Schweden nicht bereit,
deutsche Strafverfolgung zu unterstützen
ABCD
Regensburg - Amtsrichterin Karin Frahm verurteilte
am Freitag Bischof Richard Williamson (Foto) zu 100 Tagessätzen zu je 100 Euro. Nach dem Urteil kündigte
der Verteidiger des Bischofs, Matthias Loßmann, an, dass Williamson voraussichtlich in die Berufung gehen werde.
Seine Aussagen nahm Williamson nicht zurück. Loßmann
sagte vor dem Gericht: „Ich vertrete die Rechte eines Mandanten, dessen Ansichten ich für völlig unvertretbar halte.“
Williamson hatte in
einem Interview mit dem schwedischen Fernsehen gesagt: "Ich glaube, es gab keine Gaskammern... Ich glaube, dass zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationlagern umkamen, aber
nicht durch Gas."
Die als Hauptzeugen geladenen schwedischen Journalisten, mit denen Williamson das Interview geführt hatte, und deren Programmdirektor blieben der Verhandlung am Freitag fern. Frahm las ein Schreiben der Rechtsabteilung des Senders vor, aus dem hervorging, dass die Reporter keine Aussage vor Gericht machen würden. Außerdem lehnte das schwedische Justizministerium ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab. In dem ebenfalls vor Gericht verlesenen Brief beruft sich das Ministerium auf die in Schweden geltende Meinungs- und Mitteilungsfreiheit im Fernsehen, durch die sich niemand für etwas strafbar mache, das er in einem Interview gesagt habe.
Entsprechend sei Schweden nicht bereit, die deutsche Strafverfolgung zu unterstützen.