Wenn man ihn denn endlich hat, sollen es natürlich auch alle sehen …
Aber vermeiden Sie bitte die gröbsten Peinlichkeiten und erweisen Sie sich des Doktorgrades als würdig … Die vermeintliche Zugehörigkeit zum akademischen Adel ist schnell verspielt, wenn man sich benimmt wie Herr Neureich.

Korrekt bezeichnet ist der »Dr.« übrigens ein akademischer Grad und kein Titel. Umgangssprachlich hat sich das nicht durchgesetzt, so dass die Begriffe hier auch unterschiedslos nebeneinander benutzt werden - für Diskussionen mit besonders engagierten Gesprächspartnern sollte man das aber wissen…

Fettnäpfchen unterschiedlicher Qualität drohen bei den folgenden Fragen:

  • Ab wann darf ich den Doktortitel führen?
  • Wie genau lauten die Abkürzungen?
  • Tür- und Briefkastenschild auswechseln?
  • Doktorgrad dem Einwohnermeldeamt melden?
  • Doktorgrad in meinen Personalausweis?
  • E-Mail-Adresse, E-Mail-Absender, Signatur?
  • Doktor am Telefon?
  • Den Doktor weglassen?

Ab wann darf ich den Doktortitel führen?

Als aller erstes sollte man sicher wissen, ob und welchen Doktorgrad man überhaupt führen darf. Voraussetzung ist in jedem Fall ein erfolgreicher Abschluss der gesamten Prüfung, also abgeschlossene Begutachtung der Arbeit und mündliche Prüfung (Rigorosum oder Disputation). Einige wenige Fakultäten begnügen sich (zumindest für eine gewissen Übergangszeit) mit diesen Minimalvoraussetzungen, andere verlangen noch mehr oder weniger viel Publikation (z. B. Abschluss eines Verlagsvertrages oder Ablieferung aller Belegexemplare).

Dieser Aspekt wird dann interessant, wenn zwischen dem Abschluss des eigentlichen Verfahrens und der Veröffentlichung eine längere Zeit liegt: Verständlicherweise »brauchen« viele Promovierte den Doktorgrad z.B. für anschließende Bewerbungen. Gerade die - aus Universitätssicht am meisten gewünschte - Publikation in einem angesehenen Verlag braucht jedoch eine gewisse Zeit. Um unter diesen Umständen trotzdem eine Verlagspublikation (anstelle einer schnöden Hochschulschrift) zu fördern, gestatten viele Fakultäten pauschal oder auf Antrag die Führung des Doktorgrades schon ab Abschluss eines Verlagsvertrages. Je nach IT-Einstellung der Fakultät reicht aber mitunter auch die Veröffentlichung auf dem Publikationsserver der Universität.

Einige Fakultäten gestatten unter vergleichbaren Voraussetzungen zwar nicht die vorläufige Führung des endgültigen Doktorgrades, wohl aber die eines »Dr. des.« (Doctor designatus) - wieder andere verbieten dies ausdrücklich.
Ob man sich als Kandidat allerdings selbst einen Gefallen tut, wenn man ernsthaft einen »Dr. des.« führt, sollte man sich gut überlegen: Aus Sicht des Verfassers kann er leicht als »Dr. desorientiert« missverstanden werden, im Übrigen setzen sich solche Details in Registern aller Art hartnäckiger fest, als man meint - und dann muss man hinterher den technischen und sozialen Aufwand betreiben, aus dem Dr. des. endlich einen richtigen Dr. jur. (oder was auch immer) zu machen.

Verbindliche Informationen dazu gibt es in der jeweils einschlägigen Promotionsordnung.


Wie wird der Doktorgrad korrekt angegeben?

Der in Deutschland verliehene akademische Grad lautet üblicherweise »Dr.« mit der zugehörigen, meist lateinischen, Fachbereichsbezeichnung, also »Dr. med.«, »Dr. jur.« usw. Allerdings ist es in Deutschland üblich, diesen Titel zum Teil nur abgekürzt, also als »Doktor« ohne Fachbezeichnung zu führen.

Freud und Leid liegen nah beieinander…
Das gilt vor allem für die unmittelbare Anrede, dort wird die Fachbezeichnung immer weggelassen. Man sagt oder schreibt also nicht »Sehr geehrte Frau Dr. med. Müller …«, sondern »Sehr geehrte Frau Dr. Müller …«. Das Adressfeld eines Briefes hingegen ist keine Anrede, hier wird also üblicherweise »Frau Dr. med. Müller« als Adressatin benannt (auch wenn das die Programmierer von Serienbriefen mitunter überfordert…

Ein Grenzfall ist die eigene Visitenkarte: Der Dr. wird hier besonders gern aufgenommen - allerdings ist es nicht überall üblich, dabei auch die Fachbezeichnung anzugeben. Gestraft wird man dann von seiner nicht promovierten Umwelt mitunter durch Post mit der Anrede »Sehr geehrter Doktor XYZ«. Für den »Herrn« oder die »Dame« reicht die Zeit nicht mehr. Da muss man dann durch.

Wer im Ausland promoviert, kann zu der Frage, ob und wie er seinen Titel in Deutschland führen darf, gleich eine zweite Forschungsarbeit nachlegen. Mehr dazu unter »Im Ausland promovieren« .


Darf man sein Tür- und Briefkastenschild sofort auswechseln?

Falls überhaupt gewünscht, ist eine Änderung bei passender Gelegenheit angebracht.


Wann und wie melde ich meinen Doktorgrad dem Einwohnermeldeamt?

Nach den jeweiligen Meldegesetzen der Länder speichern die Meldebehörden neben Namen und Geburtstag u. a. den Doktorgrad (z. B. Meldegesetz NRW § 3 Abs. 1 Nr. 4) und berichtigen diese Daten auf Antrag (z. B. § 10 Meldegesetz NRW). »Auf Antrag« bedeutet, dass man einen solchen Antrag stellen kann, wenn man mag, es aber nicht muss. Eine ernsthafte (womöglich auch noch bußgeldbewehrte) Pflicht zur Meldung besteht nicht.


Doktorgrad in Personalausweis eintragen?

Anders als viele meinen, ist der Doktorgrad in Deutschland zwar kein Namensbestandteil. Dennoch sieht das Personalausweisgesetz vor, dass der Doktorgrad in den Ausweis eingetragen werden kann (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 des Personalausweisgesetzes). Die Eintragung erfolgt im Datenfeld für den Namen (PAuswV, Anhang 3 , Abschnitt 1 Nr. 8, BGBl. 2013 Teil I Nr. 10, S. 343), und zwar ohne Fachbezeichnung, sogar ohne Punkt - nur mit den zwei Buchstaben.

Die Eintragung in den Personalausweis ist freiwillig, man ist also zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Doktorgrad zu führen (§ 9 Abs. 2 S. 3 PAuswG). So kann man also mit der Meldung auch guten Gewissens warten, bis der Personalausweis ohnehin erneuert werden muss und sich die Gebühren für eine Änderung sparen.

Ähnliche Regelungen gelten auch für Reisepässe, einschlägig ist hier § 4 Abs. 1 Nr. 3 PassG. In Personenstandsregister und standesamtliche Urkunden (Eeheschließung, Geburtsurkunde des Kindes) wird der Doktorgrad seit dem 01.01.2009 nicht mehr mit aufgenommen, nachdem der Grad in den entsprechenden Eintragungsregelungen nicht mehr aufgeführt ist.


Welche Peinlichkeiten sollte man noch vermeiden?

Auf Kundenkarten von Banken und Geschäften etc. ist die Welt dann sehr viel titelgläubiger - hier wird der Dr. bereitwillig aufgenommen. Mitunter kann aber auch das zur Peinlichkeit werden: Eine E-Mail-Adresse dr_lieschen_mueller@grossunternehmen.de oder - noch schlimmer - peter.dr_mueller@behoerde.de sieht idoch arg peinlich aus. 

In der Absenderangabe einer E-Mail ist die Benennung aber üblich.
Dr. Max Müller <max.mueller@example.com> geht also. Irgendwoher muss der höfliche Empfänger schließlich auch erfahren, wie er Ihnen ohne Verletzung von Konventionen antworten kann…

Interessante Erlebnisse kann man machen, wenn man den Doktorgrad bei der Buchung von Flugreisen angibt: Zunächst einmal wird man auf den Tickets dann als »MR DR MAX MUSTER« geführt. Kommt es im Flugzeug allerdings zu medizinischen Notfällen, so ist man für das Kabinenpersonal schnell der Ansprechpartner der Wahl: Wer einen Doktor hat, muss schließlich Mediziner sein… Je nach Fremdsprachenkenntnissen der Beteiligten kann es dort zu peinlichen - und auch noch medizinisch ungünstigen Begebenheiten kommen. Als Promovierter anderer Fakultäten sollte man deshalb mit dem Doktor an dieser Stelle vielleicht zurückhaltend sein.


Doktor am Telefon nennen?

Kann man sich mit »Dr. XY« am Telefon melden? Das erscheint doch arg peinlich. Wenn es im Geschäftsleben darauf ankommt, den Doktortitel »einzuführen«, sollte das die Vorzimmerdame übernehmen, aber nicht der Titelträger selbst.

Eine Ausnahme kann man vielleicht machen, wenn es darum geht, als Anrufender seinen Namen zu hinterlassen - da kann man den Doktor schnell, und hastig - ganz bescheiden ;-) hinzusetzen, wenn man es für nötig hält.
Außerdem gibt es eine Reihe Promovierter, die ihren Titel am liebsten bei Arztbesuchen, Reservierungen und ähnlichen Lästigkeiten benutzen, in der oft erfüllten Hoffnung, schneller, besser oder respektvoller bedient zu werden.


Den Doktor weglassen?

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass der „Dr.“ - anders als der „Professor“ - ein Namensbestandteil sei. Das ist er nicht, wie Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht schon vor mehr als 50 Jahren entschieden haben. Vielmehr handele es sich nur um einen akademischen Grad. Der Promovierte hat keinen Anspruch auf die Anrede mit dem Doktorgrad. Dieser ist nur „anredefähig“. Aus Gründen der Höflichkeit empfiehlt es sich aber, einen Promovierten mit dem Doktorgrad anzureden, also etwa "Herr Doktor" (überholt) oder besser "Herr Dr. XYZ". 

Ein gewisses Privileg ist die Gepflogenheit, dass sich Promovierte untereinander nicht mit ihrem Titel anreden. Aber auch hier ist Obacht geboten:
1.) Es wird in einigen Höflichkeitsratgebern die Ansicht vertreten, dass dies nur für Promovierte derselben Fachrichtung gilt. Für den Dr. jur. wäre dann der Dr. med. immer noch ein Herr Doktor!
2.) Gerade bei größeren Alters-/Hierarchieunterschieden kann es sich für den Jüngeren/Rangniedrigeren ganz gut machen, den Doktor des Gegenübers sicherheitshalber nicht unaufgefordert wegzulassen.
ABCD

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