Mittwoch, 26. Oktober 2011

 

30 Monate Haft für 47-jährigen freien Journalisten wegen Volksverhetzung   

 

Rostock - Der 47-jährige Journalist Axel Möller aus Stralsund wurde am Mittwoch, 26. Oktober 2011, von der Großen Strafkammer des Landgerichts Rostock unter Vorsitz von Peter Goebels wegen Volksverhetzung (StGB §130 StGB), Beleidigung, Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole (StGB §86a StGB), Aufruf zu Straftaten, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu 30 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung und Einziehung seines Computers verurteilt. Frühere Strafen wurden in das Strafmaß einbezogen. 

 

Sein Schlusswort hatte Möller in der Verhandlung am letzten Montag mit einem Vers des Dichters und Literaturhistorikers Adolf Bartels beendet , der seines Erachtens, obwohl bereits im Jahre 1912 geschrieben, den gegenwärtigen Zustand in der BDR in hervorragender Weise beschreibt:


Freiheit gleicht dem Sonnenschein,
Für den frisches Laub der Dank ist.
Doch was nützt dem Baum die Sonne,
Wenn die tiefste Wurzel krank ist.

ABCD

Als ein erschreckendes Maß an Menschenverachtung und auch Gewaltbereitschaft bezeichnete der Rostocker Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner in seinem Plädoyer die Taten des Angeklagten. Möllers Name sei untrennbar mit Altermedia verbunden. In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Goebels darauf, dass Möller während des Prozesses nicht einmal ansatzweise Reue für seine begangenen Taten erkennen ließe und in der Szene bereits als eine Art Märtyrer gefeiert würde. Möller hätte durch die auf der Internetseite 'Altermedia' veröffentlichten Texte seine Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zum Ausdruck gebracht. Möller sei ein Hassredner und -schreiber und könne als geistiger Brandstifter betrachtet werden. Goebels glaubte den Angeklagten damit einschüchtern zu können, dass er ihm drohte, er solle sich das Gefängnis nicht als Festungshaft vorstellen, in der er irgendwelche Bücher schreiben könne. Er möge darauf achten, nicht mit einem Ausländer in eine Zelle zu kommen, der wenig Verständnis für seine politischen Ansichten habe. Eine politische Verfolgung, so Goebels, könne er für Möller nicht erkennen, da er dessen Tun lediglich als kriminell einstufe. Goebels gab sich weiter als Prophet, als er sagte, dass Zeiten, wie sie angeblich der Angeklagte Möller anstrebe, in Deutschland niemals wiederkehren würden. 

 

Binnen einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden.

 

Schon im März 2010 wurde Möller als Administrator des Infoportals 'Altermedia' vom Amtsgericht Stralsund wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 150 Tagessätzen verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein. Diese Verurteilung ging zurück auf drei Anklagen aus den Jahren 2008 und 2009, in denen Möller zur Last gelegt wurde, durch 14 selbstständige Taten als redaktionell Verantwortlicher auf den genannten Internetseiten Artikel verbreitet zu haben, in denen der HOLOCAUST verharmlost, gebilligt oder geleugnet, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, ein anderer beleidigt, Gewalt verherrlicht und ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dargestellt wird.
ABCD

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Weitere Infos: 
 

 

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