Brüssel - Der geheime Darlehensvertrag und die Gläubigervereinbarung zwischen den 15
EU-Darlehens-Geberländern und Griechenland besagen u.a. folgendes:
A)
Wenn ein Geberland für seinen Anteil selbst ein Darlehen aufnehmen muss und dafür mehr Zinsen zahlen muss, als er von
den Griechen zurück bekommt, soll es die Differenz ersetzt bekommen. Sind die anderen Euro-Länder dazu nicht bereit,
kann das Geberland seine Beteiligung am Griechenland-Darlehen verweigern.
B) In den Verträgen sagen die Geberländer den Griechen zu, Darlehen auch dann auszuzahlen, wenn einzelne Geberländer ihre Anteile z.B. aus politischen Gründen nicht bereitstellen können.
In diesem Fall müssen die Darlehen von den übrigen Darlehensgebern alleine finanziert
werden.