Samstag, 16. Mai 2009 

 

Briefkontrolle

 

BRD-Stellen kontrollieren seit 1949 in großem Umfang Postsendungen. Als Rechtsgrundlage dienen jetzt u.a. StGB § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 130 (Volksverhetzung). 1968 versprach die Bundesregierung den Briten, Amerikanern und Franzosen, sie über für sie wichtige Sachverhalte aus den kontrollierten Sendungen zu informieren.  

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Weitere Infos:  
Quelle: Internet  
 

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