Karlsruhe
- Der Bundesgerichtshof BGH entschied am Montag über die Revision des
Anwalts Horst Mahler. Dabei ging es um das Urteil des Münchner Landgerichts. Dieses hatte Mahler am
25. Februar der Volksverhetzung in drei Fällen schuldig
gesprochen und ihn zu einer sechsjährigen
Freiheitsstrafe verurteilt. Noch im Gerichtssaal wurde der Angeklagte verhaftet.