Johannes Heesters
in Berufung
Berlin - Der
105-jährige Künstler Johannes Heesters hat Berufung gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 16. Dezember 2008 zu seinem angeblichen Auftritt 1941 im Konzentrationslager Dachau
eingelegt und bleibt bei seiner ursprünglichen Klage auf Unterlassung und Widerruf gegen den Berliner Historiker Volker Kühn. Kühn hatte unter Berufung auf einen Augenzeugen berichtet, dass Heesters während
eines Besuchs in dem KZ vor einer SS-Wachmannschaft aufgetreten sei.
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