Mittwoch, 12. August 2009

 

Münchner Richter
ABCD

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof BGH entschied am Montag über die Revision des Anwalts Horst Mahler. Dabei ging es um das Urteil des Münchner Landgerichts. Dieses hatte Mahler am 25. Februar der Volksverhetzung in drei Fällen schuldig gesprochen und ihn zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Noch im Gerichtssaal wurde der Angeklagte verhaftet.

Quelle: Internet  

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