Northeim
- Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag eine Beschwerde der Stadt Northeim gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen.
Letzteres hatte der NPD die Durchführung ihres Landesparteitags in der Stadthalle
am kommenden Sonntag erlaubt. Wegen
Dulli- Bürgermeister Harald Kühles unzulässiger Klage muss Northeim eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 2.000 Euro
zahlen. Außerdem hat die Göttinger Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Kühle
aufgenommen wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung und Protokollfälschung. Kühle hofft
jetzt auf möglichst viele Demonstranten am Sonntag. Auch die
ortsansässigen Dulli-Organisationen wie Gewerkschaften, Kirchen und
Lizenz- Parteien haben zu Demons gegen den NPD-Parteitag aufgerufen.
Die Stadthalle ist schon jetzt mit einem hohen Zaun gesichert, zum Wochenende hin werden zudem zahlreiche Straßen im Bereich der Stadthalle gesperrt. Am Bahnhof und an den Einfahrtstraßen zur Stadt müssen Autofahrer und Fußgänger damit rechnen, von der Polizei kontrolliert zu werden. Um in abgesperrte Bereiche zu gelangen, werden Bürger daher aufgefordert, ihre Personalausweise mit sich zu führen.
Die Polizei erwartet bis zu 400 Chaoten von außerhalb, die den
NPD-Parteitag wegbomben wollen. Die Konfirmationen in der evangelisch-lutherischen Apostelkirche und in St. Sixti finden statt.