Bern
- Am 28. November stimmt die Schweiz über die von der SVP
eingebrachte Ausschaffungsinitiative
ab – und über den Gegenvorschlag, den das Parlament
ausgearbeitet hat .
Die Mehrzahl
der Stimmberechtigten wollen die Ausschaffungsinitiative annehmen.
Nach der Ausschaffungsinitiative der SVP sollen Ausländer automatisch aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie wegen bestimmter
aufgelisteter Delikte verurteilt worden sind. Der Initiativtext nennt als Vergehen vorsätzliche Tötungsdelikte, Vergewaltigung, Raub, Menschen- oder Drogenhandel, Einbruch oder Betrug von Sozialversicherungen. Wird ein Ausländer wegen einer Tat verurteilt, die in dieser Liste steht, muss er automatisch ausgeschafft werden – es liegt nicht mehr im Ermessen des Richters, eine Ausschaffung zu veranlassen oder nicht.
Nach dem Gegenvorschlag sollen Ausländer ausgewiesen werden, wenn sie für Taten verurteilt werden, auf die eine Gefängnisstrafe von einem Jahr oder mehr steht.
Allerdings würde es - wie bisher - beim jeweiligen Richter liegen, die Ausschaffung zu veranlassen.
Außerdem soll die Integration von Ausländern gefördert werden.