* 17. Februar 1699 auf Gut Kuckädel bei Crossen/Oder
† 16. September 1753 in Berlin
Deutscher Architekt im Dienste Friedrichs des Großen von Preußen.
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Elf
Schillsche Offiziere
† 16. September 1809 in Wesel
Bei den Kämpfen um Stralsund am 31.05.1809 wurden auch die 11 Schillschen Offiziere gefangen genommen.
In Wesel wurden sie am 16. September zum Tode
verurteilt und nachmittags um 1 Uhr erschossen.
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Karl Dönitz
* 1 6. September 1891 in Grünau bei Berlin
† 24. Dezember 1980 in Aumühle bei Hamburg
Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, vorerst letzter Reichspräsident.
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Großadmiral Karl Dönitz in Bad Mondorf im Juli 1945:
Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli eine aus 3 Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u.a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen.
Um Mißverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende
Klarstellung:
1. Die Kapitulation ist von meinen Beauftragen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.
2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.
3. Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.
4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.
5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.