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Germar Rudolf
verurteilt
Am 15.03.2007 wurde Germar Rudolf vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung zu 30 Monaten Haft
verurteilt. Hinzu kommt noch eine Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro.
Gegenstand der Anklage war Volksverhetzung: Der Diplom-Chemiker Rudolf habe die Existenz von Gaskammern bestritten.
In seinem Plädoyer rügte Staatsanwalt Grossmann, dass sich Rudolf unbelehrbar
zeige und einschlägig vorbestraft sei. Der Vorsitzende Richter Mathias Schwab
führte aus, dass die Meinungsfreiheit zum Schutz Dritter eingeschränkt werden könne. Dasselbe gelte auch für die
Wissenschaftsfreiheit. Strafverschärfend sei, dass er mit dem Geschichts-Revisionismus den Lebensunterhalt bestritten und hierzu die Möglichkeiten des Internets genutzt habe.
Während seiner Anstellung am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart
hatte Rudolf ein „Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den Gaskammern von
Auschwitz" erstattet. Diese Arbeit wurde vom Gericht wegen „Offenkundigkeit des Gegenteils" nicht als Beweismittel zugelassen. Nach Intervention des Zentralrats der Juden wurde Rudolf
damals von der Max-Planck-Gesellschaft fristlos entlassen. Als er dann eine andere Arbeitsstelle gefunden hatte, wurde
er durch öffentlichen Druck auf den neuen Arbeitgeber wieder arbeitslos. Dem Familienvater
wurde trotz schwangerer Ehefrau zweimal hintereinander die Wohnung gekündigt,
worauf seine Ehe zerbrach. Aus seinen akademischen Verbindungen wurde Rudolf ausgestoßen.
Im Exil heiratete Rudolf eine Amerikanerin
und beantragte an seinem Wohnort Chicago politisches Asyl. Dieser Antrag wurde im November 2004 endgültig abgelehnt. Am 19. Oktober 2005 wurde der Vater eines gemeinsamen Kindes wegen Verdachtes auf „Schließung einer Scheinehe" verhaftet und am 15. November 2005 nach Frankfurt/M. ausgeliefert, wo er am Flughafen von
den deutschen Behörden verhaftet wurde.
Prozess Germar Rudolf