Osnabrück - Das Amtsgericht Osnabrück hat den Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank
zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz verurteilt. Tank vertrat in zahlreichen Fällen
das Mainzer Internetunternehmen „Antassia GmbH“ , das im Netz Softwareprogramme
anbietet , die grundsätzlich unentgeltlich genutzt werden können. Der Kläger hatte sich im August 2009 durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Unternehmens angemeldet, um die Software herunterzuladen. In der Folge wurde ihm ein Jahresabo zum Preis von 96 Euro in Rechnung gestellt. Doch der Kläger verweigerte die Zahlung. Deshalb schaltete sich Tank ein und forderte mit anwaltlichem Schreiben die 96 Euro.
Der Kläger aber zahlte auch jetzt nicht, sondern beauftragte seinerseits einen Rechtsanwalt. Tank verzichtete daraufhin auf die geltend gemachte Forderung.
Der Kläger klagte vor dem Amtsgericht Osnabrück auf 40 Euro
Schadenersatz, nämlich der Kosten, die er für die Einschaltung eines Rechtsanwalts aufbringen musste. Mit Erfolg. Tank
habe Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht Osnabrück
zugelassen.
ABCD
Bei Vertragsabschlüssen im Internet
gilt grundsätzlich eine zweiwöchige Widerspruchspflicht, auf die der Kunde
deutlich hinzuweisen sei. Reagieren müssen Betroffene erst auf gerichtliche Mahnbescheide.