Donnerstag, 30. September 2010

 

Da lacht die Koralle - Dumme Richter müssen geschult werden

 
Christen, blast dem Wind entgegen,
brecht die Front des Zeitgeists auf,
wieder wahre Werte leben:
Segen für des Lebens Lauf! 


Karlsruhe - Nach einer Entscheidung der drei Richter Kirchhof (oben Mitte x), Eichberger (oben links x) und Masing (oben rechts x) am Bundesverfassungsgericht handelte der SPD-Dulli und Präsident der 'Bundeszentrale für politische Bildung' Thomas Krüger (links oben) verfassungswidrig. 

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Der emeritierte Politikwissenschaftler Konrad Löw (links 2. von oben) hatte 2004 in einem Aufsatz für die im Auftrag der Bundeszentrale herausgegebene Zeitschrift 'Deutschland Archiv' geschrieben, die Mehrheit der Deutschen sei während der Zeit des Nationalsozialismus nicht antisemitisch eingestellt gewesen, sondern habe mit den verfolgten Juden sympathisiert. Nach Erscheinen des Artikels bedauerte Krüger in einem Schreiben an die Abonnenten der Zeitschrift die Veröffentlichung außerordentlich. Sie habe die Arbeit der Bundeszentrale desavouiert. Es handle sich um einen einmaligen Vorgang, der sich nicht wiederholen werde. Die übrigen Exemplare der Zeitschrift werde man einstampfen. Das Schreiben endet mit einer Entschuldigung gegenüber allen Lesern, welche sich durch den Beitrag verunglimpft fühlten.
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Löw klagte hiergegen und bekam nun vor dem Bundesverfassungsgericht recht. Er sagte, wenn die Bundeszentrale behaupte, die Mehrheit der Deutschen hätte von der Verfolgung der Juden nicht nur gewusst, sondern diese auch noch begeistert unterstützt, verletze sie diese in ihrer Würde . Von Löw erscheint Ende Oktober im Olzog-Verlag das Buch „Deutsche Schuld 1939 – 1945? Die ignorierten Antworten der Zeitzeugen“. 

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Medien und Politiker bezeichneten die Entscheidung der drei Richter als einen Skandal. Der juristische Großguru aller Dullis, Heribert Prantl (links 3. von oben) , schrieb hierzu in der US-Lizenzpostille 'Süddeutsche Zeitung' noch recht milde, die drei Bundesverfassungsrichter, die diese Entscheidung fällten, seien dumm und bedürften der politischen Schulung (links 3. von unten). Nicht auszuschließen ist, dass der öffentliche Druck wie im Fall Orlet zur Erkrankung und vorzeitigen Pensionierung der inkriminierten Richter führt. Dann könnte die Sache - nach Neubehandlung durch das Verwaltungsgericht Köln - wieder vor das Verfassungsgericht kommen und von weniger dummen Richtern politisch korrekt entschieden werden. Wenn dies nicht eintritt, müssten die inkriminierten Richter durch eine Richteranklage nach Artikel 98 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Eine entsprechende Stellungnahme hierzu durch den emeritierten Potsdamer Rechtsprofessor Dieter C. Umbach (links 2. von unten) und den verstorbenen früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda (links unten), liegt bereits vor. Löw selbst wäre wegen seines Artikels nach § 130 StGB zu belangen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für seine böswilligen, verächtlich machenden und verleumderischen Ansichten vorsieht. 

Quelle: Internet   

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