Regensburg
- Nach zwei Tagen und insgesamt 14 Stunden Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg verurteilte
Richterin Ursula Schimke-Kinskofer am Freitag den 64-jährigen Gerd
Walther wegen Volksverhetzung
zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Walther ließ – sehr zum
Ärger der anwesenden Dullis – keinen Zweifel an seiner Überzeugung und
gab mehrere Schriftstücke als Begründung hierfür zu Protokoll. Staatsanwalt Marcus
Lang hatte
wegen fehlendem Unrechtsbewusstseins acht Monate Haft gefordert.
Walther
ist überzeugt davon, dass die Gerichte sich bei den Auschwitzprozessen in
Beweisnotstand befinden, weil es keinen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des
HOLOCAUST gibt. Durch diese Meinung sei der Tatbestand der Volksverhetzung eindeutig erfüllt,
urteilte Schimke-Kinskofer. Walther habe mit seinem von hoher Intensität geprägtem
Auftritt im letzten Jahr gezielt eine Plattform gesucht, um den öffentlichen Frieden zu stören.
Trotz aller Wortspiele enthielte seine Aussage sowohl objektiv wie subjektiv die Behauptung,
der Massenmord an den Juden hätte nicht stattgefunden. Die Aussage: „Fahren Sie nach
Auschwitz! Informieren Sie sich und dann zeigen Sie mir ein einziges Foto einer
Gaskammer!", sei jedoch noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit
gedeckt.
Trotz mehrfacher Aufforderung durch Staatsanwalt Lang, Walther das Wort zu entziehen,
ließ Ursula Schimke-Kinskofer Walther die Argumente seiner
Verteidigung vortragen. Pflichtverteidiger Uli Boldt beklagte dies und
sagte, die Richterin habe es seinem Mandanten zu leicht gemacht. Walther
kündigte an, seinen Fall bis zum Verfassungsgericht bringen zu wollen.