Briefkontrolle BRD-Stellen
kontrollieren seit 1949 in großem Umfang Postsendungen. Als Rechtsgrundlage
dienen jetzt u.a. StGB § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen)
und § 130 (Volksverhetzung). 1968 versprach die Bundesregierung den Briten, Amerikanern und Franzosen,
sie über für sie wichtige Sachverhalte aus den kontrollierten Sendungen zu
informieren.
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