Sonntag, 8. Mai 2011

 

Neues vom HOLOCAUST 


Regensburg - Nach zwei Tagen und insgesamt 14 Stunden Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg verurteilte Richterin Ursula Schimke-Kinskofer am Freitag den 64-jährigen Gerd Walther wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Walther ließ – sehr zum Ärger der anwesenden Dullis – keinen Zweifel an seiner Überzeugung und gab mehrere Schriftstücke als Begründung hierfür zu Protokoll. Staatsanwalt Marcus Lang hatte wegen fehlendem Unrechtsbewusstseins acht Monate Haft gefordert. 

 

Walther ist überzeugt davon, dass die Gerichte sich bei den Auschwitzprozessen in Beweisnotstand befinden, weil es keinen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des HOLOCAUST gibt. Durch diese Meinung sei der Tatbestand der Volksverhetzung eindeutig erfüllt, urteilte Schimke-Kinskofer. Walther habe mit seinem von hoher Intensität geprägtem Auftritt im letzten Jahr gezielt eine Plattform gesucht, um den öffentlichen Frieden zu stören. Trotz aller Wortspiele enthielte seine Aussage sowohl objektiv wie subjektiv die Behauptung, der Massenmord an den Juden hätte nicht stattgefunden. Die Aussage: „Fahren Sie nach Auschwitz! Informieren Sie sich und dann zeigen Sie mir ein einziges Foto einer Gaskammer!", sei jedoch noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Trotz mehrfacher Aufforderung durch Staatsanwalt Lang, Walther das Wort zu entziehen, ließ Ursula Schimke-Kinskofer Walther die Argumente seiner Verteidigung vortragen. Pflichtverteidiger Uli Boldt beklagte dies und sagte, die Richterin habe es seinem Mandanten zu leicht gemacht. Walther kündigte an, seinen Fall bis zum Verfassungsgericht bringen zu wollen.  

Email:   Quelle: Internet 

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