Rostock - Aus der Anklageschrift 412 Js 11937/10 des Oberstaatsanwalts Lückemann
(Jg. 1963)
der Staatsanwaltschaft Rostock vom 30.12.2010 gegen XY wegen 27 Straftaten nach § 130
(Volksverhetzung), 13 Straftaten nach § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen), 2 Straftaten nach § 111 (Öffentliche Aufforderung zu
Straftaten), 1 Straftat nach § 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner
Symbole), 6 Straftaten nach § 185 (Beleidigung), 1 Straftat nach § 189 (Verunglimpfung des Andenkens
Verstorbener):
Observation
Aufgrund richterlicher Anordnung ... führte das MEK des LKA MV vom 08.12.2009 bis 09.12.2009 eine Observation
des Angeschuldigten XY durch. Durch diese Maßnahme konnte ein Kontakt- und Bewegungsbild des Angeschuldigten XY erstellt werden. Auffallend war, dass er viel über seinen Briefkasten an der Hauseingangstür kommunizierte, da er ihn täglich häufiger leerte. Die Beobachtungen führten zu keinen zur Tataufklärung beitragenden Erkenntnissen.
Aufgrund weiterer richterlicher Anordnung ... wurde beim Angeschuldigten XY zugleich mit der vorbezeichneten Observationsmaßnahme ein IMSI-Catcher
eingesetzt. ... Mehrfache Messungen durch Polizeivollzugsbeamte des LKA 253 Hamburg mittels IMSI-Catcher im GSM-Netz an unterschiedlichen Öffentlichkeiten führten zu keinen Erkenntnissen.