Vertrag von Ripen 
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am 5. März 1460 in Ripen
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unterzeichnet  von König Christian I. von Dänemark . Gilt als Schleswig-holsteinisches Grundgesetz: 'Up ewig ungedeelt'

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Seit 1433 regierte der Schauenburger Adolf VIII. als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein. Durch seinen plötzlichen Tod 1459 entstand für die sowohl in Holstein als auch in Schleswig besitzenden Adligen eine prekäre Lage. Der Schauenburger hatte keinen Erben hinterlassen, der Ansprüche hatte, sowohl Herzog von Schleswig als auch Graf von Holstein zu werden. Da fast alle Ämter vom Landesherren an die Adligen verpfändet waren, mussten sie als die eigentlichen Machthaber im Lande gelten. Ihr Interesse war, die bei den Schauenburger üblichen Landesteilungen zu verhindern und Schleswig und Holstein unter einem Landesherren zusammenzuhalten. Außerdem war der holsteinische Adel auch in Schleswig und Dänemark mit großen Gütern vertreten. Die Verbindung Schleswigs, Holsteins, Stormarns und Dänemarks unter einem Herrscher war zudem gut geeignet, um ein Wiederaufflammen des Konflikts verschiedener Mächte zwischen Ost- und Nordsee zu verhindern.

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Die Erbfolgeprobleme boten dem Niederadel die Chance, seine ökonomische und politische Stellung als Gläubiger und Teilhaber der Landesherrschaft weiter abzusichern. Als verschiedene Sondierungen über die Nachfolge Adolfs VIII. scheiterten, ergriff der seit 1448 regierende dänische König Christian I. aus dem Hause Oldenburg die Initiative. In Ripen wählten ihn zunächst die schleswigschen Räte am 2. März 1460 zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein*). Anfang April huldigte ihm im Kieler Schloss die holsteinische Ritterschaft. Christian I. erreichte seine Wahl durch Zugeständnisse an die Adligen, die am 5. März 1460 zunächst im sogenannten "Ripener Privileg" festgelegt und durch die "Tapfere Verbesserung" vom 4. April 1460 in Kiel präzisiert wurden. 

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Diese Vorgänge waren auch Grundlage dafür, das sich ab 1462 gemeinsame ständische Landtage von Schleswig und Holstein bildeten. Durch die Verhandlungen und die Wahl von Ripen wurde eine Verbindung Schleswigs und Holsteins mit Dänemark bestätigt, die noch 400 Jahre fortdauerte und die erst 1864 mit dem Frieden von Wien endete. 

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Beide Urkunden von 1460 bestätigten und erweiterten die bestehenden Rechte des Adels. Sie betonten die Selbständigkeit Schleswig und Holsteins gegenüber dem Königreich Dänemark. So musste der Adel dem Landesherren nicht über die Landesgrenzen hinaus Heerfolge leisten, behielt ein unabhängiges Gerichtswesen und erreichte, dass Ämter nur mit Einheimischen besetzt werden durften. In der 'Tapferen Verbesserung' ist auch festgelegt, dass ein neuer dänischer König sich jeweils die Herrschaft über Schleswig und Holstein bestätigen lassen musste, es also eine Art Wahl des Landesherrn gab. Ziel war es, eine möglichst große Unabhängigkeit zu wahren. Aus dem berühmten "ewich tosamende ungedelt" der Ripener Urkunde wurde der Anspruch auf eine territorialen Unteilbarkeit der beiden Herzogtümer und auf die Eigenstaatlichkeit Schleswig-Holsteins abgeleitet.

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*) Das Herzogtum Holstein entstand 1474 aus der Grafschaft Holstein, als der dänische König Christian I., der in Personalunion auch Herzog von Schleswig und Graf von Holstein war, beim Römischen Kaiser Friedrich III. die Erhebung Holsteins zum unmittelbaren Reichslehen als Herzogtum Holstein erreichte.
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Wanke nicht, mein Vaterland


1.
Schleswig-Holstein, meerumschlungen,
deutscher Sitte hohe Wacht,
wahre treu, was schwer errungen,
bis ein schönrer Morgen tagt!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland

2.
Ob auch wild die Brandung tose,
Flut auf Flut, von Bai zu Bai:
O, lass blühn in deinem Schoße
deutsche Tugend, deutsche Treu.
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!

3.
Doch wenn inn’re Stürme wüten,
drohend sich der Nord erhebt,
schütze Gott die holden Blüten,
die ein mildrer Süd belebt!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!

4.
Gott ist stark auch in den Schwachen,
wenn sie gläubig ihm vertrau’n;
zage nimmer, und dein Nachen
wird trotz Sturm den Hafen schau’n!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
harre aus, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
harre aus, mein Vaterland!

5.
Von der Woge, die sich bäumet
längs dem Belt am Ostseestrand,
bis zur Flut die ruhlos schäumet
an der Düne flücht’gem Sand. –
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!

6.
Und wo an des Landes Marken
sinnend blinkt die Königsau,
und wo rauschend stolze Barken
elbwärts ziehn zum Holstengau. –
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!

7.
Teures Land, du Doppeleiche,
unter einer Krone Dach,
stehe fest und nimmer weiche,
wie der Feind auch dräuen mag!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland!

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