Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten .
Koblenz - Wegen 'Volksverhetzung'
und 'Bildung einer kriminellen Vereinigung'
hat das Landgericht Koblenz am Montag 18 Administratoren und Moderatoren des
vor allem durch nervtötenden Lärm auffallenden Senders 'Widerstand-Radio' zu Freiheitsstrafen bis
zu drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die 20- bis
37-Jährigen hatten den Sender von Mai 2009 bis November 2010 im Internet betrieben
und unter anderem 154 Lieder mit strafbaren Inhalten abgespielt. Die
Betreiber des Senders wurden bei einer Razzia des Bundeskriminalamts
mit 270 Polizeibeamten in den frühen Morgenstunden des 3. November festgenommen.
Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die Angeklagten voll geständig waren.
Das Gericht ordnete an, die Computer und andere Besitztümer der Verurteilten einzuziehen.
Bereits Ende 2009 wurden die Betreiber des Online-Senders 'European Brotherhood
Radio'
wegen ähnlicher Vorwürfe zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und neun
Monaten verurteilt.