Dienstag, 7. Juni 2011

 

Am 3. Juni 2011 entschied der Oberste Spanische Gerichtshof in Madrid, dass das Verbreiten der NS-Ideologie und das Bestreiten des sogenannten HOLOCAUST, keine Straftaten mehr darstellen. Der Vorsitzende Richter, Dr. Adolfo Prego , definierte die Strafverfolgung klipp und klar: “Eine Ideologie zu vertreten ist nicht strafbar, egal um welche Ideologie es sich handelt.” Solche Aussagen sind nur dann straffrei, wenn nicht zu Gewalt aufgerufen wird. Damit wurden Urteile des Bezirksgericht Barcelona aus dem Jahr 2009 aufgehoben, welche die Betreiber und Inhaber der Buchhandlung KALKI, Juan Antonio Llompart, Ramón Bau, Oscar Baker und Carlos Garcia zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilten, weil sie Beweise gegen den offiziellen HOLOCAUST veröffentlichten. Drei Richter des katalonischen Höchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden später, dass der Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (HOLOCAUST-Leugnungsgesetz) mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar ist und verwiesen den Fall zur Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid.

Am 8. November 2007 entschieden die 12 höchsten Richter Spaniens am Madrider Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur über das HOLOCAUST-Leugnungsgesetz, sondern auch über das Schicksal des verfolgten Dissidenten Pedro Varela. Das HOLOCAUST-Leugnungsgesetz, so die höchsten spanischen Richter, ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar. Pedro Varela
wurde trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Spanien nur wenige Wochen nach dem Urteil erneut angeklagt und in mehreren Verfahren zu insgesamt über drei Jahre Haft verurteilt. Im Urteil der Oberrichter stand nämlich geschrieben, dass der HOLOCAUST wohl bestritten, aber nicht gutgeheißen werden darf.  

Dies Schlupfloch der Verfolgungsjustiz wurde jetzt vom Obersten Gericht Spaniens dicht gemacht. Die Richter entschieden: NS-Verherrlichung ist kein Straftatbestand mehr und kann nicht als Gutheißung des HOLOCAUST herangezogen werden, solange man nicht zu Völkermord aufruft.  Die spanische Verfassung verbiete extremistische Ideen nicht und betrachte sie stattdessen als Bestandteil des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Verbreitung extremistischen Gedankenguts sei nur dann strafbar, wenn gleichzeitig zu Gewalt aufgerufen oder dazu angestachelt werde.

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