Dienstag, 5. Juli 2011

 

Berufungsverhandlung Williamson
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Regensburg - Mit der Berufungsverhandlung Williamson begann am 4. Juli 2011, am Landgericht Regensburg in Sachen Volksverhetzung § 130 StGB der BRD , der s. g. Holocaust-Leugnung. Vorgegangen war eine Verurteilung im April 2010 am Amtsgericht. Dagegen legte erst die Verteidigung, dann die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Der Stuhl von Richard Williamson blieb leer. Sein Nichtkommen kommentierte er: „… wenn ich es vermeiden kann, würde ich natürlich lieber nicht mit Leibketten geschmückt werden.“ Sein anwaltliches Vertrauen legte er in die Hände des höchst kompetenten Strafrechtlers RA Prof. Edgar Weiler , sowie dessen Sohn Benjamin.
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Die Vorsitzende Richterin Birgit Eisvogel leitete die Verhandlung souverän. Ein deutsches Rechtshilfeersuchen auf Strafsachen lehnte die Schwedische Regierung mit der Begründung ab, daß Leugnung im Königreich Schweden kein Straftatbestand darstelle und völlige Meinungsfreiheit herrsche. Zwei Herren von der Polizeiinspektion Regensburg und der RA der Pius-Bruderschaft Maximilian Krah waren erschienen und als Zeugen vernommen.
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Die Strategie der Verteidigung ist die uneingeschränkte Anfechtung des Urteils aus erster Instanz. Hochinteressant wäre die Vernehmung des Reporters mit schwedischem Paß Ali Fegan, der sein (vorgeschobenes) Interview wohl zur Täuschung des Bischofs mißbrauchte. Ganze 55 Minuten zu religiösen Themen und 5 min. zum Holocaust, diese Sequenz dann auch allein gesendet wurde, so führte Junior-Anwalt Weiler aus. Weiter, dem Angeklagten kann kein aktives Handeln und Einfluß auf die Sendung zur Last gelegt werden und zieht das Telemediengesetz
heran. RA Prof. Weiler übt in seinem anschließenden Plädoyer Grundsatzkritik am bundesdeutschen Rechtssystem bzw. dessen Umsetzung, das auch nach internationalem Maßstab nicht vereinbar ist. Verfassungsrechtliche Bedenken können über einen Vorlageantrag an das BVG erfolgen. Die Verteidigung forderte Freispruch.
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Das Urteil fällt am 11.7.2011, ab 14.00 Uhr. Die Chance auf Rechtstaatlichkeit bleibt gewahrt, womöglich gibt es auch noch einen dritten Akt.
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Rolf Winkler, München, 5. Juli 2011

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