Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 
Robert Mader 
 

Freitag, 26. Dezember 2008 

 

Drei Prozesse gegen Horst Mahler  

 

Landshut - Am  23. Dezember, dem dritten Verhandlungstag der Berufungsverhandlung gegen Horst Mahler im Landshuter Landgericht, beantragte Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl, Mahlers über 100 Beweisanträge abzulehnen. Zum Gutachten des Diplom-Chemikers Germar Rudolf bemerkte Freutsmiedl: „In Auschwitz war nach dem Zweiten Weltkrieg alles kaputt und dem Verfall preisgegeben. Es ist nicht nachvollziehbar, woher die angeblich für das Gutachten untersuchten Mauerteile stammen“. Zuverlässige Unterlagen gebe es dagegen über die Errichtung der Gaskammern: „Die so genannten Duschräume waren mit gasdichten Türen ausgestattet, sie waren geeignet, täglich 2400 Menschen zu vergasen.“ Mahler-Verteidiger Ludwig Bock stellte fest: „Niemand widerspricht, dass es in Auschwitz Gaskammern gegeben hat, aber zum Desinfizieren von Kleidung.“ Er forderte Freutsmiedl auf, nachzurechnen, wie lange es gedauert hätte, „bis bei 2400 täglich insgesamt sechs Millionen Menschen umgebracht worden wären“. 

Der Vorsitzende Richter Robert Mader lehnte Mahlers Beweisanträge ab: "Wir halten uns an das, was das Gesetz im § 130 vorgibt".  Das Berufungsverfahren wird am 2. und 22. Januar fortgesetzt. 

 

Gegen Mahler läuft ein weiteres Verfahren in Potsdam. Am 12. Januar wird ihm vor einem Münchner Gericht der Prozess gemacht. 

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Dienstag, 25. November 2008 

 

Berufungsverhandlung Horst Mahler 

Landshut - Die 2. Strafkammer des Landgerichts Landshut, begann am Montag die Berufungsverhandlung gegen Horst Mahler. In einem privaten Interview im Oktober 2007 hatte Mahler den 'Holocaust' als jüdische Erfindung bezeichnet und gesagt, das Judentum strebe nach der Weltherrschaft. Hierfür war er in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Mahler vertrat die Meinung, das 'Leugnen des Holocaust' und ein Hitlergruß seien nur in der Öffentlichkeit strafbar.  
 
Wahlverteidiger Ludwig Bock fragte den Kläger Friedman, woher er denn wisse, dass im Zweiten Weltkrieg sechs Millionen Juden umgebracht worden seien. Der
Vorsitzende Richter Robert Mader (freie Wähler Landshut) unterbrach nach acht Stunden die Verhandlung. Fortsetzung ist für den 2. Dezember anberaumt. Bei diesem Termin soll auch über rund 100 Beweisanträge Mahlers entschieden werden. 

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