Montag, 5. März 2012

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Nummer CCXLII (242)

3. März 2012

GUTE NEUIGKEITEN

Die meisten Leser der „Eleison-Kommentare“ dürften bereits letzte Woche die gute Neuigkeit aus Deutschland gehört haben: Das niederbayerische Oberlandesgericht in Nürnberg hat am Aschermittwoch meine Verurteilung durch das Regensburger Landgericht vom 11. Juli des vergangenen Jahres aufgehoben. Das Regensburger Urteil war ursprünglich gegen mich zweimal wegen „Volksverhetzung“ ergangen, nachdem ich im November 2008 auf deutschem Boden dem schwedischen Fernsehen ein Interview in englischer Sprache gegeben hatte, welches auf gewisse historische Ereignisse einen anderen Blick als den landläufig üblichen warf. Außerdem hat das Nürnberger Oberlandesgericht bestimmt, daß der Bayerische Staat meine bisherigen Prozesskosten zu tragen hat. Die Ehre dafür gebührt meinem Verteidiger Prof. Dr. Edgar Weiler, dessen Argumentation die Richter akzeptierten, dem Pater Schmidberger, der ihn als Verteidiger vorgeschlagen hat, und Bischof Fellay, der ihn gutgeheißen hat.

Allerdings bin ich in der Hinsicht noch nicht freigesprochen, da die Berufungsrichter ihre Entscheidung mit verfahrenstechnischen Fehlern des Regensburger Gerichts begründeten. Die Schlussfolgerung des Berufungsgerichtes lautet: „Eine Anklageschrift, die ein (noch) strafloses Verhalten schildert und offenlässt, welche konkreten Umstände eine Strafbarkeit des Angeklagten erst noch begründen sollen, erfüllt die eingangs genannten Anforderungen an den Inhalt einer Anklageschrift mit Angabe der den äußeren und inneren Tatbestand belegenden Merkmale und an die Umgrenzungsfunktion einer Anklageschrift nicht. Das Verfahren ist deshalb einzustellen.“

Theoretisch könnte nun also die Regensburger Staatsanwaltschaft ihr Verfahren korrigieren und die Strafverfolgung von neuem beginnen. Praktisch gesehen könnte sie aber durchaus zögern, denn das Berufungsgericht forderte sie auf anzugeben, wer genau meine Äußerungen hören konnte, auf welche Weise diese Menschen sie hören konnten und wieso gerade diese Äußerungen dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Und schlussendlich forderte das Berufungsgericht die Regensburger Staatsanwaltschaft auf anzugeben, wie ich mutmaßlich eingewilligt haben könnte, daß meine Äußerungen auch in Deutschland bekannt gemacht würden.

Die Staatsanwaltschaft könnte zwar leicht zeigen, dass die ganze Welt, und nicht nur Deutschland, einen Monat lang mit diesen Äußerungen durch die Medien bombardiert wurden (vor allem um Benedikt XVI. zu zwingen, sich von der katholischen Tradition zu distanzieren). Jedoch wäre der Nachweis nicht so leicht zu erbringen, dass damit der öffentliche Friede in Deutschland gestört worden ist. Zudem könnte die Staatsanwaltschaft mir kaum nachweisen, dass es mein Wunsch war, die Bemerkungen in Deutschland zu veröffentlichen – zumal ich in der letzten Minute des Interviews (auf Youtube noch verfügbar) ausdrücklich das Gegenteil wünschte. Ob die Staatsanwaltschaft fortfährt oder nicht, liegt also in Gottes Hand.

Doch glauben Sie, liebe Leser, nun bitte nicht, dass ich an diesen Gerichtsverfahren in Deutschland zu viel zu leiden gehabt habe – genauso wenig wie am entsprechenden Drei-Jahres-Exil innerhalb der Priesterbruderschaft St. Pius X. Vielmehr ist dieses Exil eher zu bequem gewesen, und diese deutschen Gerichtsverfahren haben -- momentan jedenfalls – mit ihrer vollständigen Aufhebung geendet. An dieser Stelle möchte ich mich bei all jenen von Ihnen bedanken, die in diesen drei Jahren für mich beteten. Viele von Ihnen beten für mich, wie ich weiß, und für jeden einzelnen bin ich dankbar. Im Gegenzug feierte ich im Januar eine Mess-Novene für Ihre Intentionen, weil sicherlich viel größere Prüfungen auf uns alle warten.

Kyrie eleison.

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