Berlin - Der griechische Außenminister Dimitrios Droutsas
(oben) hat dem Dulli-BDR-Außenminister Guido Westerwelle (unten) am Mittwoch
Abend telefonisch unterrichtet, dass seine Regierung beim Internationalen Gerichtshof beantrage, dem laufenden Verfahren zwischen
der BDR und Italien beizutreten. Gegenstand des seit Dezember 2008 anhängigen Verfahrens ist die Frage, ob
die BDR sich gegenüber Entschädigungsforderungen von Opfern des Zweiten Weltkriegs auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen kann.
Dem Urteil des italienischen Gerichts zufolge muss die BDR italienischen 'Opfer-Familien' eine Entschädigung zahlen. Deshalb droht die Pfändung
BDR-Besitzes, wie etwa Einrichtungen des Goethe-Instituts in Italien. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat Italien und
die BDR bis zum 14. Januar Zeit gegeben, Stellungnahmen einzureichen.
Dulli-Westerwelle
sagte am Donnerstag, er habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen
Regierung. Er fürchtet offenbar, dass die Opfer-Familien der 9,8724
Millionen Deutschen, die durch die Feinde des Deutschen Reiches in den
Kriegsjahren und danach umgebracht wurden ,
Klage beim Internationalen Gerichtshof erheben könnten.