Dresden
- Mädchen dürfen an sächsischen Schulen grundsätzlich Kopftücher aus religiösen Gründen tragen. Das stellte
Kultusminister Roland Wöller (Foto) am Donnerstag klar. Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben.
Entscheidend sei aber, dass
die Schüler erkennbar bleiben.
Die sächsischen Schulen erhalten in den kommenden Tagen eine Empfehlung zur praktischen Handhabe.
Zum Verzicht auf Basecaps, Mützen, Kapuzen und andere Kopfbedeckungen im Unterricht
sei künftig eine Übereinkunft zwischen Lehrern, Schülern und Eltern
nötig.