Berufungsverhandlung Williamson
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Regensburg - Mit der Berufungsverhandlung Williamson
begann am 4. Juli 2011, am Landgericht Regensburg in Sachen Volksverhetzung § 130 StGB der
BRD ,
der s. g. Holocaust-Leugnung. Vorgegangen war eine Verurteilung im April 2010 am
Amtsgericht. Dagegen legte erst die Verteidigung, dann die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Der Stuhl von Richard Williamson blieb leer. Sein Nichtkommen kommentierte er: „… wenn ich
es vermeiden kann, würde ich natürlich lieber nicht mit Leibketten geschmückt werden.“
Sein anwaltliches Vertrauen legte er in die Hände des höchst kompetenten Strafrechtlers RA
Prof. Edgar Weiler , sowie dessen Sohn Benjamin.
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Die Vorsitzende Richterin Birgit Eisvogel
leitete die Verhandlung souverän. Ein deutsches
Rechtshilfeersuchen auf Strafsachen lehnte die Schwedische Regierung mit der Begründung ab,
daß Leugnung im Königreich Schweden kein Straftatbestand darstelle und völlige Meinungsfreiheit
herrsche. Zwei Herren von der Polizeiinspektion Regensburg und der RA der Pius-Bruderschaft Maximilian Krah
waren erschienen und als Zeugen vernommen.
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Die Strategie der Verteidigung ist die uneingeschränkte Anfechtung des Urteils aus erster
Instanz. Hochinteressant wäre die Vernehmung des Reporters mit schwedischem Paß Ali
Fegan, der sein (vorgeschobenes) Interview wohl zur Täuschung des Bischofs mißbrauchte. Ganze 55
Minuten zu religiösen Themen und 5 min. zum Holocaust, diese Sequenz dann auch allein
gesendet wurde, so führte Junior-Anwalt Weiler aus. Weiter, dem Angeklagten kann kein aktives
Handeln und Einfluß auf die Sendung zur Last gelegt werden und zieht das Telemediengesetz
heran. RA Prof. Weiler übt in seinem anschließenden Plädoyer Grundsatzkritik am bundesdeutschen
Rechtssystem bzw. dessen Umsetzung, das auch nach internationalem Maßstab nicht
vereinbar ist. Verfassungsrechtliche Bedenken können über einen Vorlageantrag an das BVG
erfolgen. Die Verteidigung forderte Freispruch.
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Das Urteil fällt am 11.7.2011, ab 14.00 Uhr. Die Chance auf Rechtstaatlichkeit bleibt gewahrt,
womöglich gibt es auch noch einen dritten Akt.
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Rolf Winkler, München, 5. Juli 2011
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