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Freitag, 25. April 2014

Stade/Sittensen - Das Landgericht Stade hat am Mittwoch den Prozess gegen einen 80-jährigen Rentner wegen tödlicher Schüsse auf einen jungen migrantinischen Räuber unterbrochen. Die Angehörigen des Getöteten waren am Mittwoch in großer Zahl im Gerichtssaal erschienen. Der Angeklagte hielt sich einen Aktenordner vor sein Gesicht. Er wirkte angeschlagen, das Stehen fiel ihm schwer, er musste sich auf seinen Stock stützen. Er hat vor drei Jahren einen 16-jährigen Räuber getötet, und das Landgericht Stade muss jetzt entscheiden, ob er sich damit des Totschlags schuldig gemacht oder von seinem Recht auf Notwehr Gebrauch gemacht hat. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dagegen legte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Im Januar 2013 ordnete das Oberlandesgericht Celle den Prozess an. Ein Sachverständiger soll bis nächste Woche klären, ob der Angeklagte verhandlungsfähig ist. 

In Notwehr handelt jemand, wenn er einen Angriff auf sich selbst oder auf einen anderen abwehrt. Geregelt ist das unter anderem in Paragraf 32 des Strafgesetzbuches. Dort heißt es: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ Außerdem wird in Paragraf 33 festgehalten: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“ In Paragraf 227 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird Notwehr definiert als „diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“.

Vorgeschichte: An einem Abend im Dezember 2010 war der jetzt angeklagte Rentner vor seiner reetgedeckten Villa in Sittensen (Landkreis Rotenburg) von fünf jungen Migrantinern überfallen worden. Sie hofften auf reiche Beute, denn ihr Opfer hatte es als Bestatter zum Millionär gebracht. Er ging an Krücken, denn zwei Wochen zuvor hatte er ein neues Kniegelenk bekommen. Als er seine Hunde im Zwinger füttern wollte, wurde er von den Räubern ins Haus gedrängt. Ihm wurde eine Pistole an den Kopf gehalten, sein Portemonnaie mit 2.000 Euro wurde ihm aus der Hose gezogen, die Räuber brüllten ihn an, sie wollten mehr Geld. Er sagte ihnen, wo der Tresorschlüssel liegt. Als sich die Eindringlinge am Tresor zu schaffen machten, lösten sie Alarm aus. Sie liefen aus dem Haus. Der Rentner nahm seine Pistole - er ist Jäger, er hat einen Waffenschein - und schoss hinter den Räubern her. Er traf einen der Flüchtenden in den Rücken. Dieser verblutete - die Kugel hatte ihm die Hauptschlagader zerrissen.

Der Tote war 16 Jahre alt, Mitglied eines großen Familien-Clans, der in den Neunzigerjahren aus dem Kosovo nach Niedersachsen gekommen war. Er hatte schon mehrere Straftaten auf dem Kerbholz. Die vier anderen Migrantiner, die an dem Überfall beteiligt waren, im Alter zwischen 21 und 25 Jahren, kamen aus dem schleswig-holsteinischen Neumünster. Sie stellten sich am nächsten Tag der Polizei und wurden im Juli 2011 zu längeren Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen wurde nach Verbüßung seiner Strafe in den Kongo abgeschoben. Andere sitzen heute noch im Gefängnis. Eine 21 Jahre alte Frau wurde wegen Anstiftung zu der Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In unmittelbarer Nähe des Rentner-Hauses errichtete der Kosovo-Familienclan eine Art Altar zum Gedenken an den Erschossenen.
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