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zum Rostocker Altermedia-Prozess
Aus alter Zeit sagt:
<Auf seinen Wanderungen kam Till Eulenspiegel eines Tages auch in die Stadt Dödelburg, einem regionalen Zentrum, dessen Giebel und Türme von Weitem beträchtlichen Wohlstand zu verheißen schienen.
Bereits als er sich der Stadt näherte, fiel Till eine große Anzahl von Fuhrwerken auf, welche hoch mit Körben und Käfigen beladen waren, aus denen Kläffen und Miauen zu hören war; all diese Gefährte strebten ebenfalls der Stadt zu.
Nachdem Till das, seinem Empfinden nach, äußerst nachlässig bewachte Stadttor durchschritten hatte, fiel ihm als Erstes eine große Menge streunender Hunde und Katzen auf, welche allenthalben zugegen waren und welche die Straßen mit zahlreichen Häufchen Glück (volkstümlich für: fäkalische Hinterlassenschaft von Tieren) übersät hatten. Till vermied mehrfach nur durch Zufall und Geschicklichkeit, in solche Häufchen zu treten, und er gewahrte mehrere Stadtbewohner, welche nicht so glücklich gewesen waren und welche alsdann fluchend versuchten, ihr Schuhwerk an Grasbüscheln und Steinkanten zu reinigen.
Während Till sich der Stadtmitte näherte, sah er an verschiedenen Stellen steinerne Tröge, die von emsig hin und her eilenden Knechten und Mägden beständig mit Hunde- und Katzennahrung gefüllt wurden. Die Tiere fraßen sich, unter ohrenbetäubendem Kläffen, Knurren, Fauchen und Miauen voll und streckten sich, wenn sie satt waren, behaglich in der Sonne zum Schlafen aus. Die Hunde rührten sich nicht, wenn ganz offensichtliches Diebsgesindel an ihnen vorbeischlich, und die Katzen rührten keine Kralle, um Mäuse zu jagen – wozu auch? Die Nahrung kam ja ohne Notwendigkeit der Anstrengung.
Von Neugier geplagt, hielt Till einen vorbei eilenden Stadtbewohner an und fragte nach dem Warum dieses seltsamen Treibens. Der Bürger sah ihn lange an und sagte dann: “Ihr müßt wohl neu in der Stadt sein, um Solches zu fragen. Wisset denn, Fremder, daß ein vergangenes Stadtregiment einst großes Unrecht begangen hat, welches unsere jetzigen schuldbeladenen Stadtherren dadurch zu sühnen versuchen, daß sie herrenlos streunende Hunde und Katzen aus dem ganzen Land in die Stadt bringen und hier in jeder Weise versorgen lassen.”
Till und der Bürger gingen weiter nebeneinander her, und da Till inzwischen die überwiegend ärmliche Kleidung der Stadtbewohner, deren verhärmte Mienen sowie die bröckelnden Hausfassaden aufgefallen waren, welche so gar nicht zu dem Ruf der Stadt als Ort des Wohlstandes passen wollten, bat er auch diesbezüglich um eine Erklärung. Sein Weggefährte seufzte und entgegnete traurig: “Wisse denn, Freund, daß die hohen Steuern, welche nötig sind, um die stetig steigenden Kosten der Ernährung unserer vierbeinigen Gäste zu bestreiten, uns Bürger in äußerst bedrängte wirtschaftlich Verhältnisse gestürzt haben; besonders die Älteren unter uns wissen nicht mehr ein noch aus und sind sogar oft versucht, sich vom Turm oder in den Fluß zu stürzen. Auch verursachen diese Gäste viel Schmutz und Unordnung und die Keckeren unter ihnen fallen ohne erkennbaren Grund ehrbare Bürger an. Unseren Kindern wird auf dem Schulweg das Pausenbrot entrissen und das Geheul der Hunde schallt zu manchen Zeiten bis zum Himmel. Wir sind verzweifelt, doch sind unsere Stadtherrn um nichts in der Welt von ihrer Haltung abzubringen”.
In diesem Augenblick gewahrte Till einen großen Rottweiler, welcher an einem Knochen nagte. Wohl der Ansicht, Till habe ihn zu impertinent angeschaut, drang der Hund unter lautem Knurren und mit gefletschten Zähnen auf diesen ein. Till hob seinen Stab um sich zu verteidigen, jedoch der Bürger an seiner Seite warnte ihn: “Haltet ein, Fremder, sonst bringt Ihr Euch ins Unglück! Die Stadtherren haben bei Strafe jegliche Gewaltanwendung gegen ihre Schoßkinder aus dem Tierreich verboten, sei sie auch noch so berechtigt”. Und er wies – sie waren inzwischen auf dem Marktplatz angekommen – auf eine ganze Reihe von Menschen, welche dort, mit Füßen und Händen in den Stock geschlossen, in einer Reihe vor dem Rathaus auf der Erde saßen.
Da rief Till aus: “Diese Leute sind ja noch närrischer als ich!”. Sprach’s, schüttelte seinen Schellenstab und rannte lachend davon.
Selbstverständlich ist das eine Geschichte aus längst vergangener Zeit.
Irgendwelche Übereinstimmungen oder Bezüge zu aktuellen Vorgängen und Begebenheiten
wären rein zufällig, jedoch voll beabsichtigt.>
ABCD
ABCD Die freundliche NS-Rechtsberatung sagt:
<“und daß er darauf achten möge, nicht mit einem Ausländer in eine Zelle zu kommen, der möglicherweise weniger Verständnis für seine politischen Ansichten habe.”
Das ist eine ungeheuerliche, ganz unverhohlene Drohung durch den
“Richter” [Goebels]. Er drückt mit dieser an zynischer, ja geradezu sadistischer Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassender Drohung nichts anderes aus, als daß das Regime nicht gewillt sein wird, für die körperliche Unversehrtheit des politischen Häftlings Möller Sorge zu tragen. Mehr noch läßt er damit erkennen, daß beabsichtigt ist, die Schädigung des politischen Häftlings Möller durch einen gewalttätigen Ausländer ganz gezielt herbeizuführen. Denn anders kann die zynisch-sadistische Drohung des “Richters”, Möller möge aufpassen, nicht mit einem Ausländer in eine Zelle zu kommen, gar nicht verstanden werden.
Die Drohung als hinfort über dem Angeklagten schwebendes psychoterroristisches Damoklesschwert wiegt umso schwerer, da es doch nicht im Ermessen des Häftlings liegt, welcher Zelleninsasse ihm zugeteilt werden wird, sondern ausschließlich in dem der Justiz. Und deren Absicht ließ der “Richter” mit seiner Äußerung ja klar genug durchblicken.
Es erstaunt einen auch, daß dieser “Richter” mit seiner Drohung unumwunden zugibt, daß in deutschen Haftanstalten Ausländer ganz offensichtlich ein Sonderrecht genießen, ihre Gewalttätigkeit an deutschen Mitgefangenen ungeniert ausleben zu dürfen. Wie sonst könnte er sich mit einer Drohung brüsten, die sich auf Umstände bezieht, welche einem rechtsstaatlichen Richter und jedem Justizvollzugsbeamten die Haare zu Berge stehen lassen müssen – nämlich daß deutsche Haftanstalten also ein rechtsfreier Raum sind, in denen deutsche Gefangene aufpassen müssen, nicht mit abseits der Rechtsordnung stehenden Ausländern in eine Zelle zu kommen. (Worauf der deutsche Häftling aber ja überhaupt keinen Einfluß hat.)
Interessant ist des weiteren, daß dieser schreckliche “Richter”, dieser Justizscharlatan, nicht etwa gesagt hat, Möller müsse aufpassen, nicht mit jemand in eine Zelle gesteckt zu werden (worauf er doch aber gar keinen Einfluß hat), der wenig Verständnis für seine politischen Ansichten hat, sondern ganz ausdrücklich, er müsse aufpassen, nicht mit einem AUSLÄNDER zusammen in eine Zelle gesteckt zu werden, der wenig Verständnis für seine politischen Ansichten hat.
Damit gibt dieser “Richter” also nicht nur die rechtliche Ausnahmestellung für Ausländer in der BRD zu, und gibt zu, daß in deren Haftanstalten das Faustrecht gilt, daß die Anstaltsleitungen also keinen Einfluß mehr auf die Einhaltung von Recht und Ordnung in überproportional mit Ausländern belegten Gefängnissen haben – sondern er gibt damit ebenfalls zu, daß er als “Richter” Ausländer per se für ganz besonders gewaltkriminell hält. Ansonsten hätte er ja das mit dem Ausländer nicht eigens betont.
Das ist umso interessanter, als es sich um ein und denselben “Richter” handelt, der eben erst die Anklagepunkte u.a. der “Ausländerfeindlichkeit” gegen Möller verhandelt hatte, nun aber zu erkennen gibt, daß für ihn, diesen “Richter”, die Formel gilt: Ausländer = Gewaltkrimineller. Bemerkenswert!
Man erinnert sich, was losgewesen war, als Polizeibeamte einem Kinderschänder mit Folter gedroht haben sollen! Dieser “Richter” hier wendet mit seiner ungeheuerlichen Drohung gegenüber Möller die Folter unmittelbar an. Und zwar in der besonders schlimmen Form der
psychologischen Folter; in einer Perfidie, welche bereits als Terror bezeichnet werden muß. Es ist deshalb absolut nachzuvollziehen, wenn Herr Möller ob dieser Drohung, bei Haftantritt mit einem gewaltkriminellen Ausländer in eine Zelle gesperrt zu werden, um diesem dort hilf- und schutz- und rechtlos ausgeliefert zu sein, die schwersten psychischen Angstsymptome, ja Traumata entwickeln wird.
Ich stehe daher sicher nicht allein mit der Ansicht, daß das aufgrund der überdeutlichen Sachlage unbedingt einzuklagende Schmerzensgeld von diesem “Richter” gar nicht hoch genug sein kann.
Aber kann dem durch die ungeheuerliche Drohung traumatisierten Möller jetzt überhaupt noch ein Haftantritt in einem von Ausländern wimmelnden bundesdeutschen Gefängnis zugemutet werden? Ich denke, ein guter Rechtsanwalt und ein fachkundiger psychologischer Gutachter werden hier zu einem eindeutigen Ergebnis kommen!
Aufgrund der Drohung, er müsse aufpassen, nicht zusammen mit einem Ausländer in eine Zelle gesteckt zu werden, ist Herrn Möller jeder Gedanke an die bevorstehende Haft bereits jetzt zur psychologischen Folterhölle geworden. Einen sadistischeren und psychologisch menschenverachtenderen Angriff auf die Menschenwürde Möllers als durch diese perfide Drohung hätte der damit geradezu verbrecherisch handelnde “Richter” schwerlich begehen können.
Eine Haft dürfte für Möller unter diesen in höchstem Maße menschenrechtswidrigen Umständen der Psychofolter jetzt nicht mehr in Frage kommen, umso mehr eine erhebliche Entschädigungszahlung und Schmerzensgeld.
Es stellt sich auch die Frage, inwieweit das durch diesen “Richter” gefällte Urteil überhaupt Rechtskraft erlangen kann. Einen derart ausgeprägten, durchaus kriminell anmutenden, womöglich pathologisch menschenverachtenden Sadismus, wie er in der psychologische Folter darstellenden Drohung zum Ausdruck kommt, muß der “Richter” ja bereits in die Verhandlung mit eingebracht haben, ebenso wie den damit fraglos verbundenen Haß auf den Angeklagten, ohne den eine solche menschenverachtende Drohung überhaupt nicht
zustandegekommen könnte.
Dabei kommt das schwerwiegende und aus rechtsstaatlicher Sicht absolut unerträgliche Moment hinzu, wenn ein “Richter” im Gerichtssaal amtlich den Eindruck vermittelt, die
Justizvollzugsanstalten der BRD seinen ein dem Einfluß der Anstaltsleitungen längst entglittener rechtsfreier Raum, in welchem Ausländer das Zepter in die Hand genommen haben und mit deutschen Mithäftlingen verfahren können, wie sie wollen. Und dann instrumentalisiert diese richterliche Bestie diese Zustände auch noch für seine Drohung, um dadurch ein Damoklesschwert des Psychoterrors über dem Angeklagten schweben zu lassen, das jeden Gedanken an die bevorstehende Haft für diesen zum Martyrium der Angsttraumata werden läßt!
Du willst wissen, was Menschenverachtung ist? – Das ist es, was dieser “Richter” getan hat!
Der MUSS seines Amtes enthoben und mit beamtenrechtlichen Schritten einschließlich einer empfindlichen Gehaltskürzung belangt werden. Solche Gestalten sind eines Rechtsstaates und gar eines Richteramtes nicht nur nicht würdig, sondern sie stellen eine ganz erhebliche Gefahr für beides dar!
Herr Möller, ich rate Ihnen dringend, sich bei der geschilderten Sachlage jetzt einen sehr guten, hochmotivierten Anwalt zu nehmen und gegen diesen unsäglichen “Richter” juristisch vorzugehen. Ihre Chancen stehen bei dem, was dieser sich geleistet hat, ganz ausgezeichnet.
Vielleicht spendet Ihre Lesergemeinde das Geld für die Anwaltskosten. Oder noch besser, Sie bringen diesen Text nicht als Kommentar, sondern als Artikel; hiermit dann verbunden mit dem Aufruf, es mögen sich motivierte Anwälte bei Ihnen melden, die diesen Fall übernehmen möchten.
Einen genialeren “Leckerbissen” als das, was sich aus der unglaublichen, ungeheuerlichen Äußerung dieses “Richters” machen lassen wird, kann man sich für einen ehrgeizigen Rechtsanwalt schwerlich vorstellen.
Unter den gegebenen Umständen besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, daß das Regime den Altermedia-Prozeß noch bitter bereuen wird.
Vielleicht bricht auch mal wieder eine Zeit an, da man diesem dann ehemaligen “Richter” sagen können wird, er möge aufpassen, daß er in seiner Zelle nicht überraschenden Besuch von ein paar schlechtgelaunten SS-Leuten bekommen würde.
Ja, die Zeiten können sich oftmals ganz erstaunlich schnell ändern. Und eine Hand wäscht die andere!
Es grüßt Sie
Einer, der lange genug mit wachsender Wut zusah,
und der jetzt den politischen Kampf begonnen hat.>
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