Teufelsaustreibung
in Braunau am Inn
ABCD
Braunau
am Inn - Die Gemeinde Braunau
war in den letzten Wochen damit beschäftigt, ihr Stadtarchiv nach Unterlagen über eine Ehrenbürgerschaft des
Führers Adolf Hitler zu durchforsten, nachdem ein Dulli-Nationalrat
vermutet hatte, der Führer könne eventuell auch 66 Jahre nach seinem Tod noch Ehrenbürger seines Geburtsortes sein. Bürgermeister
Mag. Johannes Waidbacher
erklärte am Donnerstagabend, es gäbe keine
archivarischen Belege für eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadtgemeinde Braunau am Inn.
Vorsorglich aberkenne und widerrufe er aber dennoch diese Nicht-Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt an Adolf Hitler.
Durch einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag aller fünf Dulli-Fraktionen in der Sitzung des Gemeinderats am 7. Juli wurde diese
Aberkennung einstimmig unterstützt . Gleichzeitig distanzierte der
Gemeinderat sich klar und ausdrücklich von allen Verwaltungsakten, die von der Stadtgemeinde Braunau am Inn in der NS-Zeit gesetzt wurden.
Insbesondere wurde das an Adolf Hitler am 30.03.1938 verliehene Heimatrecht der Stadt Braunau am Inn aberkannt und
widerrufen, obwohl es sowieso schon mit dem Tod des Berechtigten vor 66
Jahren eo ipso erloschen war. Bürgermeister Waidbacher stellt dazu fest,
er sei stolz auf seine Mandatare.