Freitag, 14. August 2009

 

Neues aus Karlsruhe 
ABCD

Karlsruhe - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs BGH hat am Donnerstag entschieden, dass der Schriftzug 'Blood & Honour' (Übersetzung von 'Blut und Ehre', vgl. Foto) nicht unter den Paragraf 86a des Strafgesetzbuches fällt. Das Landgericht Gera hatte einen Angeklagten wegen des Verwendens dies Schriftzuges zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt. Strafsenatsvorsitzende Jörg Peter Becker (unten) sagte, eine grundlegende Verfremdung durch Übersetzung von 'Blut und Ehre' ins Englische werde vom Paragrafen 86a nicht erfasst. Auch die Tatsache, dass Englisch-Kenntnisse sehr weit verbreitet sind, ließ Becker nicht gelten. Wollte man Übersetzungen von Parolen in geläufige Sprachen als strafwürdig einstufen, weil der Inhalt der Parolen weithin verstanden werde, würden man sich auf ein Hase-und-Igel-Spiel einlassen, dann würden Parolen-Nutzer auf weniger verbreitete Sprachen ausweichen. Der Schriftzug könne allerdings als verbotenes Symbol eingestuft werden, falls er aus Runen zusammengesetzt worden wäre.

Quelle: Internet  

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