Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 
Klaus Tolksdorf 
 

Samstag, 15. November 2008 

 

Keltenkreuz strafbar

Karlsruhe - Die Verwendung eines stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs BGH strafbar (Foto BGH-Präsident Klaus Tolksdorf). Die vom BGH als strafbar (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) beurteilte Darstellung zeigte einen Ring, der um den Schnittpunkt eines Balkenkreuzes gelegt ist.  

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Quelle: Internet
 

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