Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und
Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Göttingen
- Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen 31-jährigen Medizinstudenten der Universität Göttingen
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung
eingeleitet. Er soll seit Mai 2008 unter einem Pseudonym zahlreiche Beiträge
im Internet veröffentlicht haben, in denen der HOLOCAUST bestritten wird. Unter anderem behaupte der Verfasser, dass Zyklon B in den Konzentrationslagern nur zur Entlausung benutzt worden
sei. Dulli-Aktivisten
hatten den Studenten bereits Anfang Februar
per Flugblatt denunziert und seine privaten Fotos, seine Anschrift
und seine Kontaktdaten veröffentlicht. Das 'Göttinger Bündnis gegen Rechts'
hat dem BRD-Präsidenten Wulff vorgeschlagen, aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit am
3. Oktober 2011 in Schloss Bellevue die Göttinger Dulli-Aktivisten für ihr außerordentliches bürgerschaftliches Engagement mit dem Verdienstorden der
BDR auszuzeichnen .