Drei
Prozesse gegen Horst Mahler
Landshut
- Am 23. Dezember, dem dritten Verhandlungstag der
Berufungsverhandlung gegen Horst Mahler im Landshuter Landgericht, beantragte Oberstaatsanwalt Georg
Freutsmiedl,
Mahlers über 100 Beweisanträge abzulehnen. Zum Gutachten des Diplom-Chemikers Germar Rudolf
bemerkte Freutsmiedl: „In Auschwitz war nach dem Zweiten Weltkrieg alles kaputt und dem Verfall preisgegeben. Es ist nicht nachvollziehbar, woher die angeblich für das Gutachten untersuchten Mauerteile
stammen“. Zuverlässige Unterlagen gebe es dagegen über die Errichtung der Gaskammern: „Die so genannten Duschräume waren mit gasdichten Türen ausgestattet, sie waren geeignet, täglich 2400 Menschen zu vergasen.“ Mahler-Verteidiger Ludwig Bock stellte fest: „Niemand widerspricht, dass es in Auschwitz Gaskammern gegeben hat, aber zum Desinfizieren von Kleidung.“
Er forderte Freutsmiedl auf, nachzurechnen, wie lange es gedauert hätte, „bis bei 2400 täglich insgesamt sechs Millionen Menschen umgebracht worden wären“.
Der Vorsitzende Richter Robert Mader lehnte Mahlers Beweisanträge ab:
"Wir halten uns an das, was das Gesetz im § 130 vorgibt".
Das Berufungsverfahren wird am 2. und 22. Januar fortgesetzt.
Gegen Mahler läuft ein weiteres Verfahren in Potsdam. Am 12. Januar wird ihm vor einem Münchner Gericht der Prozess gemacht.
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