Karlsruhe -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs BGH hat am Donnerstag
entschieden, dass der Schriftzug 'Blood & Honour'
(Übersetzung von 'Blut und Ehre', vgl. Foto) nicht unter
den Paragraf 86a des Strafgesetzbuches
fällt. Das Landgericht Gera hatte einen Angeklagten wegen des Verwendens
dies Schriftzuges zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt. Strafsenatsvorsitzende Jörg Peter Becker
(unten) sagte, eine grundlegende Verfremdung durch
Übersetzung von 'Blut und Ehre' ins Englische werde vom Paragrafen 86a nicht erfasst.
Auch die Tatsache, dass Englisch-Kenntnisse sehr weit verbreitet sind,
ließ Becker nicht gelten. Wollte man Übersetzungen
von Parolen in geläufige Sprachen als strafwürdig einstufen, weil der Inhalt der Parolen weithin verstanden werde,
würden man sich auf ein Hase-und-Igel-Spiel
einlassen, dann würden Parolen-Nutzer auf weniger verbreitete Sprachen ausweichen.
Der Schriftzug könne allerdings als verbotenes Symbol eingestuft werden, falls er
aus Runen zusammengesetzt worden wäre.