Dortmund
- Das Bundesverfassungsgericht hat die für Samstag, 05.09.09, angemeldete Demonstration zum "Nationalen Antikriegstag" erlaubt. Damit wurde ein Verbot des Dortmunder Polizeipräsidenten aufgehoben. Mit ihrer Klage auf Aufhebung des Verbotes waren die Veranstalter zunächst am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dann am Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Am späten Freitagnachmittag hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot auf. Zum vierten Mal seit 2005 findet derb "Nationale Antikriegstag" in Dortmund
statt .