Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 

Manfred Götzl

  

 

Mittwoch, 12. August 2009

 

Münchner Richter
ABCD

München - Der 57-jährige Richter Manfred Götzl vom Münchner Landgericht I hat den 90-jährigen ehemaligen Wehrmachtsleutnant Josef Scheungraber zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, obwohl er diesem nicht nachweisen konnte, für die vom Gericht als Kriegsverbrechen bezeichneten Vorgänge im Jahr 1944 in Italien verantwortlich gewesen zu sein. Nach dem Urteilsspruch begannen Zuhörer im Gerichtssaal zu klatschen.  

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Donnerstag, 23. Juli 2009

 

Neues vom 'Zeugen' des Staatsanwalts
ABCD
München - Am Mittwoch waren weitere drei ehemalige Angestellte aus der Schreinerei des Angeklagten Josef Scheungraber in Ottobrunn geladen. Einer von ihnen, ein 74-Jähriger, bezeichnete den 'Zeugen' Eugen S. des Staatsanwalts Lutz als Riesenaufschneider, der beruflich nichts auf die Reihe bekommen habe. Für ihn sei er der größte Dreckhammel. Die Aussage von Eugen S. könne er sich nur als Rache für dessen fristlose Entlassung erklären.

Scheungrabers Anwälte übergaben dem Gericht eine Strafanzeige gegen Eugen S. wegen des Verdachts der Falschaussage. Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch (unten) bewertete die Aussage von Eugen S. als weiteren Mosaikstein im Sinne der Anklage und wiederholte den Antrag auf lebenslange Haft. 

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Samstag, 18. Juli 2009

 

Dr. Hans-Joachim Lutz und seine 'Zeugen'

München - Im Prozess gegen den 90-jährigen Josef Scheungraber ist der 64-jährige Berufsfachschullehrer Eugen S. als 'Zeuge' aufgetaucht, der sich an ein drei Jahrzehnte zurückliegendes Gespräch erinnern will. S. hatte in den siebziger Jahren als Geselle in der Möbelschreinerei Scheungrabers in Ottobrunn gearbeitet.  Damals habe Scheungraber gesagt: "Wir waren halt noch richtige Kerle" und habe dabei ein Massaker in Italien erwähnt. S. hatte sich erst am Freitag vor einer Woche bei Staatsanwalt Dr. Hans-Joachim Lutz (Foto) gemeldet. Er habe die Geschichte vergessen und sich erst kürzlich wieder daran erinnert, als er einen Radiobeitrag über den Prozess gehört habe. Über die konkrete Beteiligung Scheungrabers wisse er nichts.  

Die Vertreterin der Nebenklage, Gabriele Heinecke, forderte, einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter Scheungrabers als Zeugen zu laden. Auch mit ihm soll der Angeklagte häufig über seine Kriegserlebnisse in Italien gesprochen haben. Anklagevertreter Lutz, der lebenslange Haft gefordert hat, will den neuen 'Zeugen' bis zum 22. Juli ausfindig machen und vorladen lassen. Als letzter Termin mit einer möglichen Urteilsverkündung ist der 11. August vorgesehen.

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Freitag, 20. März 2009 

 

Neues von Richter Manfred Götzl
 

München - Die Anwälte der Verteidigung Rainer Thesen und Klaus Goebel forderten am Mittwoch die Ablösung des von Richter Götzl bestellten Sachverständigen Carlo Gentile wegen Befangenheit. Seine Publikationen wiesen ihn als voreingenommen aus. Er vertrete historisch nicht haltbare Pauschalurteile. Götzl wies den Antrag zurück. 

 

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Dienstag, 17. März 2009 

 

Neues von Richter Manfred Götzl


München - Der wegen eines Vorfalls aus dem Juni 1944 angeklagte 90-jährige ehemalige Wehrmachtsleutnant hat nach eigener Aussage (in der Verhandlung vom 16. März) keine Kenntnis von dem Tatgeschehen gehabt. Er habe an keiner solchen Aktion mitgewirkt und wisse nicht, was damals die Feldgendarmerie mit Gefangenen gemacht habe. 


Richter Manfred Götzl hält diese Aussage für unglaubwürdig, hat jedoch keinen Beweis, welche diese Ansicht unterstützen würde. Er will deshalb in dieser Woche noch einen weiteren Zeugen per Videoschaltung vernehmen und vom Kölner Historiker Carlo Gentile ein Gutachten einholen. Auch Peter Lieb von der britischen Militärakademie in Sandhurst, der sich schon zuvor als unzureichend informiert gezeigt hatte, will Götzl  noch einmal anhören.

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Samstag, 28. Februar 2009 

 

Neues von Richter Manfred Götzl

 

München - Am Freitag fragte der Verteidiger Klaus Goebel den vom Gericht herangezogenen 34-jährigen britischen Sachverständigen Peter Lieb, ob er Kenntnis habe von italienischen Kräften, die zur Zeit des Vorfalls in der Gegend unterwegs waren. Er habe dafür in den Akten keine Belege gefunden, antwortete Lieb. Goebel legte daraufhin die mehrbändige Reihe "The Italian army 1940-45" des Autors Philip Jowett vor, aus denen dies als Tatsache hervorgeht. 

Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt.

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Samstag, 28. Februar 2009 

 

Neues von Richter Manfred Götzl

 

München - Richter Götzl hatte für Donnerstag den Militärhistoriker Peter Lieb, geboren 1974, von der britischen Militärakademie Sandhurst als Gutachter einbestellt. Lieb erläuterte, der Vergeltungsbefehl müsse von einem Offizier gekommen sein, er wisse aber nicht von welchem. Götzl will am Freitag als Sachverständigen der Verteidigung Klaus Ulrich Hammel, geboren 1937 (Oberst i. G. a. D., zuletzt Chef des Stabes Wehrbereichskommando IV/1. Gebirgsdivision) anhören.

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Sonntag 1. Februar 2009 

 

Neues von Richter Manfred Götzl
 

München - Der Zeuge Josef M. ist für das Verfahren im Schwurgericht nicht greifbar. Denn der 85-Jährige ist  schwer krank und lebt in einem Heim mit 24-Stunden-Pflege. Sein Aussage-Protokoll vom 6. September 2008 weist Ungereimtheiten auf. Ein 80-jähriger auch nicht mehr vernehmungsfähiger Zeuge hatte im letzten Jahr angegeben, dass überlebenden Dorfbewohner einen Groll gegen die Partisanen gehegt hätten. 

Richter Götzl will den Prozess nächste Woche fortsetzen. Am Donnerstag werden die Gutachten der Historiker Carlo Gentile aus Köln und Peter Lieb von der Militärakademie in Sandhurst erwartet. 

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Mittwoch, 28. Januar 2009 

 

Neues von Richter Manfred Götzl
 
München - Im Prozess zur Aufklärung von Vorkommnissen aus dem Juni 1944 gegen einen 90-jährigen ehemaligen Offizier aus Ottobrunn hat Richter Manfred Götzl am Dienstag einen 80-jährigen Italiener mit Hilfe einer Videokonferenz vernommen. Der Zeuge sagte, er habe einen großen Knall gehört und gelbe oder weiße Uniformen und amerikanische Truppen gesehen.

 

Der schwerhörige Angeklagte und der ebenfalls schwerhörige Zeuge hatten Verständigungsprobleme. Richter Manfred Götzl plant noch zwei weitere Videokonferenzen in dieser Woche. 

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Samstag, 10. Januar 2009 

 

Neues von Richter Manfred Götzl
 
München - Im Prozess zur Aufklärung von Vorkommnissen aus dem Juni 1944 gegen einen 90-jährigen ehemaligen Offizier aus Ottobrunn hat ein 84-jähriges ehemaliges Kompaniemitglied den Angeklagten entlastet. 

Richter Manfred Götzl will in der letzten Januarwoche vier Zeugen aus Italien per Videoschaltung vernehmen.  

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Freitag, 19. Dezember 2008 

 

Neues von Richter Manfred Götzl

München - Die Verteidiger Rainer Thesen und Klaus Goebel beantragten am Donnerstag, das Verfahren gegen den Angeklagten einzustellen. Brauchbare Aussagen seien nach 64 Jahren nicht zu erwarten. Nachdem etliche Zeugen bereits vor Prozessbeginn verstorben seien, häufe sich die Zahl derer, die nicht mehr vernehmungsfähig sind. Dazu zähle auch der Kronzeuge der Anklage. Er lebe in Oberösterreich, sein Gesundheitszustand sei schlecht, die vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewünschte Vernehmung mittels Videoschaltung sei nicht möglich. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz und Nebenklagevertreterin Gabriele Heinecke wiesen den Antrag der Verteidiger zurück.  

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Freitag, 12. Dezember 2008 

 
Neues von Richter Manfred Götzl 

München - Auf wiederholte Vorhaltungen des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl gab ein 85-jähriger Zeuge, Bataillons- Fahrradkurier im Jahr 1944, bei seiner zweiten Vorladung durch Götzl am Donnerstag im Beisein eines Rechtsbeistands an, sich an Einzelheiten damaliger Geschehnisse nicht erinnern zu können. Ob der 90-jährige Angeklagte in Italien dabei gewesen sei und wer ihm damals den Befehl gegeben habe, eine Kiste in ein Gebäude zu tragen, wisse er nicht mehr, sagte der 85-Jährige: “Das ist verschwunden für alle Zeiten“.
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Freitag, 28. November 2008 

 

Richter Manfred Götzl platzte der Kragen

Am Donnerstag sagte der 85-jährige ehemalige Obergefreite und Melder Ludwig P. vor dem Schwurgericht München aus. Er war 1944 Mitglied des Gebirgs-Pionier-Bataillons 818 in Italien. Zuvor hatte er von einem Partisanenangriff berichtet, bei dem zwei deutsche Soldaten erschossen wurden. Als Kompanieführer gab er einen Oberleutnant Adolf Buchner an. 

Von den gegen den angeklagten ehemaligen Offizier Josef Sch. von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beschuldigungen blieb in der Substanz nicht mehr viel übrig. Nach fast einstündiger Befragung platzte Richter Manfred Götzl der Kragen. "Wollen Sie hier irgendjemanden decken?", fuhr er den Zeugen an. Ob er sich in der jüngsten Vergangenheit mit "alten Kameraden" oder Verfahrensbeteiligten getroffen habe? Ludwig P. wies das von sich. Seit dem Krieg habe er keinen der alten Kameraden mehr gesehen. Richter Götzl ordnete an, dass Ludwig P. am 11. Dezember nochmals erscheinen muss.  

Verteidiger Klaus Goebel lehnte den als Sachverständigen geladenen Historiker Carlo Gentile von der Uni Köln in einem Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Gentile beschönige völkerrechtswidrige Aktivitäten und Verbrechen der Partisanen. Goebel hatte bereits zuvor den Antrag gestellt, den ehemaligen Vorgesetzten von Sch., Major Herbert Stommel, 88, der in Nordrhein-Westfalen lebt, als Zeugen zu laden. 

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Mittwoch, 22. Oktober 2008 

 

Videokonferenz des Münchner Richters Manfred Götzl

München - Im Prozess gegen einen 90 Jahre alten Rentner wegen eines 1944 erfolgten Vergeltungsschlages auf einen Partisanenüberfall in Italien erschien am 9. Verhandlungstag ein vorgeladener 85-jähriger ehemaliger Obergefreiter wegen Krankheit nicht vor Gericht. Er soll nach Genesung noch einmal vorgeladen werden. Die Münchener Strafkammer wird weitere fünf Zeugen mittels Videokonferenz vernehmen.

  

Zu num-online: 
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Dienstag, 14. Oktober 2008 

 

Vorsitzender Richter am Landgericht München Manfred Götzl

Die Staatsanwaltschaft München wirft einem 90 Jahre alten Rentner aus dem bayerischen Ottobrunn vor, 1944 in der Toskana als Reaktion auf einen Partisanenüberfall einen Vergeltungsschlag befohlen zu haben. Als Zeugen wurden ein 90-Jähriger, ein 83-Jähriger, und ein 79-Jähriger aus Italien vernommen. Nach eigener Aussage wollten diese in Ruhe gelassen werden. Sie wurden jedoch vom Vorsitzenden Richter am Landgericht München Manfred Götzl als Zeugen einbestellt und in der Verhandlung als unglaubwürdig bezeichnet.
Weitere Rentner wurden von Götzl als Zeugen geladen. 

Die Ermittler hatten mit richterlicher Genehmigung jahrelang das Telefon des Angeklagten abgehört. Dies erbrachte keine konkreten Beweise. Es wurde bemängelt, dass die Ermittler nicht auch in einer Gaststätte in Rohrdorf mithörten. 

  

Zu num-online: 
Quelle: Internet
 

Donnerstag, 17. Juli 2008 

 
Staatsanwaltschaft wird aktiv

München - Am 15. September soll ein Prozess gegen einen 89-jährigen aus Ottobrunn beginnen. Der Angeklagte war 1944 Kompanieführer im Gebirgsjägerpionier-Bataillon 818, das in Mittelitalien den deutschen Rückzug sicherte. Am 26. Juni wurden aus dem Hinterhalt zwei Soldaten seiner Kompanie von Partisanen erschossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Leutnant vor, einen Vergeltungsschlag befohlen zu haben.  

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Zu num-online: 
Quelle: Internet
 

Freitag, 30. Juni 2006

 

Freispruch für Niznansky gültig

Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Revision gegen das Urteil des Schwurgerichts vom Dezember 2005 zurückgezogen. Der Freispruch für Niznansky ist damit rechtskräftig. Der 15-monatige Prozess war einer der aufwendigsten der Münchener Kriminalgeschichte. Der Angeklagte saß 9 Monate in Untersuchungshaft und erhält jetzt etwa 300 Euro Entschädigung.

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