Richter
Rieder verbietet Angeklagtem, sich zu verteidigen
München
- Der 72-jährige Rechtsanwalt Horst Mahler, dem 2004 von einem Berliner Gericht
Berufsverbot erteilt wurde, wird vom Landgericht München II, ( Nymphenburger Straße
16) angeklagt, den 'Holocaust' als
die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte bezeichnet zu haben: Diese Lüge diene als
politische Waffe des Feindes der Deutschen, der Judenheit.
Mahler
hatte eine CD mit dem Buch von Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust"
an die Freiwillige Feuerwehr Ebersberg verschickt. In diesem Buch wird der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland
verneint. Die Angaben zu Holocaustopfern und Überlebenden des zentralen Holocaust-Dokumentationsarchivs
' Yad Vashem' in Jerusalem werden als Makulatur eingestuft. In s einem Anschreiben
wies Mahler die Feuerwehrleute darauf hin, dass sie in einem Prozess gegen ihn als
Zeugen aussagen müssten und fügte hinzu: "Ich weiß - und ich nehme in Kauf - dass ich wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt
werde". Wegen dieses Versendens
hatte sich Mahler am 14. November 2007 selbst angezeigt.
Zu
Beginn des Prozesses am Montag gab Mahler zu Protokoll:
"Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will".
Mahler verlas dann eine Erklärung, in der er seine Argumente wiederholte.
Der Vorsitzende Richter Martin Rieder unterbrach Mahlers Darlegungen mit
der Bemerkung, er werde nicht dulden, dass Mahler seine Erklärung länger
vor der Öffentlichkeit vortrage. Als Mahler dennoch mit seinem Vortrag
fortfuhr, unterbrach Rieder die Sitzung. Er behalte sich vor, Mahler ganz vom Prozess
auszuschließen.
Der Prozess findet ist vorerst bis zum 9. Februar auf fünf Tage angesetzt.
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