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Monate Haft für 82-jährigen ehemaligen Gymnasialdirektor wegen StGB §
130
Neuss - Der 82-jährige Joachim Schäfer, ehemaliger Co-Direktor des deutschen Gymnasiums in Tokio, wurde am 12. September 2011 vom Amtsgericht Neuss wegen
HOLOCAUST-Leugnung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung und Einziehung seines Computers verurteilt.
Nach einem Schlaganfall hat Schäfer mit einer halbseitigen Lähmung zu kämpfen. Richter Steeger sagte, er habe den Eindruck, Schäfer sehe seinen Lebensinhalt darin, anderen von seinen Ansichten Kenntnis zu
geben . Es sei zu erwarten, dass er weder durch Geldstrafe noch erneute Bewährung von weiteren einschlägigen Äußerungen abzuhalten sei. Im übrigen sei für das Verfahren unerheblich, was Schäfer vortrage. Am Ende seines Schlussworts hatte Schäfer sich
dagegen verwahrt, sich ein Geschichtsbild durch §130 Absatz 3 StGB („Lex Auschwitz“) als politisch verordnete Wahrheit aufzwingen zu lassen.
Berufung gegen dieses Urteil ist eingelegt. Vor Prozessbeginn hatte
Schäfer seine Argumente gegen die Zulässigkeit der Anklage in einem
Schreiben an das Amtsgericht Neuss unter dem Titel 'Einwände gegen die Zulassung der Anklage'
zusammengefasst, Schreiben, das im Internet veröffentlicht wurde.
Schon im Februar 2006 war Schäfer verurteilt worden, weil er in Texten, die er gezielt vor Düsseldorfer Schulen
verteilt hatte, den HOLOCAUST offizieller Lesart im Konzentrationslager Auschwitz bestritten hatte. Dann erfolgte im Jahr 2007 wegen seiner Verteidigung in dieser Sache eine weitere Verurteilung wegen des gleichen Delikts. Die Richterin sagte damals, Meinungsfreiheit höre dort auf, wo
Schäfers Hetze beginne.
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