Berlin - Die Geschichte lehrt: Im Notfall muss man die richtigen Papiere
haben. 100.000 Israelis haben bisher einen deutschen
Pass beantragt und erhalten, jährlich kommen Tausende
hinzu .
Dazu gibt ihnen Artikel 116 des Grundgesetzes das
Recht:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Anwälte
verlangen für die Antragsprozedur
3800 Schekel (726 Euro) pro Person. Der deutsche Pass ermöglicht den Aufenthalt in sämtlichen EU-Staaten
.