Dienstag, 18. Januar 2011

 

Krönung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrichs III. zum König Friedrich I. in Preußen  

am 18. Januar 1701 in Königsberg, der Hauptstadt des Herzogtums Preußen.

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Kurzer geschichtlicher Abriss

Am 17. Dezember 1700 brach das brandenburgische Herrscherpaar (Kurfürst Friedrich III mit seiner zweiten Ehefrau Sophie Charlotte von Braunschweig-Hannover) mit einem großen Gefolge von Berlin auf mit dem Ziel Königsberg, der Hauptstadt des Herzogtums Preußen. Der Zug bestand aus vier Abteilungen, die zusammen 300 Reise- und Gepäckwagen ausmachten und einen Hofstaat von 200 Menschen umfassten. Auf dem Reiseweg standen insgesamt 30.000 Vorspannpferde bereit. Vormittags wurde gereist und nachmittags gefeiert. Nach zwölf Tagen, am 29. Dezember, erreichte der Zug Königsberg. Der Krönungsakt fand am 18. Januar 1701 im Königsberger Schloss statt. Am Tag zuvor stiftete Friedrich III. den Schwarzen Adlerorden, dessen Mitglieder auf Friedrichs Wahlspruch suum cuique (Jedem das Seine) eingeschworen wurden. 

Nachdem Friedrich den Thron im Saale des Königsberger Schlosses eingenommen hatte, empfing er die vom Oberkammerherrn Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg auf den Knien präsentierte Krone und krönte sich von eigener Hand. Darauf folgte die Huldigung der Prinzen des königlichen Hauses. Im Anschluss begab sich der Hofstaat in die Räume der Königin, wo Friedrich sie eigenhändig zur Königin krönte. Die Huldigung durch die Ständevertreter schloss sich an. Mit Purpur, Krone und Zepter zog der König, begleitet von der Königin Sophie Charlotte, vom Schloss zum Königsberger Dom. Ihm folgten die Preußischen Oberräte, welche die 1700 von einem unbekannten Berliner Goldschmied angefertigten Krönungsinsignien trugen. Der Gottesdienst im Dom begann mit Kirchenliedern und der Predigt. Die Salbung wurde dann von zwei Hofpredigern vorgenommen, die zuvor zu Bischöfen ernannt worden waren. Der eine gehörte der lutheranischen, der andere der calvinistischen Konfession an. Durch die Anwesenheit beider Bischöfe wurde der Konfession des calvinistischen Königshauses und der lutheranischen Bevölkerungsmehrheit Rechnung getragen und sollte die Königswürde als von Gott gegeben dargestellt werden. Darauf folgte die Salbung der Königin. 

Im Anschluss zog der anwesende Klerus am Thron vorbei und huldigte dem Königspaar. Nach weiteren Liedern und Gebeten verkündete ein Hofbeamter eine Generalamnestie. Ausgenommen waren Gotteslästerer, Mörder, Schuldner und Hochverräter. Kurfürst Friedrich III. nannte sich nun Friedrich I. – König in Preußen. Die Einschränkung war notwendig, da ein Teil Preußens (Königliches Preußen) bis 1772 unter der Herrschaft der polnischen Krone stand und der neue König sich demnach nicht auf den Besitz des vollständigen Gebietes des historischen Preußenlandes berufen konnte.

Die Krönungszeremonien begleiteten kostspielige Feiern. So wurden am Krönungstag Münzen im Wert von 6.000 Talern unter das Volk verteilt (1 Taler entspricht etwa dem Wert von 100 € des Jahres 2008), auf dem Schlossplatz gab es für das Volk gebratenen Ochsen und 4.000 Liter sprudelnden Weines aus zwei Brunnen. Ein prächtiges Feuerwerk beendete diesen Tag. Weitere Feierlichkeiten zogen sich bis ins Frühjahr hin. Die Gesamtkosten für die Krönung wurden später auf sechs Millionen geschätzt, bei einem jährlichen Staatsbudget von vier Millionen Talern.  

Die Zeremonie selbst wurde in weitem Maße von Friedrich selbst gestaltet. Er hat viele Einzelheiten wie die Krönungsinsignien, die Rituale und die Liturgie selbst bestimmt. Unterstützt wurde er dabei von zahlreichen Kennern internationaler Zeremonien. Die Königskrone war kein offenes Band, sondern eine geschlossene Konstruktion. Sie sollte die allumfassende sowohl weltliche wie auch geistliche Autorität des Königs symbolisieren. Die Selbstkrönung und anschließende Salbung stand ebenfalls für den Anspruch auf umfassende nur Gott unterworfene Gewalt.

Proklamation des preußischen Königs Wilhelms I zum Deutschen Kaiser 

am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles. 


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Die Kaiserproklamation König Wilhelms I

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, nachdem die Deutschen Fürsten und freien Städte den einmütigen Ruf an Uns gerichtet haben, mit Herstellung des Deutschen Reiches die seit mehr denn 60 Jahren ruhende deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen, und nachdem in der Verfassung des Deutschen Bundes die entsprechenden Bestimmungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, daß wir es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem Rufe der verbündeten Fürsten und Städte Folge zu leisten und die deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden wir und unsere Nachfolger an der Krone Preußen fortan den Kaiserlichen Titel in allen Unseren Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches führen, und hoffen zu Gott, daß es der deutschen Nation gegeben sein werde, unter dem Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen Zukunft entgegenzuführen. Wir übernehmen die kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reichs und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu verteidigen. Wir nehmen sie an in der Hoffnung, daß dem deutschen Volke vergönnt sein wird, den Lohn seiner heißen und opfermutigen Kämpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche dem Vaterlande die seit Jahrhunderten entbehrte Sicherheit gegen erneuten Angriff Frankreichs gewähren. Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiet nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.

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