Kurfürst Friedrich Wilhelm
von Brandenburg
wird souveräner Fürst von Ostpreußen
einschl. Ermland.
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Wilhelm
von Kügelgen
* 20. November 1802 in Sankt Petersburg
† 25. Mai 1867 in Ballenstedt
Deutscher Porträt- und Historienmaler, Schriftsteller und Kammerherr am herzoglichen Hof von
Anhalt-Bernburg.
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Uraufführung
des Fidelio
20. November 1805
In Wien
im Theater an der Wien
.
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Lew Nikolajewitsch Graf Tolstoi
* 9. September 1828g in Jasnaja Poljana bei Tula
† 20. November
1910 in Astapowo
Russischer
Schriftsteller.
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Ausgabe der ersten Rentenmark-Banknoten
am
20. November 1923
der im Oktober 1923 gegründeten Deutschen Rentenbank sowie neuer Rentenpfennig-Münzen.
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Der Wechselkurs zur Papiermark wurde mit 1:1 Billion festgesetzt, und zwar genau am 20. November 1923 per Festlegung durch die Reichsbank, als der Devisenkurs 4,2 Billionen Papiermark = 1 US-Dollar war, was der Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar
entsprach.
Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie galt zur Rentenmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlicherweise in vielen Fachwerken und Dokumenten angegeben, die Rentenmark ersetzt. Vielmehr konnte weiterhin mit beiden Währungen bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Währungen bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung. Die Rentenmark wurde durch die sogenannte „Grundschuld“ gestützt: Jeder Unternehmer, Grundstücks- und/oder Hauseigentümer musste sechs Prozent seines Grundeigentums an den Staat übertragen. Die Reichsmark hingegen wurde durch materielle Güter des Staates - wie Kohle oder Gold - wieder auf klassische Art gestützt. Für den praktischen Umgang mit beiden Zahlungsmitteln hatten diese juristischen Unterschiede keine Bedeutung. Mit Einführung der Reichsmark wurde allerdings die Anwendung der Bezeichnung „Rentenmark“ - trotz des Umlaufs beider - in allen amtlichen Dokumenten durch Gesetz verboten.
Die letzten Rentenmarkscheine zu 1 und 2 Rentenmark, die auf den 30. Januar 1937 datieren, wurden am 5. September 1939 ausgegeben und waren bis zu den Währungsreformen 1948 in allen alliierten Besatzungszonen gültig.
Da Rentenmark und Reichsmark vom Namen her praktisch dieselbe Abkürzung „RM“ hatten, bestand auch kein Anlass, die Rentenmark zugunsten der Reichsmark abzuschaffen und die umlaufenden Rentenmark-Banknoten konsequent einzuziehen.