Samstag, 2. Februar 2013
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Gründung der Universität Jena 

am 2. Februar 1558 

 

durch die Eröffnung ihrer Lehrtätigkeit. 

 

Mit dieser Universität sollte die Ausbildung von Juristen, Lehrern und besonders Geistlichen Augsburgischen Bekenntnisses im ernestinischen Herzogtum Sachsen sichergestellt werden. Der sächsisch-ernestinische Kurfürst Johann Friedrich I. (1503 - 1554) war 1547 in der Schlacht bei Mühlberg an der Elbe von Kaiser Karl V geschlagen worden, verlor die Kurwürde und die Kurlande, musste auf die bisherige Landesuniversität in Wittenberg verzichten und kam zu alledem noch in Gefangenschaft. 

 

Bereits am 19. März 1548 wurde in den leerstehenden Räumen des Jenaer Dominikanerklosters St. Pauli ein akademisches Gymnasium eröffnet. Der Lehrkörper bestand aus nur zwei Professoren. Zuvor hatte das Saalestädtchen Jena bereits zweimal - 1527 und 1535 - als Ausweichquartier vor der Pest der Universität Wittenberg gedient.

 

Die Stiftungsurkunde der Universität trägt das Datum vom 15. August 1557. Kaiser Ferdinand I - der Bruder und Nachfolger von Kaiser Karl V. - garantierte für die Universität den Schutz des Reiches. Damit erhielt sie das Recht, als Studium generale in vier Fakultäten - Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie bzw. philosophisch-naturwissenschaftlichen Fächern - zu lehren. Als Universität durfte sie die akademischen Grade des Baccalaureus, Magisters, Lizentiaten oder Doktors verleihen.

Herzog Johann Friedrich II.
unterzeichnete als Nachfolger seines 1554 verstorbenen Vaters Kurfürst Johann Friedrich I. im Januar des Jahres 1558 die Universitätsstatuten. Nach der Signierung des Herzogs konnte am 2. Februar 1558 die Universität eine feierliche Zeremonie stattfinden lassen. Der erste Rektor war der Mediziner Johann Schröter (1515 - 1593, Portrait oben) , der Leibarzt des Herzogs Johann Friedrich II. 


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