Herausgehobene Personengruppe
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde der Tierschutzorganisation
PETA
gegen das Verbot ihrer Werbekampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller"
zurückgewiesen. Neben gefangenen Tieren wollte PETA ein Bild von Häftlingen in
Konzentrationslagern zeigen. Der Zentralrat der Juden hatte erfolgreich auf
Unterlassung geklagt, und sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin beurteilten die Kampagne als Verstoß gegen die Menschenwürde.
Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die PETA-Werbung eine
Bagatellisierung und Banalisierung des 'Holocaust'. Die in Deutschland lebenden Juden gehören einer herausgehobenen Personengruppe
(nach Fontane von prähistorischem Adel) an.
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