Köln/Aachen - Das Kölner Oberlandesgericht erklärte
einen schwerkranken 88-Jährigen, der in einem Altenheim
lebt, am 7. Juli für verhandlungsfähig. Auf den schlechten Gesundheitszustand des Angeklagten soll das Gericht mit ausreichenden Pausen und ärztlicher Betreuung reagieren. Wann die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Aachen beginnt,
steht nicht fest. Damit verwarfen die Kölner einen Beschluss der Aachener Richter, die dem Beschuldigten dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit attestiert hatten.
Er soll im Jahr 1944 in den Niederlanden drei
Widerständler erschossen haben. Oberstaatsanwalt
Ulrich Maaß (Foto unten) von der Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft hatte
nicht aufgegeben, Klage zu erheben . Das Simon Wiesenthal Center
begrüßte die Entscheidung.