Mit dem Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung vom 12. März 1893
(unten) war für das Deutsche Reich ab dem 1. April 1893 die mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich als gesetzliche Uhrzeit festgelegt
worden (Mitteleuropäische Zeit). Vor der Vereinheitlichung der Zeitbestimmung hatte in jedem Ort die jeweilige Ortszeit gegolten, die sich nach dem Sonnenstand
richtete. Das Aufkommen des reichsweiten Eisenbahnverkehrs machte zur Erstellung von Fahrplänen eine Vereinheitlichung der Zeit notwendig. So orientierten sich beispielsweise in Preußen die Bahnen seit 1848 im dienstlichen Betrieb nach der Berliner Zeit.
Die Eisenbahnen in Nordamerika führten schon 1883
Zeitzonen ein. Diese unterschieden sich durch Stundenschritte, was einer Längendifferenz von 15° entspricht, und gründeten auf dem Meridian von
Greenwich , der
im folgenden Jahr als internationaler Bezugsmeridian vereinbart wurde. Für das Deutsche Reich bot sich die Zeit des 15. östlichen Längengrads an, weil er das Reichsgebiet ungefähr in der Mitte teilte.
Bereits am 1. Juni 1891 hatten die deutschen und die österreichisch-ungarischen Eisenbahnverwaltungen die Zeit des 15. Längengrads für den inneren dienstlichen Verkehr und die Dienstfahrpläne
eingeführt. Schließlich wurde zum 1. April 1893 für das gesamte Deutsche Reich
die 'Mitteleuropäische Zeit' gesetzlich festgelegt.
Am 1. Juni 1894 wurde die mitteleuropäische Zeit auch in der Schweiz eingeführt.
Weitere
Infos:
In Europa liegen die folgenden Städte auf dem 15. Meridian – das heißt, hier sind die MEZ
(Mitteleuropäische Zeit) und die mittlere Sonnenzeit gleich: Motala in Schweden, Gudhjem (auf Bornholm) in Dänemark, Stargard in Pommern, Görlitz in Deutschland, Neuhaus in Böhmen, Gmünd im Waldviertel in Österreich, Catania auf Sizilien.
Länder, in denen die mitteleuropäische (Sommer-)Zeit verwendet wird oder wurde:
Deutschland (1893), Österreich-Ungarn (1893), Italien, Malta (1893), Schweiz
(1894), Liechtenstein (1894), Dänemark (1894), Norwegen (1895), Schweden (1900), Luxemburg (1904–1918), Albanien (1914),
Belgien (1914–1919), Polen (1922), Litauen (1920–1940), Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg (1940), Monaco (1945), Spanien, außer Kanarische Inseln (1946), Andorra (1946), Gibraltar (1957), Portugal (1966–1976 und 1992–1996).