Samstag, 23. Oktober 2010

 

Neues aus Osnabrück

Osnabrück - Das Amtsgericht Osnabrück hat den Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz verurteilt. Tank vertrat in zahlreichen Fällen das Mainzer Internetunternehmen „Antassia GmbH“ , das im Netz Softwareprogramme anbietet , die grundsätzlich unentgeltlich genutzt werden können. Der Kläger hatte sich im August 2009 durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Unternehmens angemeldet, um die Software herunterzuladen. In der Folge wurde ihm ein Jahresabo zum Preis von 96 Euro in Rechnung gestellt. Doch der Kläger verweigerte die Zahlung. Deshalb schaltete sich Tank ein und forderte mit anwaltlichem Schreiben die 96 Euro.

Der Kläger aber zahlte auch jetzt nicht, sondern beauftragte seinerseits einen Rechtsanwalt. Tank verzichtete daraufhin auf die geltend gemachte Forderung. Der Kläger klagte vor dem Amtsgericht Osnabrück auf 40 Euro Schadenersatz, nämlich der Kosten, die er für die Einschaltung eines Rechtsanwalts aufbringen musste. Mit Erfolg. Tank habe Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht Osnabrück zugelassen.
ABCD

Bei Vertragsabschlüssen im Internet gilt grundsätzlich eine zweiwöchige Widerspruchspflicht, auf die der Kunde deutlich hinzuweisen sei. Reagieren müssen Betroffene erst auf gerichtliche Mahnbescheide. 

Quelle: Internet   

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