Berlin -
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Entlastung der sieben deutschen
Landesbanken verabschiedet ('Bad Bank'-Konzept). Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Risikopapiere und Unternehmensteile ausgliedern zu können.
Es geht um Anlagen im Wert von insgesamt etwa 800 Mrd. Euro,
einschließlich des vor vier Wochen angeschobenen ersten ' Bad-Bank-Modells' mit einem Volumen von 200
Mrd. Euro, die aus den Bankbilanzen ausgelagert werden können.
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Der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin
wird zu einer "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung" (FMSA) fortentwickelt. Unter
derem Dach sollen die Banken Abwicklungsanstalten gründen können, in die sie
illiquide Papiere auslagern. Diese "Anstalten in der Anstalt" (AIDA) sind selbst keine Banken und müssen die Wertpapiere damit nicht alle drei Monate zum Marktpreis bilanzieren.
Die Banken müssen die Papiere nicht mehr mit Eigenkapital unterlegen.
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Die Gegenleistung für die Übertragung der Papiere richtet sich danach, welche Konstruktion die abgebende Bank wählt. Begibt die Abwicklungsanstalt beispielsweise Schuldverschreibungen zur Refinanzierung der übernommenen Wertpapiere, kann die FSMA dafür Bürgschaften übernehmen. Am Ende allerdings
sollen die Eigentümer der Landesbanken - also vor allem Länder und Sparkassen - für mögliche Verluste
eintreten - vorausgesetzt, es gibt sie dann noch. Dies stößt vor allem bei den Sparkassen auf Kritik, die ihre Stabilität gefährdet sehen.