München - Im Münchner Schauprozess gegen den US-Ukrainer John Demjanjuk bleibt
unklar, ob die Unterschrift unter einem Dienstausweis aus dem KL Sobibor von der Hand des Angeklagten stammt.
Aufgrund fachmännischer Gutachten hält die Verteidigung diesen Wachmann-Ausweis für falsch.
Die Staatsanwaltschaft behauptet seine Echtheit. Eine Sachverständige des bayerischen Landeskriminalamtes hat die Unterschrift auf dem Papier am Mittwoch dem Angeklagten nicht zuordnen können.
Der vorsitzende Richter Ralph Alt vom Landgericht München II will am 22. März sein Urteil sprechen.
Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sind für den 22. Februar angesetzt.
Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch sagte, er sei mit diesen Terminvorschlägen nicht einverstanden.
Er ist der Überzeugung, dass das Gericht ihn bei seiner Arbeit behindert.
Erst kürzlich hat Richter Alt mehr als 30 seiner Anträge als unzulässig zurückgewiesen.
Am Mittwoch vor einer Woche sprach Busch von 'zwingend notwendigen' Reisen der Verteidigung nach Moskau, Israel und Polen, um dort entlastendes Material sichten zu können.
Richter Alt nannte Buschs Vorbringen unerhört'.