Bernd
Neumann erteilt Ausnahmegenehmigung
Berlin - Anfang Oktober 1929, knapp drei Wochen vor dem Beginn der
Weltwirtschaftskrise, verkaufte Herzog Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg die 82 Einzelstücke des mittelalterlichen
'Welfenschatzes', der heute zu den Hauptattraktionen des Berliner Kunstgewerbemuseums zählt, für acht Millionen Reichsmark an ein Konsortium aus vier jüdischen Frankfurter Kunsthändlern: an Zacharias Max
Hackenbroch, Isaak Rosenbaum und Saemy Rosenberg in der Firma J. Rosenbaum und an Julius Falk Goldschmidt in der Firma I. & S. Goldschmidt.
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Das Quartett organisierte noch im selben Jahr Verkaufsausstellungen in Frankfurt und Berlin, später auch in New York, Cleveland, Chicago und Philadelphia.
40 Stücke wurden von verschiedenen Museen und privaten Sammlern angekauft.
Rosenbaum, Rosenberg und Goldschmidt
emigrierten 1933, unter Mitnahme der 42 Welfen-Stücke, die sie noch besaßen, nach Amsterdam und London.
Seit 1934 verhandelten Preußen und das Händlerkonsortium über einen
Ankauf des Rest-Schatzes. 1935 veräußerten die Händler diesen für 4,26 Millionen Mark an den Staat Preußen. Nach Einlagerung im Zweiten Weltkrieg gelangte der Schatz 1963 wieder nach Berlin zur neugegründeten Preußenstiftung, zunächst ins Schloss Charlottenburg, dann 1985
ins Kunstgewerbemuseum.
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Die Erben
der vier Juden fordern seit dem vergangenem Jahr die Herausgabe des 'Welfenschatzes' von der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz (SPK). Eine abschließende Stellungnahme der SPK ist für Ende Mai angekündigt. Auf die Klassifizierung des Welfenschatzes als
nationales Kulturgut und damit auf ein Exportverbot kann die SPK nicht
setzen, weil der CDU-dullistische Staatsminister bei der Bundeskanzlerin und
Beauftragte für Kultur und Medien Bernd Neumann eine Ausnahmegenehmigung
erteilen wird.
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