Nummer
CCXLII (242)
3.
März 2012
GUTE
NEUIGKEITEN
Die
meisten Leser der „Eleison-Kommentare“ dürften bereits letzte Woche
die gute Neuigkeit aus Deutschland gehört haben: Das niederbayerische
Oberlandesgericht in Nürnberg hat am Aschermittwoch meine Verurteilung
durch das Regensburger Landgericht vom 11. Juli des vergangenen Jahres
aufgehoben. Das Regensburger Urteil war ursprünglich gegen mich zweimal
wegen „Volksverhetzung“ ergangen, nachdem ich im November 2008 auf
deutschem Boden dem schwedischen Fernsehen ein Interview in englischer
Sprache gegeben hatte, welches auf gewisse historische Ereignisse einen
anderen Blick als den landläufig üblichen warf. Außerdem hat das Nürnberger
Oberlandesgericht bestimmt, daß der Bayerische Staat meine bisherigen
Prozesskosten zu tragen hat. Die Ehre dafür gebührt meinem Verteidiger
Prof. Dr. Edgar Weiler, dessen Argumentation die Richter akzeptierten, dem
Pater Schmidberger, der ihn als Verteidiger vorgeschlagen hat, und Bischof
Fellay, der ihn gutgeheißen hat.
Allerdings
bin ich in der Hinsicht noch nicht freigesprochen, da die Berufungsrichter
ihre Entscheidung mit verfahrenstechnischen Fehlern des Regensburger
Gerichts begründeten. Die Schlussfolgerung des Berufungsgerichtes lautet:
„Eine Anklageschrift, die ein (noch) strafloses Verhalten schildert und
offenlässt, welche konkreten Umstände eine Strafbarkeit des Angeklagten
erst noch begründen sollen, erfüllt die eingangs genannten Anforderungen
an den Inhalt einer Anklageschrift mit Angabe der den äußeren und
inneren Tatbestand belegenden Merkmale und an die Umgrenzungsfunktion
einer Anklageschrift nicht. Das Verfahren ist deshalb einzustellen.“
Theoretisch
könnte nun also die Regensburger Staatsanwaltschaft ihr Verfahren
korrigieren und die Strafverfolgung von neuem beginnen. Praktisch gesehen
könnte sie aber durchaus zögern, denn das Berufungsgericht forderte sie
auf anzugeben, wer genau meine Äußerungen hören konnte, auf welche
Weise diese Menschen sie hören konnten und wieso gerade diese Äußerungen
dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören.
Und schlussendlich forderte das Berufungsgericht die Regensburger
Staatsanwaltschaft auf anzugeben, wie ich mutmaßlich eingewilligt haben könnte,
daß meine Äußerungen auch in Deutschland bekannt gemacht würden.
Die
Staatsanwaltschaft könnte zwar leicht zeigen, dass die ganze Welt, und
nicht nur Deutschland, einen Monat lang mit diesen Äußerungen durch die
Medien bombardiert wurden (vor allem um Benedikt XVI. zu zwingen, sich von
der katholischen Tradition zu distanzieren). Jedoch wäre der Nachweis
nicht so leicht zu erbringen, dass damit der öffentliche Friede in
Deutschland gestört worden ist. Zudem könnte die Staatsanwaltschaft mir
kaum nachweisen, dass es mein Wunsch war, die Bemerkungen in Deutschland
zu veröffentlichen – zumal ich in der letzten Minute des Interviews
(auf Youtube noch verfügbar) ausdrücklich das Gegenteil wünschte. Ob
die Staatsanwaltschaft fortfährt oder nicht, liegt also in Gottes Hand.
Doch
glauben Sie, liebe Leser, nun bitte nicht, dass ich an diesen
Gerichtsverfahren in Deutschland zu viel zu leiden gehabt habe – genauso
wenig wie am entsprechenden Drei-Jahres-Exil innerhalb der
Priesterbruderschaft St. Pius X. Vielmehr ist dieses Exil eher zu bequem
gewesen, und diese deutschen Gerichtsverfahren haben -- momentan
jedenfalls – mit ihrer vollständigen Aufhebung geendet. An dieser
Stelle möchte ich mich bei all jenen von Ihnen bedanken, die in diesen
drei Jahren für mich beteten. Viele von Ihnen beten für mich, wie ich
weiß, und für jeden einzelnen bin ich dankbar. Im Gegenzug feierte ich
im Januar eine Mess-Novene für Ihre Intentionen, weil sicherlich viel größere
Prüfungen auf uns alle warten.
Kyrie
eleison.
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