plünderungsverbrechen der Wehrmacht. Offizier Arno Düre, ein weiterer Angeklagter, der nach seinem "Geständnis" mit Gulag statt Galgen bedacht wurde, beschrieb vor dem Leningrader Gericht die Ermordung russischer Frauen, Kinder und Greise durch die Wehrmacht und erklärte, dass dabei im Wald von Katyn "15.000 bis 20.000" Menschen, darunter Tausende polnische Offiziere, von den deutschen Truppen erschossen und verscharrt worden seien. 

Am 14. April 1990 veröffentlichte die sowjetrussische Nachrichtenagentur TASS eine Klarstellung Moskaus: Der Massenmord an 14.500 polnischen Armeeangehörigen, hauptsächlich Offiziere, den man – von vielen im Westen nachgebetet – fast ein halbes Jahrhundert den Deutschen angelastet hatte, war von Stalins Genickschusskommandos verübt worden. Zu den Opfern dieses bolschewistischen Verbrechens gehörten auch jene rund viereinhalbtausend Polen, deren Leichname vor 60 Jahren von der deutschen Wehrmacht im Wald von Katyn nahe Smolensk (Russland) aufgefunden wurden. Der Moskauer Erklärung des Jahres 1990 vorangegangen war eine Fülle an Publikationen exilpolnischer, britischer, amerikanischer, auch jüdischer, Historiker und Kommissionen, die Deutschland vom Vorwurf entlastet und Stalins Schuld nachgewiesen hatten. Bestätigt wurden die Ergebnisse der internationalen Ärztekommission, die von den Deutschen nach Auffindung der in Katyn Gemordeten mit der Untersuchung des Massenmordes betraut worden war.

Obwohl die Tatsache der sowjetischen Schuld schon 1943 klar erwiesen und auch den Westmächten, insbesondere Churchill und Roosevelt, bekannt war, hieß es wahrheitswidrig 1945 in der Anklageschrift des Nürnberger Rachetribunals gegen Hermann Göring und andere Deutsche unter Punkt D "Mord und Misshandlung von Kriegsgefangenen und anderen Angehörigen" der Alliierten:

" Im September 1941 wurden 11 000 kriegsgefangene polnische Offiziere im Katyn-Wald in der Nähe von Smolensk getötet. Das deutsche Kommando und die Besatzungsbehörden, vornehmlich leitende Beamte der Polizei, der SS-Truppen und des Verbindungsstabes befahlen in der Zeit von 1941 bis 1943 die Erschießung der Kriegsgefangenen."

Wie sehr die Westalliierten trotz besseren Wissens die sowjetische Lüge im Rahmen der Umerziehung unterstützten und den Mord an den unschuldigen deutschen Offizieren billigten, beweist ein Artikel in den Nordwest-Nachrichten.

Herausgegeben von den britischen Militärbehörden vom Freitag, den 4. Januar 1946 (2. Jahrgang Nr.1) auf der Titelseite. Dort heißt es unter der Überschrift "So war Katyn. Massenmord als Naziverbrechen in Polen aufgedeckt":

"Die Nazischuld an den Massenmord von Katyn wurde von einem deutschen Offizier vor dem Leningrader Gerichtshof zugegeben. Aus einer Gruppe von deutschen Offizieren, die in Leningrad unter der Anklage des Kriegsverbrechens vor Gericht stehen, beschrieb der Angeklagte Düre, wie russische Frauen, Kinder und Greise von den flüchtenden deutschen Truppen ermordet wurden, und erklärte, dass dabei im Walde von Katyn 15 000 bis 20 000 Menschen, darunter polnische Offiziere und Juden, von den deutschen Truppen erschossen und begraben wurden."

Unter der Zwischenüberschrift "Ein durchsichtiges Märchen" heißt es dann weiter: "Deutsche Stellen hatten am 12. April 1943 behauptet, dass deutsche Truppen die Massengräber von Katyn entdeckt hätten, und beschuldigten die russische Geheime Staatspolizei, diese Abscheulichkeit nach dem sowjetischen Einmarsch in Ost-Polen 1939 begangen zu haben."

So wurde damals die Wahrheit, die man auch in London schon genau kannte, auf den Kopf gestellt, um die Deutschen zu belasten.

Selbst vor Morden scheuten die Alliierten nicht zurück, um die Lüge von Katyn möglichst lange aufrechtzuerhalten: Der polnische Exil-Ministerpräsident Sikorski, der sich bei Stalin nachhaltig nach dem Verbleib der Tausende polnischer Offiziere erkundigt hatte und die Briten zur Anerkennung der Wahrheit drängte, kam bei einem bis heute ungeklärten Flugzeugabsturz am 4. Juli 1943 bei Gibraltar ums Leben, der wahrscheinlich von einem Geheimdienst ausgelöst wurde. Der tschechische Pilot konnte sich retten.

Der vom Warschauer Justizministerium mit der Aufklärung von Katyn beauftragte und fündig gewordene polnische Rechtsanwalt Roman Martini wurde 1947 in seiner Krakauer Wohnung ermordet. Der Russe Krivozhertzov, der die Deutschen 1943 auf das Massaker von Katyn hingewiesen hatte und nach Kriegsende nach England geflohen war, wurde Ende Oktober 1947 bei Bristol erhängt aufgefunden, angeblich "Selbstmord".

Der rumänische Gerichtsmediziner Prof. Dr. Vasiliu, der 1943 der internationalen Kommission angehört hatte, die auf Einladung deutscher Stellen die Massengräber von Katyn untersucht hatte und zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Erschießungen spätestens im Jahre 1940 und damit - weil die Deutschen erst 1941 nach Russland einmarschierten - von den Sowjets vorgenommen waren, wurde 1948 verhaftet und kam in einem rumänischen Lager um. Andere Zeugen retteten ihr Leben nur durch einen Widerruf.

 

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Der Spöttinger Friedhof auf dem Gelände der Landesjustizanstalt Landsberg/Lech

Schauprozess Malmedy

Folter, Demütigung, Sadismus. Die Vereinigten Staaten und das Völkerrecht - damals und heute

Nach Prof. Franz W. Seidler

Die Fotos von den Foltermethoden der amerikanischen Besatzungstruppen im Irak erschüttern die Weltöffentlichkeit und sind durch das Fernsehen praktisch jedermann bekannt. Die Foltermethoden, denen die Deutschen bei Verhören und Voruntersuchungen zu späteren Prozessen durch die Amerikaner nach dem Zweiten Weltkrieg ausgesetzt waren, wurden dagegen gegenüber der Öffentlichkeit verheimlicht. Auch damals wurden alle Mittel angewandt, um die Angeklagten zu Schuldeingeständnissen zu bewegen.

Pervertierung des Rechtes

Der britische Premier Winston Churchill forderte im November 1943, dass von der politischen und militärischen Elite der Deutschen 50 bis 100 Personen „ohne Überweisung an eine höhere Gewalt erschossen werden“ sollten. Der Racheakt scheiterte am Widerstand Roosevelts und Stalins. Der eine wollte die Verfahren mit der amerikanischen Rechtstradition garnieren, der andere wünschte sich einen großen Schauprozess. Beim Nürnberger Tribunal gegen 28 deutsche sogenannte Hauptkriegsverbrecher saßen die britischen, amerikanischen, französischen und sowjetischen Anklagevertreter einträchtig nebeneinander. 

Folter im Malmedy-Prozeß nachgewiesen

Die im Malmedy-Verfahren angewandten völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Verhörmethoden kamen 1948 durch die Wahrheitsliebe eines Offiziers der US-Armee in die amerikanische Presse und beschäftigten den US-Senat über ein Jahr lang. 74 Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzerdivision „Leibstandarte Adolf Hitler“ wurden in diesem Prozess beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77 gefangene US-Soldaten erschossen und bis zum Abschluss der Ardennen-Offensive weitere Morde begangen zu haben. Um die Schuldigen zu finden, verhörte der Sonderbeauftragte Captain Shumaker alle auffindbaren Angehörigen der Division in den Gefangenenlagern der West-Alliierten. 1.100 Divisionsangehörige wurden nach Schwäbisch Hall gebracht, von denen für die Anklage 700 Mann zurückbehalten wurden. Aus diesen wurden alle älteren Unterführer abgesondert. Nur Offiziere und die jüngsten Soldaten, denen man geringe Widerstandsfähigkeit zutraute, sollten vor Gericht gestellt werden.

Ein Drittel der für den Prozess Ausgewählten war unter 20 Jahren. Um Schuldige zu finden, quälte man die Soldaten psychisch und körperlich so lange, bis man sie so weit hatte, dass sie sich oder Kameraden der Tötung gefangener Amerikaner bezichtigten. Die erste Befragungsstufe enthielt: Anbrüllen und Bedrohen mit Waffen, Androhung der Sippenhaft und Entziehung der Lebensmittelkarten für die Angehörigen, Drohung mit der Auslieferung an die Sowjets zur Spezialbehandlung. Danach folgten Einzelhaft in Dunkelzellen, körperliche Misshandlungen wie Faustschläge ins Gesicht, Pistolenschläge auf den Kopf, Ausschlagen von Zähnen, Spießrutenlaufen, Auspeitschen und Stockschläge auf die nackten Zehen und die Geschlechtsteile sowie Fußtritte in den Bauch. In allen Fällen waren die Gefangenen an den Händen gefesselt, so dass sie sich nicht schützen konnten. Einige Beschuldigte, auch der Regimentskommandeur Jochen Peiper, wurden in dunkle Kammern gebracht, die auf bis zu 80 Grad aufgeheizt wurden. Anderen Opfern wurden vor den Torturen Klu-Klux-Klan-Kapuzen übergestülpt, die von dem geronnenen Blut der unter ihnen vorher geprügelten Kameraden steif waren und deren Geruch Erbrechen auslöste. Die Untersuchungsbeamten gaben sich sogar als Geistliche aus und nahmen die Beichte ab, um Näheres zu erfahren. Es gab Scheingerichtsverfahren und Scheinhinrichtungen.

Vom Folter-Sadisten zum Hauptankläger

Erfinder dieser Foltern war der Oberstleutnant Burton F. Ellis, der später als Hauptankläger fungierte. Durch beispiellose Grausamkeit zeichneten sich als Beauftragte der Voruntersuchung die Herren Perl, Thon, Kirschbaum und Ellowitz aus. Sie inszenierten die Scheingerichtsverfahren, die wie folgt abliefen: Amerikanische Hilfsankläger wurden in Offiziersuniformen gekleidet und hinter einen mit einem Kruzifix und Kerzenbeleuchtung ausgestatteten Richtertisch gesetzt. Den vorgeführten Gefangenen wurde der Mord an amerikanischen Kriegsgefangenen vorgeworfen. Es wurden die Namen von Kameraden genannt, die bei der Mordtat zugegen gewesen waren. Wenn sie straffrei ausgehen wollten, brauchten die vor diesem Scheingericht Stehenden nur die mitbeschuldigten Kameraden zu belasten. Der so behandelte Feldwebel Arvid Freimuth schrieb darauf ein Geständnis. Er hatte schon 16 Seiten fertig, als ihn seine Mitgefangenen um 2 Uhr nachts in seiner Zelle laut aufschreien hörten mit den Worten: „Ich kann nicht mehr weiter lügen!“ Am nächsten Morgen fanden die Posten Freimuth erhängt vor. Während des Prozesses wurde das erpresste unfertige Geständnis vom Anklagevertreter aus eigener Erfindung ergänzt und gegen andere Mitangeklagte verwertet.

Zündhölzer unter Fingernägel getrieben

Der Beschuldigte Otto Eble, der das Martyrium überstand, gab eine eidesstattliche Erklärung über die Behandlung ab, der er ausgesetzt gewesen war: Er sei Tag für Tag und Nacht für Nacht verhört worden. Nachdem er Hunderte Male ausgesagt hatte, dass er nicht zu der fraglichen Gruppe gehörte, wurden die Verhöre unter Misshandlungen fortgesetzt. Unter anderem seien ihm die Hände mit einem Strick an zwei Vorrichtungen am Tisch so festgebunden worden, dass die Fingerspitzen über den Tisch hinausragten. Dann seien ihm Zündhölzer fünf bis sieben Millimeter unter die Fingernägel getrieben und angezündet worden, so dass sie bis unter die Fingernägel durchbrannten. Nach weiteren acht Tagen habe man ihm eine Kapuze über den Kopf gestülpt und von einem Schnellgericht das Todesurteil sprechen lassen. Vor der anschließenden Hinrichtung forderte man ihn auf, dem anwesenden Priester die Wahrheit zu beichten. Als er das als einen Erpressungsversuch bezeichnete, hätten ihn vier amerikanische Soldaten an Händen und Füßen gefesselt. Unter einem im Flur vorbereiteten Galgen sei ihm ein Strick um den Hals gelegt worden, an dem man ihn langsam etwa 60 Zentimeter hochzog, so dass er bewusstlos wurde. Er kam wieder zu sich, als ihn amerikanische Soldaten in seiner Zelle mit kaltem Wasser übergossen. Da sein Hals zugeschwollen war, habe er die nächsten acht Tage nichts essen können. Eine ärztliche Behandlung sei abgelehnt worden. Solange er in Schwäbisch Hall war, habe er jeden Tag Schmerzensschreie gehört, die so laut gewesen seien, dass sogar die Passanten auf der Straße stehen blieben.

Nach solchen Misshandlungen beschworen viele jedes Geständnis, das man ihnen abverlangte, um weiteren Qualen zu entgehen. Einer bezichtigte sich zum Beispiel, an der Friedhofsmauer von La Gleize in Belgien 25 gefangene Amerikaner mit seinem Maschinengewehr erschossen zu haben. Später stellte sich heraus, dass es dort keine Friedhofsmauer gab und die Bewohner nichts Entsprechendes bemerkt hatten.

US-Heeresminister musste General Clay stoppen

Das Hauptverfahren gegen die am sog. 'Malmedy-Massaker' Beteiligten wurde vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 in Dachau durchgeführt. Die Untersuchungs- und Verhöroffiziere aus Schwäbisch Hall waren jetzt die Anklagevertreter. Bei der Gerichtsverhandlung erklärten 51 Soldaten, schwer misshandelt worden zu sein. Der Untersuchungsbeamte Perl widersprach unter Eid. Deshalb wurde ihm geglaubt und nicht den Angeklagten. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Sie konnten das Urteil nicht beeinflussen: 43mal Tod durch den Strang, 23mal lebenslängliche Haft und acht Gefängnisstrafen zwischen zehn und 20 Jahren. Der amerikanische Oberst Willis M. Everett, ein Anwalt aus Atlanta, trat aus Protest gegen die Untersuchungsmethoden als Verteidiger zurück. Nach dem Urteil prangerte er „die diabolischen Pläne einer kleinen Gruppe unserer Bevölkerung und der Armee“ öffentlich an. Er legte Berufung gegen die Urteile ein. Mit einer Eingabe an den Heeresminister gelang es ihm, die vom Militärgouverneur Lucius Clay befohlenen Hinrichtungen zu stoppen.

Eine vom amerikanischen Heeresminister eingesetzte Untersuchungskommission bestehend aus dem Richter Edward van Roden aus Pennsylvania und dem Richter Gordon Simpson aus Texas untersuchte 139 Fälle aus der großen Zahl amerikanischer Kriegsverbrecherprozesse und deckte die Grausamkeiten auf, die bei den Voruntersuchungen an den Angeklagten in Schwäbisch Hall, Oberursel, Zuffenhausen (Camp for suspected war criminals) und Dachau verübt worden waren. Von den 139 Todesurteilen wurden 29 sofort aufgehoben, und 110 mussten überprüft werden. Allein in Dachau waren von den 1.416 Personen, die dort vor Gericht standen, 426 zum Tode verurteilt worden. Da der offizielle Bericht der Simpson-van Roden-Kommission vor der Öffentlichkeit geheimgehalten wurde, hielt van Roden nach seiner Rückkehr aus Deutschland zahlreiche Vorträge in den USA, in denen er die Untersuchungsmethoden schilderte, die angewandt wurden, um zu den erwünschten Todesurteilen zu kommen. Sie reichten bis zur Folter dritten Grades: „Prügel und Fußtritte, das Ausschlagen von Zähnen und Brechen von Kiefern, Scheinverfahren, Verkleidung von Untersuchungsbeamten als Priester, Hungernlassen und das Versprechen von Freisprüchen.“ Fast allen Männern wurden die Hoden durch Fußtritte oder Stockhiebe zerquetscht.

Professionelle Zeugen belasten deutsche Angeklagte

Die Angeklagten aller Kriegsverbrecherprozesse in der amerikanischen Besatzungszone wurden nicht nur unter psychischen Druck gesetzt und physisch bedrängt, sondern waren auch professionellen Zeugen ausgeliefert, die sich aus ehemaligen KZ-Insassen, Kapos und Zuchthäuslern rekrutierten. Sie bezeichneten sich als politisch oder rassisch Verfolgte. Einige von ihnen traten bis zu 80mal an verschiedenen Orten als Belastungszeugen auf und waren willfährige Helfer der amerikanischen Anklagebehörden.

In Oberursel erreichte die perverse Phantasie amerikanischer Vernehmungsoffiziere einen Höhepunkt. Über die exzessiven Folterungen legte der Arzt Dr. August Bender nach seiner Entlassung eine eidesstattliche Erklärung vor. Er wurde am 17. September 1945 dort eingeliefert und war bis zu seinem Abtransport nach Ludwigsburg am 4. Oktober folgenden Torturen ausgesetzt: Spießrutenlaufen in den Gefängnisgängen mit Stockschlägen, Fußtritten und Anspucken, Aufheizen der fensterlosen Zelle bis zum Ersticken, Fesseln an einen anderen Gefangenen in aufrechter Position unter dem Verbot, die Stellung zu verändern, Überschütten mit kaltem Wasser, Schlafentzug, Verletzungen mit brennenden Zigaretten, Beschimpfungen wüstester Art. Dr. Bender wurde in Dachau zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, und zwar in einem Verfahren, in dem er überhaupt nicht zu Wort kam. Die eidesstattliche Erklärung über seine Behandlung gab er nach seiner ohne Begründung ergangenen Entlassung am 8. November 1948 in Düren ab.

Zur Urteilsvollstreckung wurden die zum Tode Verurteilten in das Kriegsverbrechergefängnis Landsberg/Lech eingeliefert. Jede Woche wurden einige von ihnen gehenkt. Während sie zum Galgen schritten, begann das Armesünderglöckchen zu bimmeln. Dann sangen die übrigen Gefangenen in den Zellen das Deutschlandlied und das Lied vom guten Kameraden. In Landsberg saßen 1.416 Verurteilte ein: 426 zum Tode Verurteilte, 199 Lebenslängliche und 791 mit Zeitstrafen Belegte.

Hinrichtungen trotz Verbot der Todesstrafe

Monsignore Morgenschweiß war der Anstaltsgeistliche. Er erfuhr von vielen Verurteilten, dass ihre Aussagen durch Folter erpresst worden waren. Aufgrund der persönlichen Gespräche, die er mit den Todgeweihten geführt hatte, glaubte Morgenschweiß, dass von den 300 Männern, die am Galgen starben, mindestens 60 unschuldig waren. Einer von ihnen war der Marineoberleutnant Erich F. Wentzel, dessen Schicksal in dem Buch Landsberg: Henker des Rechts? beschrieben wird. Beginnend mit dem 14. Oktober 1948 ließ Militärgouverneur Clay jede Woche zehn bis 15 Mann aufhängen. In der Nacht vom 6. zum 7. Juni 1951 starben die letzten sieben. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits die Bundesrepublik und war in Deutschland die Todesstrafe verboten. Alle vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes zum Tode verurteilten Schwerverbrecher kamen mit dem Leben davon. Die letzten sieben von Landsberg nicht.

Quelle: Prof. Franz W. Seidler, em. Professor der Universität der Bundeswehr in München

Literatur:

  • Agte, Patrick. Jochen Peiper: Kommandeur Panzerregiment Leibstandarte. Berg, 1998.
  • Hammerstein, K.W. Landsberg: Henker des Rechts? Wuppertal, 1952.
  • Oscar, Friedrich. Über Galgen wächst kein Gras: Die fragwürdige Kulisse der Kriegsverbrecherprozesse im Spiegel unbekannter Dokumente. Braunschweig, 1950.
  • Morgenschweiß, Monsignore. Für Wahrheit und Gerechtigkeit: Über Landsberg. (Manuskript).
  • Tiemann, Ralf. Der Malemdy-Prozess: Ein Ringen um Gerechtigkeit. Coburg, 1993.
  • Georg Jestadt war erst 19 Jahre alt, als er als Angehöriger der 12. SS-Panzer-Division am 9. Mai 1945 in Österreich in amerikanische Gefangenschaft geriet. Er lebt heute in Friedrichshafen am Bodensee.
 

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60 Jahre Nürnberger Schauprozess

Mit Lesungen, Film- und Theateraufführungen wurde in Nürnberg Mitte November 2005 an den Beginn der "Nürnberger Prozesse" vor 60 Jahren erinnert. Bei den Feierlichkeiten wurde verschwiegen, dass dieser Schauprozess eine Justizfarce sondergleichen war, in der die Sieger, die sich durch Angriffskriege ganze Kolonialreiche eroberten, die Besiegten u. a. für  Angriffskriege verurteilen wollten. Besonders kennzeichnend war auch, dass die Sowjets, auf deren Konto die Morde an den polnischen Offizieren in Katyn ging, unter Mithilfe der westalliierten "Richter" deutschen Wehrmachtsoffizieren das Verbrechen in die Schuhe schoben. Besonders skandalös war die Behandlung der Angeklagten. Selbst vor brutalsten Folterungen und grausamen Drohungen schreckten die Schergen der Sieger nicht zurück. Z. B. wurde der ehemalige Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz, Rudolf Höß, vor dem Prozess tagelang brutal gefoltert bis er ein Geständnis über die Vergasung von 2 Millionen Juden während seiner Dienstzeit unterschrieb. Anschließend wurde ihm eine Auslieferung nach Polen angedroht, falls er vor Gericht sein Geständnis widerrufen sollte (er wurde trotzdem ausgeliefert und dort ähnlich bearbeitet wie in Nürnberg). 

Im Nürnberger Urteil ist u. a. auch zu lesen, dass im KZ Mauthausen 3 Millionen Häftlinge ermordet wurden. Während des Prozesses existierte ein geheimes Folterlager der Alliierten in London, wo belastende Geständnisse von deutschen Gefangenen erpresst wurden. Unmittelbar vor und während des Prozesses wurden Millionen Deutsche brutal enteignet und aus ihre Heimat vertrieben und hunderttausende davon ermordet. 

Das Verfahren verstieß gegen zahlreiche grundlegende Rechtsnormen. Schon der Name "Internationales Militär-Tribunal" war eine mehrfache Lüge, denn es war weder international, da nur von den vier Siegern besetzt, noch ein Militärgericht, da zivile Ankläger und Richter – außer bei den Sowjets – auftraten, noch ein ordentliches Gericht, da es allein zum Zweck der Aburteilung der Besiegten mit eigens dazu erlassener, das Recht verhöhnender Satzung von den Siegern eingesetzt war. 

Quelle: Deutscher Buchdienst, Postfach 600464, D-81204 München. Mitteilung zum Buch des britischen Historikers David Irving 'NÜRNBERG – DIE LETZTE SCHLACHT – Hinter den Kulissen der Siegerjustiz'  

 

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Das Nürnberger Sieger-Tribunal   

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d.h. nicht unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränktem Urteilsvermögen auf Grund von einseitig, d.h. nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen, bezeichnet. Schon aus diesem Grund ist das Nürnberger Tribunal als reiner Schauprozess einzuordnen. Hinzu kommt folgendes:

Als die Sieger des 2. Weltkriegs Deutschland verwüstet hatten, stellten sie die besiegten Deutschen vor ein von ihnen geschaffenes Gericht - das sogenannte "Internationale Militär-Tribunal" von Nürnberg. Hierfür erließen die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion eigene Gerichtsstatute (die Londoner Statute). Diese Statute verlangten, dass die von den Siegern vorgebrachten Anklagen gegen die Besiegten nicht hinterfragt werden durften, sondern automatisch als Tatsachen anerkannt werden mussten (19 und 21). Darüber hinaus garantierten die Statute, dass die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen von den Siegern an den Deutschen, nicht angeklagt werden durften.

In Nürnberg hätten sich selbstverständlich auch Truman, Churchill und Stalin, mitsamt ihren Militärstrategen, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Winston Churchill wegen seiner "Strategie der Städteverbrennung". Der Mörder Josef Stalin sowieso. Auch US-Präsident Harry Truman hätte verurteilt werden müssen, ließ er doch auf das kapitulationsbereite Japan zwei Atombomben zu Testzwecken abwerfen.

In Nürnberg wurden Julius Streicher und Alfred Rosenberg alleine wegen publizistischer Arbeiten zum Tode durch den Strang verurteilt. Streicher wegen "judenfeindlicher" Zeitungspropaganda (ohne Gewaltaufrufe) und Rosenberg wegen seines wissenschaftlichen Buchs über das Judentum ("Der Mythos des 20. Jahrhunderts"). Was Streicher und Rosenberg seinerzeit schrieben, stellte weder in den USA noch in Großbritannien eine Straftat dar. 

"Damit man nicht glaubt, Hitler habe den Wahn für sich allein gepachtet, sei auf das 1941 erschienene Buch 'Germany Must Perish' des Präsidenten der amerikanischen Friedensgesellschaft, Theodore Nathan Kaufman, verwiesen, der die gesamte deutsche Bevölkerung für immer vom Erdboden verschwinden lassen wollte, und zwar durch totale Zwangssterilisation. Damals wusste man noch nichts von Hitlers Gaskammern." (Rudolf Augstein, Spiegel-Herausgeber, Spiegel 2/1985)

Stalins Völkermordhetzer Ilja Ehrenburg stand T. Nathan Kaufman kaum nach. Ehrenburg war dafür verantwortlich, die Soldaten der Roten-Armee mit seiner Völkermord-Hetze gegen die deutsche Zivilbevölkerung zu reißenden Bestien abzurichten. Einer von Tausenden von Massenmordaufrufen Ehrenburgs lautete: "Tötet, ihr tapferen Rotarmisten, tötet! Es gibt nichts, was an den Deutschen unschuldig ist. Folgt der Anweisung des Genossen Stalin und zerstampft das faschistische Tier in seiner Höhle. Brecht mit Gewalt den Rassenhochmut der germanischen Frauen, nehmt sie als rechtmäßige Beute. Tötet, ihr tapferen Rotarmisten, tötet." (FAZ, 28.2.1995, S. 7)

Auch Ehrenburg wurde nach dem Krieg hoch geehrt, anstatt in Nürnberg abgeurteilt zu werden. In Nürnberg standen alleine die Verlierer vor Gericht und die Sieger-Täter richteten über sie.

Quelle: National Journal - Die Demokratie des Grossen Satan

 

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