Vechta/Damme - Wegen eines mehrmaligen Hitler-Grußes
und anderer karnevalistischer Äußerungen verurteilte das Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta
am Dienstag eine 26-jährige Lohnerin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die
Frau hatte, als Afrikanerin verkleidet, am Dammer Carneval
teilgenommen und mehrfach den rechten Arm ausgestreckt und "Heil Hitler" gerufen.
Die Angeklagte berief sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit
und erklärte, dass sie die Rufe scherzhaft getan habe, da ein verkleideter Karnevalist mit Uniform und angemaltem Schnäuzer dagestanden habe.
Der Verteidiger der Angeklagten versuchte, das Geschehen in die Gesamtsituation des Volksfestes einzuordnen, auf dem auch Alkohol getrunken werde, und strebte
eine Einstellung des Verfahrens an. Dem
stimmte der Staatsanwalt nicht zu. Derartige Äußerungen in der Öffentlichkeit seien aus grundsätzlichen Erwägungen zu verfolgen.
Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, derartige Äußerungen
seien grundsätzlich verboten, ob im Scherz oder nicht.