Karlsruhe -
Der muslimische Metzger Rüstem Altinküpe aus dem Raum Gießen darf
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG
weiter ohne Betäubung sowie ohne Anwesenheit eines Tierarztes
schächten.
Dem Metzger war in einer Vorinstanz auferlegt worden, dass beim Schächten grundsätzlich ein Amtstierarzt anwesend sein müsse. Diese Anordnung hob das BVG nun auf.
Bereits 2002 hatte das BVG grundsätzlich entschieden, dass muslimische Metzger aus Gründen der Religionsfreiheit
Schlachttiere zum Ausbluten mit einem Kehlstich und ohne Betäubung töten dürfen, wenn ihre jeweilige Glaubensrichtung dies gebietet.