Hundsföttereien
Gelsenkirchen - Am
Montag gegen 15:30 Uhr kam es
im Bereich der Bickernstraße (Ortsteil GE-Bismarck) zu einer Körperverletzung durch das Sprühen mit Pfefferspray. Die geschädigte 31-jährige Gelsenkirchenerin ging mit ihren beiden Labradorhunden zwischen der Bickernstraße und der A 42 auf der Erzbahntrasse Gassi. Dabei war einer ihrer Hunde nicht angeleint.
Letzterer rannte auf zwei andere angeleinte Hunde einer bislang unbekannten Frau zu. Die regte sich über diesen Umstand dermaßen auf, dass es zu wüsten Beschimpfungen und Beleidigungen zwischen beiden Frauen kamen. Diese eskalierten,
bis die unbekannte Frau ihr Pfefferspray nahm und der Gelsenkirchenerin damit ins Gesicht sprühte. Die 31-Jährige bekam sofort tränende Augen und konnte
nicht mehr sehen. Die Angreiferin verschwand mit ihren Tieren in Richtung der Brücke zur A42. Sie wird wie folgt beschrieben: ca. 50-55 J., ca. 170 cm groß, schlank, hellblonde schulterlange Haare, bekleidet mit einem weißen Parka. Bei den Hunden handelte es sich um einen mit einem rotschwarzen Schutzmantel bekleideten Pudel und einem Münsterländer-Mix.
Am
gleichen Tag kam es in Gelsenkirchen zu einer zweiten Hundsfötterei. Eine 42-jährige Gelsenkirchener
Hundehalterin war mit ihren Hunden (Rasse Berner-Sennen und Dürrbächler) im Zeitraum zwischen 13:00 und 13:30 Uhr im Waldgebiet nördlich des Paul-Schossier-Weges in Buer
unterwegs, als ein bislang unbekannter Täter ihr plötzlich von hinten einen Schlag gegen den
Kopf versetzte. Sie stürzte daraufhin zu Boden und verlor für einige Sekunden das Bewusstsein. Durch den Sturz zog sie sich leichte Gesichtsverletzungen zu. Ein herbeigerufener Rettungswagen brachte die Frau in ein Krankenhaus. Sie konnte von dort nach ambulanter Behandlung entlassen werden.
Übrigens
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im letzten Dezember, dass Ehepartner, die vor einer Scheidung getrennt voneinander leben, zwar Anspruch auf Aufteilung des
Hausrats haben, jedoch kein Umgangsrecht mit dem beim anderen Partner lebenden Familienhund.
Dass der einsame Partner den Hund womöglich liebe wie sein eigenes Kind, spielt laut Gericht keine Rolle: Die Regelungen über das Umgangsrecht mit Kindern könnten nicht auf Tiere angewendet werden, weil es dabei
in erster Linie um das Wohl des Kindes geht und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen
Ehegatten, entschied das OLG.
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