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Biographisches
Lexikon der Justiz
Biographical
Encyclopedia of Judicature
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Manfred
Götzl
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Mittwoch,
12. August 2009
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Münchner
Richter
ABCD
München
- Der 57-jährige Richter Manfred Götzl vom Münchner Landgericht I
hat den 90-jährigen ehemaligen Wehrmachtsleutnant Josef Scheungraber zu einer lebenslangen Haftstrafe
verurteilt, obwohl er diesem nicht nachweisen
konnte, für die vom Gericht als Kriegsverbrechen
bezeichneten Vorgänge im Jahr 1944 in Italien
verantwortlich gewesen zu sein. Nach dem Urteilsspruch
begannen Zuhörer im Gerichtssaal zu klatschen.
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Donnerstag,
23. Juli 2009
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Neues
vom 'Zeugen' des Staatsanwalts
ABCD
München - Am Mittwoch waren weitere drei ehemalige Angestellte aus
der Schreinerei des Angeklagten Josef Scheungraber in Ottobrunn geladen.
Einer von ihnen, ein 74-Jähriger, bezeichnete den
'Zeugen' Eugen S. des Staatsanwalts Lutz als
Riesenaufschneider, der beruflich nichts auf die Reihe bekommen habe.
Für ihn sei er der größte Dreckhammel. Die Aussage von Eugen S. könne er sich nur als Rache für
dessen fristlose Entlassung erklären.
Scheungrabers Anwälte übergaben dem Gericht eine Strafanzeige gegen Eugen S. wegen des Verdachts der Falschaussage. Staatsanwalt Thomas
Steinkraus-Koch (unten) bewertete die Aussage von Eugen S. als weiteren
Mosaikstein im Sinne der Anklage und wiederholte den Antrag auf lebenslange
Haft.
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Samstag,
18. Juli 2009
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Dr.
Hans-Joachim Lutz
und seine 'Zeugen'
München - Im Prozess gegen den 90-jährigen Josef Scheungraber ist
der 64-jährige Berufsfachschullehrer Eugen S. als 'Zeuge' aufgetaucht, der sich an ein drei Jahrzehnte zurückliegendes Gespräch erinnern will.
S. hatte in den siebziger Jahren als Geselle in der Möbelschreinerei Scheungrabers in Ottobrunn gearbeitet.
Damals habe Scheungraber gesagt: "Wir waren halt noch richtige
Kerle" und habe dabei ein Massaker in Italien erwähnt.
S. hatte sich erst am Freitag vor einer Woche bei
Staatsanwalt Dr. Hans-Joachim Lutz (Foto) gemeldet. Er
habe die Geschichte vergessen und sich erst kürzlich wieder daran erinnert, als er einen Radiobeitrag über den Prozess gehört habe. Über die konkrete Beteiligung Scheungrabers wisse er
nichts.
Die Vertreterin der Nebenklage, Gabriele Heinecke, forderte, einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter Scheungrabers als Zeugen zu laden. Auch mit ihm soll der Angeklagte
häufig über seine Kriegserlebnisse in Italien gesprochen
haben. Anklagevertreter Lutz, der lebenslange Haft
gefordert hat, will den neuen 'Zeugen' bis zum 22. Juli ausfindig machen und vorladen lassen. Als
letzter Termin mit einer möglichen Urteilsverkündung ist der 11. August vorgesehen. |
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Freitag,
20. März 2009
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München - Die Anwälte
der Verteidigung Rainer Thesen und Klaus Goebel forderten am Mittwoch die
Ablösung des von Richter Götzl bestellten Sachverständigen Carlo Gentile
wegen Befangenheit. Seine Publikationen wiesen ihn als voreingenommen aus.
Er vertrete historisch nicht haltbare Pauschalurteile. Götzl wies den Antrag zurück.
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Dienstag,
17. März 2009
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Neues von Richter Manfred Götzl
München - Der wegen eines Vorfalls aus dem Juni 1944 angeklagte
90-jährige ehemalige Wehrmachtsleutnant hat nach eigener Aussage (in der
Verhandlung vom 16. März) keine Kenntnis von dem Tatgeschehen gehabt. Er habe an
keiner solchen Aktion mitgewirkt und wisse nicht, was damals die Feldgendarmerie mit Gefangenen gemacht habe.
Richter Manfred Götzl hält diese Aussage für unglaubwürdig, hat jedoch
keinen Beweis, welche diese Ansicht unterstützen würde. Er will deshalb in dieser Woche noch einen weiteren Zeugen per Videoschaltung
vernehmen und vom Kölner Historiker Carlo Gentile ein Gutachten einholen. Auch Peter Lieb von der britischen Militärakademie in
Sandhurst,
der sich schon zuvor als unzureichend informiert gezeigt hatte, will
Götzl noch einmal anhören.
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Samstag,
28. Februar 2009
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München -
Am Freitag fragte der Verteidiger Klaus Goebel den vom Gericht herangezogenen
34-jährigen britischen Sachverständigen Peter Lieb, ob er Kenntnis habe von italienischen Kräften, die zur Zeit des Vorfalls in der Gegend unterwegs waren. Er habe dafür in den Akten keine Belege gefunden, antwortete
Lieb. Goebel legte daraufhin die mehrbändige
Reihe "The Italian army 1940-45" des Autors Philip Jowett vor, aus denen
dies als Tatsache hervorgeht.
Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt.
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Samstag,
28. Februar 2009
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München
- Richter Götzl hatte für Donnerstag den Militärhistoriker Peter Lieb, geboren 1974, von der britischen Militärakademie Sandhurst
als Gutachter einbestellt.
Lieb erläuterte, der Vergeltungsbefehl müsse von einem Offizier gekommen
sein, er wisse aber nicht von welchem. Götzl
will am Freitag als Sachverständigen der Verteidigung Klaus Ulrich Hammel,
geboren 1937 (Oberst i. G. a. D., zuletzt Chef des Stabes Wehrbereichskommando IV/1. Gebirgsdivision)
anhören.
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Sonntag
1. Februar 2009
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München - Der Zeuge Josef M. ist für das Verfahren im Schwurgericht nicht greifbar. Denn der 85-Jährige ist
schwer krank und lebt in einem Heim mit 24-Stunden-Pflege. Sein
Aussage-Protokoll vom 6. September 2008 weist Ungereimtheiten auf. Ein
80-jähriger auch nicht mehr vernehmungsfähiger Zeuge hatte im letzten Jahr
angegeben, dass überlebenden Dorfbewohner einen Groll gegen die
Partisanen gehegt hätten.
Richter Götzl will den Prozess nächste Woche fortsetzen. Am Donnerstag werden die Gutachten der Historiker Carlo Gentile aus Köln und Peter Lieb von der Militärakademie in Sandhurst erwartet.
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Mittwoch,
28. Januar 2009
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München - Im Prozess zur Aufklärung von Vorkommnissen aus dem Juni 1944 gegen
einen 90-jährigen ehemaligen Offizier aus Ottobrunn hat Richter Manfred Götzl am Dienstag einen 80-jährigen
Italiener mit Hilfe einer Videokonferenz vernommen. Der Zeuge sagte, er habe einen großen Knall
gehört und gelbe oder weiße Uniformen und amerikanische Truppen gesehen.
Der
schwerhörige Angeklagte und der ebenfalls schwerhörige Zeuge hatten
Verständigungsprobleme.
Richter Manfred Götzl plant noch zwei weitere Videokonferenzen in dieser Woche.
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Samstag,
10. Januar 2009
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München - Im Prozess zur Aufklärung von Vorkommnissen aus dem Juni 1944 gegen
einen 90-jährigen ehemaligen Offizier aus Ottobrunn hat ein 84-jähriges ehemaliges Kompaniemitglied den Angeklagten entlastet.
Richter Manfred Götzl will in der letzten Januarwoche vier Zeugen aus Italien per Videoschaltung
vernehmen.
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Freitag,
19. Dezember 2008
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München -
Die Verteidiger Rainer Thesen und Klaus Goebel beantragten am Donnerstag, das Verfahren gegen
den Angeklagten einzustellen. Brauchbare Aussagen seien nach 64 Jahren nicht zu erwarten.
Nachdem etliche Zeugen bereits vor Prozessbeginn verstorben seien, häufe sich die Zahl derer, die nicht mehr vernehmungsfähig sind. Dazu zähle auch der
Kronzeuge der Anklage. Er lebe in Oberösterreich, sein Gesundheitszustand
sei schlecht, die vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewünschte Vernehmung mittels Videoschaltung
sei nicht möglich. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz und Nebenklagevertreterin Gabriele Heinecke wiesen
den Antrag der Verteidiger zurück.
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Freitag,
12. Dezember 2008
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Neues
von Richter Manfred Götzl
München
- Auf wiederholte Vorhaltungen des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl gab
ein 85-jähriger Zeuge, Bataillons- Fahrradkurier im Jahr 1944, bei seiner zweiten Vorladung
durch Götzl am Donnerstag im Beisein eines Rechtsbeistands an, sich an Einzelheiten
damaliger Geschehnisse nicht erinnern zu können. Ob der 90-jährige
Angeklagte in Italien dabei gewesen sei und wer ihm damals den Befehl gegeben habe,
eine Kiste in ein Gebäude zu tragen, wisse er nicht mehr, sagte der
85-Jährige: “Das ist verschwunden für alle Zeiten“.
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Freitag,
28. November 2008
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Richter Manfred Götzl platzte der
Kragen
Am Donnerstag sagte der 85-jährige ehemalige Obergefreite und Melder Ludwig P. vor dem Schwurgericht
München aus. Er war 1944 Mitglied des Gebirgs-Pionier-Bataillons 818 in
Italien. Zuvor hatte er von einem Partisanenangriff berichtet, bei dem zwei deutsche Soldaten erschossen wurden. Als Kompanieführer gab er einen Oberleutnant Adolf Buchner an.
Von
den gegen den angeklagten ehemaligen Offizier Josef Sch. von der
Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beschuldigungen blieb in der Substanz nicht mehr viel übrig. Nach fast einstündiger Befragung platzte Richter Manfred Götzl der Kragen. "Wollen Sie hier irgendjemanden decken?",
fuhr er den Zeugen an. Ob er sich in der jüngsten Vergangenheit mit "alten Kameraden" oder Verfahrensbeteiligten getroffen habe? Ludwig P. wies das von sich. Seit dem Krieg habe er keinen der alten Kameraden mehr gesehen.
Richter Götzl ordnete an, dass Ludwig P. am 11. Dezember nochmals erscheinen
muss.
Verteidiger Klaus Goebel lehnte
den als Sachverständigen geladenen Historiker Carlo Gentile von der Uni Köln in einem Antrag wegen
Besorgnis der Befangenheit ab. Gentile beschönige völkerrechtswidrige Aktivitäten und Verbrechen der
Partisanen. Goebel hatte bereits zuvor den Antrag gestellt, den ehemaligen Vorgesetzten von
Sch., Major Herbert Stommel, 88, der in Nordrhein-Westfalen lebt, als Zeugen zu laden.
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Mittwoch,
22. Oktober 2008
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Videokonferenz
des Münchner Richters Manfred Götzl
München - Im Prozess gegen einen 90 Jahre alten Rentner wegen eines 1944
erfolgten Vergeltungsschlages auf einen Partisanenüberfall in Italien
erschien am 9. Verhandlungstag ein vorgeladener 85-jähriger ehemaliger
Obergefreiter wegen Krankheit nicht vor Gericht. Er soll nach Genesung
noch einmal vorgeladen werden. Die Münchener Strafkammer wird weitere
fünf Zeugen mittels Videokonferenz vernehmen.
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Dienstag,
14. Oktober 2008
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Vorsitzender Richter am Landgericht München Manfred
Götzl
Die Staatsanwaltschaft München wirft einem 90 Jahre alten Rentner aus dem bayerischen Ottobrunn vor, 1944 in der Toskana als Reaktion auf einen Partisanenüberfall einen Vergeltungsschlag befohlen zu
haben. Als Zeugen wurden ein 90-Jähriger, ein 83-Jähriger, und ein
79-Jähriger aus Italien vernommen. Nach eigener Aussage wollten diese in
Ruhe gelassen werden. Sie wurden jedoch vom Vorsitzenden Richter am Landgericht München Manfred
Götzl
als Zeugen einbestellt und in der Verhandlung als unglaubwürdig
bezeichnet. Weitere
Rentner wurden von Götzl als Zeugen geladen.
Die Ermittler hatten mit richterlicher Genehmigung jahrelang das Telefon des Angeklagten abgehört. Dies erbrachte keine konkreten Beweise.
Es wurde bemängelt, dass die Ermittler nicht auch in einer Gaststätte in Rohrdorf mithörten.
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Donnerstag,
17. Juli 2008
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Freitag, 30. Juni 2006
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Freispruch
für Niznansky gültig
Die
Staatsanwaltschaft München I hat ihre Revision gegen das
Urteil des Schwurgerichts vom Dezember 2005 zurückgezogen.
Der Freispruch für Niznansky ist damit rechtskräftig. Der
15-monatige Prozess war einer der aufwendigsten der
Münchener Kriminalgeschichte. Der Angeklagte saß 9 Monate
in Untersuchungshaft und erhält jetzt etwa 300 Euro
Entschädigung.
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