30
Monate Haft für 47-jährigen freien Journalisten wegen
Volksverhetzung
Rostock - Der 47-jährige Journalist Axel
Möller aus Stralsund wurde am Mittwoch, 26. Oktober 2011, von der Großen Strafkammer des Landgerichts Rostock
unter Vorsitz von Peter Goebels
wegen Volksverhetzung (StGB §130 StGB), Beleidigung, Verwendens verfassungsfeindlicher
Symbole (StGB §86a StGB), Aufruf zu Straftaten, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu 30 Monaten
Freiheitsstrafe ohne Bewährung und Einziehung seines Computers
verurteilt. Frühere Strafen wurden in das Strafmaß einbezogen. Sein Schlusswort
hatte Möller in der Verhandlung am letzten Montag mit einem Vers des Dichters und Literaturhistorikers Adolf
Bartels beendet , der seines Erachtens, obwohl bereits im Jahre 1912 geschrieben, den gegenwärtigen Zustand in der BDR in hervorragender Weise beschreibt:
Freiheit gleicht dem Sonnenschein,
Für den frisches Laub der Dank ist.
Doch was nützt dem Baum die Sonne,
Wenn die tiefste Wurzel krank ist.
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Als
ein erschreckendes Maß an Menschenverachtung und auch Gewaltbereitschaft bezeichnete der Rostocker Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner
in seinem Plädoyer die Taten des Angeklagten. Möllers Name sei
untrennbar mit Altermedia verbunden. In seiner Urteilsbegründung
verwies Richter Goebels darauf, dass Möller während des Prozesses nicht einmal ansatzweise Reue für seine begangenen Taten erkennen ließe und in der Szene bereits als eine Art Märtyrer gefeiert
würde. Möller hätte durch die auf der Internetseite 'Altermedia' veröffentlichten Texte
seine Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zum Ausdruck
gebracht. Möller sei ein Hassredner und -schreiber und könne als
geistiger Brandstifter betrachtet werden. Goebels glaubte den Angeklagten damit einschüchtern zu können,
dass er ihm drohte, er solle sich das Gefängnis nicht als Festungshaft vorstellen,
in der er irgendwelche Bücher schreiben könne. Er möge darauf achten, nicht mit einem Ausländer in eine Zelle zu kommen, der
wenig Verständnis für seine politischen Ansichten habe. Eine politische Verfolgung, so
Goebels, könne er für Möller nicht erkennen, da er dessen Tun lediglich als kriminell einstufe.
Goebels gab sich weiter als Prophet, als er sagte, dass Zeiten, wie sie angeblich der Angeklagte Möller
anstrebe, in Deutschland niemals wiederkehren würden. Binnen einer Woche kann Revision gegen das Urteil
eingelegt werden. Schon
im März 2010 wurde Möller als Administrator des Infoportals 'Altermedia'
vom Amtsgericht Stralsund wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 150 Tagessätzen verurteilt.
Er legte dagegen Berufung ein. Diese Verurteilung ging zurück auf drei Anklagen aus den Jahren 2008 und 2009, in denen
Möller zur Last gelegt wurde, durch 14 selbstständige Taten als redaktionell Verantwortlicher auf den genannten Internetseiten Artikel verbreitet zu haben, in denen der
HOLOCAUST verharmlost, gebilligt oder geleugnet, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, ein anderer
beleidigt, Gewalt verherrlicht und ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dargestellt
wird.
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