Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen König Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V.
vertrat, und den Reichsständen geschlossen. Als Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation sicherte er den Anhängern der
'Confessio Augustana' Frieden und ihre Besitzstände zu.
Um die nach der Reformation in Deutschland ausbrechenden Unruhen zwischen den protestantischen und katholischen Reichsständen zu befrieden, kamen die Fürsten und die Stände im September 1555 nach Augsburg, um einen Reichstag abzuhalten. Die Fürsten formulierten hier nicht mehr eine religiöse, sondern eine politische Kompromissformel, der beide Seiten zustimmen konnten: Wer das Land regierte, solle den Glauben bestimmen
„cuius regio, eius religio“ (wessen Land, dessen Religion). Das bedeutet aber nicht religiöse Freiheit der Untertanen oder gar Toleranz, sondern Freiheit der Fürsten, ihre Religion zu wählen. Untertanen, die der jeweils anderen Religion angehörten, mussten entweder die Religion wechseln, durften aber auch auswandern.
Der gleichzeitig vereinbarte allgemeine Landfrieden sicherte dem Reich einen inneren
Frieden bis mit Ausbruch des 30jährigen Krieges (1618).
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