Kassel - Die Eheleute Rosemarie und Jürgen Dudek aus dem Herleshäuser Ortsteil Archfeld
- er Politologe, sie Musiklehrerin - müssen sich erneut vor Gericht verantworten, weil sie sich weigern, ihre Kinder in öffentliche Schulen zu schicken.
In der Verhandlung, die für den 13. Januar vor dem Landgericht Kassel angesetzt
ist, geht es darum, das Strafmaß festzusetzen, das in vorangegangenen Prozessen verhängt worden
war (unteres Foto).
Die Eltern Dudek waren von der Schulbehörde (Fotos oben) angeklagt worden,
drei ihrer sieben Kinder nicht zur Schule zu schicken sondern zu Hause zu unterrichten und sie so der Schulpflicht
zu
entziehen. Die Dudeks machen für ihre Verweigerung religiöse Gründe
geltend .
Im Mai 2007 verurteilte sie das Amtsgericht Eschwege zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach der Berufung durch die
Staatsanwaltschaft verschärfte das Landgericht Kassel ein Jahr später das Strafmaß und verurteilte die Eheleute
wegen ungünstiger Sozialprognose zu einer dreimonatigen Haftstrafe ohne Bewährung. Gegen dieses Urteil gingen wiederum die Dudeks in Revision, worauf sie in einem erneuten Verfahren vor dem Landgericht wiederum zu einer Geldtrafe verurteilt wurden: jeweils 60 Tagessätze zu je einem Euro - berechnet nach dem Einkommen der
Familie. In einem erneuten Revisionsverfahren im Oktober 2010 bestätigte das Oberlandesgericht zwar prinzipiell den Schuldspruch der Vorgängerinstanz, bemängelte jedoch, dass die Weigerung der Dudeks, die drei Kinder zur Schule zu schicken, als eine Tat und nicht als drei Taten behandelt wurde. Deshalb kommt es jetzt erneut zu einem Prozess.
Außerhalb der BDR ist Heimunterricht in vielen Ländern, wie z. B. der Schweiz und Österreich erlaubt oder geduldet.
Die Effizienz ihres Heimschulunterrichtes zeigte sich an ihrem ältesten Sohn, der erst im letzten Schuljahr eine staatliche Realschule besuchte und die Abschlussprüfung mit
Bestnote bestand.